Hey Leute,
angenommen ich kaufe ein Gebrauchtwagen bei einem Händler 500km entfernt von meinem Heimatort. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass ein entstandener Schaden VOR dem Kauf bereits bestand. Die Beweislast des Gegenteils liegt beim Händler. Wenn er nun eingesteht, dass der Fehler wohl schon bestand und er den Wagen reparieren möchte, wer zahlt dann die Überführung von meiner Heimat in seine Werkstatt?
Es geht darum, dass ich mich entscheiden muss, ob ich mir einen Gebrauchten aus der Nähe hole oder von weiterweg. Da wo ich wohne gibts nicht viel Auswahl. Zur Abholung würde ich ruhig weit fahren, aber wegen jeder Reparatur wäre mir das zu Umständlich.
Was meint ihr?