Beiträge von toppimoppi

    ...aber gut erhaltene Fahrzeuge der ersten Serie sind schon wieder aus dem Tal raus...die Preise steigen!
    Hatte mal einen Benziner für die Dauer einer HU und bis auf den in der Tiefe zu kurzen Kofferraum war es eine tolle Kiste mit den 3 Sitzen vorn. Er fiel/fällt im Straßenverkehr mindestens genauso auf, wie ein Trabant und polarisiert(e) mehr als nen Caddy oder Kangoo. :)
    Ab dem Facelift war er dann leider nicht mehr so schön hässlich...

    "gut gemacht"? "gemacht" trifft es wohl eher?!
    Es ist bestimmt auch jede Menge Geld reingeflossen und es steckt sicher auch ne Menge Arbeit drin, aber "schön" und authentisch wird/ist das Auto deswegen in meinen Augen nicht...

    Ich kenne noch einen Herrn aus/bei Bautzen. Ich sollte meinen, er kümmert sich nicht nur um Tachos für Zweiräder...
    Hier habe ich sehr gute Erfahrungen in Bezug auf Qualität und Wartezeit gemacht. Kontaktdaten habe ich da...

    Nicht jede Schrotthaufenanhäufung ist eine Fahrzeugsammlung.....Vor allem nicht auf auf einer grünen Wiese....


    Schrotthaufen > Schorchi`s Bild!
    Sammlung > Karateatze`s Halle!

    Dann müsste man jetzt definieren, was genau unter einer "Schrotthaufenanhäufung" zu verstehen ist. Mein Vater empfand die Fahrzeuge in meiner Halle ausnahmslos immer als "Schrotthaufenanhäufung"... :D


    Stellt die Behörde nicht fest bzw. kann nicht nachweisen, dass das oder die Fahrzeug(e) unter den Begriff Altfahrzeug/Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fällt/fallen und augenscheinlich keine Gefahr für sämtliche Schutzgüter (da würde als Folge u.U. dann wieder das Bauamt ins Spiel gebracht werden) ausgeht, kann hier auch nichts geahndet werden - auch nicht auf einer grünen Wiese wie in dem vorgestellten Beispiel (vorausgesetzt, wir bleiben auf einem Privatgrundstück).


    "Schrotthaufenanhäufung" ist ein schöner Begriff. :thumbup:

    @olixon: Genauso und NUR in der Reihenfolge wird ein Schuh draus. Aber nicht anders. Nicht mal grundsätzlich sondern ausnahmslos. Und nichts anderes habe ich geschrieben. Erst die zuständige Überwachungsbehörde, dann das Bauamt und dann idealerweise alle mit Zuständigkeit zusammen.


    Ich guck jetzt RTL2, vielleicht kommt ja gerade der Trödeltrupp... :thumbup:

    :rolleyes:


    Von welchem Sender wird der Trödeltrupp noch mal ausgestrahlt? Dann wird das mit dem Bauamt wohl stimmen...


    Insofern es keine Verquickung (z.B. Nutzungsänderung ) der örtlichen baulichen Anlage mit den auf dem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugen gibt, ist für ein Bauamt keine fachliche Zuständigkeit/Rechtsgrundlage zum Handeln ableitbar.
    Sollte der Mensch gebrauchte Fahrzeuge zum Verkauf anbieten oder Fahrzeuge bewusst zerlegen, um deren Ersatzteile (gewerblich) zu veräußern, dann wäre es der Sache dienlich, wenn er sich im Rahmen der Altfahrzeugverordnung zertifizieren lässt oder bereits zertifizieren lassen hat. Wenn sich der gute Mann "Nachschub" besorgt, darf er dies nur tun, wenn er über die erforderliche Bescheinigung gemäß Altfahrzeugverordnung verfügt oder nachweisen kann, dass er ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist. Bis hierhin spielt ein Bauamt überhaupt keine Rolle.
    Sollte behördlicherseits bei einer Vor-Ort-Kontrolle festgestellt werden, dass o.g. Tätigkeit(en) ausgeübt wird/werden und nicht angezeigt worden ist/sind, dann und wirklich erst dann folgt die Beteiligung des Bauamtes, da eine Nutzungsänderung aufgrund o.g. Tätigkeit(en) auf dem Grundstück ein Baugenehmigungsverfahren nach sich zieht, in welchem dann u.a. die, in meinem früheren Beitrag erwähnten Behörden beteiligt werden.