Man darf auch nicht den Fahrzeug-Club in den Vordergrund stellen, sondern Kunst und Kultur, welche aus einem nicht mehr vorhandenen Teil Deutschlands stammt. Ich habe mir da mal meine Gadanken gemacht und recherchiert.
Hier ist der Auszug aus einer Satzung, die anerkannt wurde:
"Der e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des e.V. ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Erhaltung des automobilen Kulturgutes der ehemaligen DDR und durch die Ausstellung von Automobilen der ehemaligen DDR Produktion IFA (Industrieverband Fahrzeugbau der DDR).
Der e.V. ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des e.V. dürfen nur für die Zwecke dieser Satzung verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des e.V. fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der e.V. will die automobile Fahrzeugkultur der ehemaligen DDR erhalten und pflegen. Hierzu sollen insbesondere Fahrzeuge der folgenden Fabrikate gehören:
Der e.V. will den Menschen die Geschichte und die Technik über die Fahrzeuge der ehemaligen DDR Produktion vermitteln und verstehen sich als Bewahrer der Kulturwerte im Automobilsektor der VEB IFA der ehemaligen DDR.
Der e.V. will das Gemeinschaftsleben pflegen und fördern. Dazu dienen u.a. Fahrten, Zeltlager, Fahrzeugtreffen, Vorträge und Aussprachen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen."
Jedes Finanzamt ist an die Vorschriften der Abgabenordnung gebunden und kann nicht nach "Gutsherrenart" die Gemeinnützigkeit verneinen.