Gebrauchtwagenkauf und Gewährleistung

  • Hey Leute,


    angenommen ich kaufe ein Gebrauchtwagen bei einem Händler 500km entfernt von meinem Heimatort. In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, dass ein entstandener Schaden VOR dem Kauf bereits bestand. Die Beweislast des Gegenteils liegt beim Händler. Wenn er nun eingesteht, dass der Fehler wohl schon bestand und er den Wagen reparieren möchte, wer zahlt dann die Überführung von meiner Heimat in seine Werkstatt?


    Es geht darum, dass ich mich entscheiden muss, ob ich mir einen Gebrauchten aus der Nähe hole oder von weiterweg. Da wo ich wohne gibts nicht viel Auswahl. Zur Abholung würde ich ruhig weit fahren, aber wegen jeder Reparatur wäre mir das zu Umständlich.


    Was meint ihr?

  • Wo das Auto repariert wird, ist glaube egal. Ich hatte vergangenes Jahr auch einen in Kassel gekauft, zuhause angekommen klapperte auf einmal die Steuerkette. Anruf beim Händler und ich konnte den Wagen sofort hier beim freundlichen Opelhändler machen lassen, Reparaturkosten wurden übernommen (bis auf Öl und Dichtungen, die sind in der Gebrauchtwagengewährleistung nicht drin). Die Kosten übernimmt auch nicht der Verkäufer, sondern eine Versicherung, die du beim Kauf mehr oder weniger versteckt mitkaufst.