Hi Phoenix!
Ja, leider interessiert das sowohl TÜV-Menschen, als auch die Rennleitung. Es ist nämlich so, dass alle Leuchten im Fahrzeug über ein sog. "lichttechnisches Gutachten" verfügen müssen. Heute ist das die E-Kennung auf den Leuchten, in D (West) war es eine Schlangenlinie. Dieses Gutachten wurde/wird erstellt um zu beurteilen wie die Sichtbarkeit ist und ob eventuell andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Von daher ist es also nicht zulässig, wenn Du Deine Rücklichter umbaust. Manchmal schaut die Polizei sogar bei Verkehrskontrollen eher drauf! Ich denke mal in den "alten" Bundesländern würde es nicht so auffallen, da es hier weniger Erfahrung mit Trabis gibt. In den "neuen" wär' ich mir da nicht so sicher!
Verboten ist es trotzdem.