Beiträge von mad-mx

    Mahlzeit. Habe mir für mein Trabant 7jx13 mattig ssf mit 175/50 13 zugelegt. Das es mit der Spiralfeder nicht passen könnte, war mir klar, deshalb möchte ich meine alten Federbeine mit 50mm Tieferlegung, umrüsten auf gewindefahrwerk, da die Federn schmaler sind und so das Rad nicht am Dämpfer schleift. Wollte mir Dämpfer von Trabantwelt kaufen. Hat jemand Erfahrung zwecks eintragen damit. Hab da sowas gelesen,es würde nicht mehr eingetragen werden. LG Hutzel

    Ich greife noch einmal die Ursprungsfrage auf. Ich hatte ähnliche Pläne und habe mir das Gewindefahrwerk von Trabantwelt geholt und kurz vor Jahresende von einem Prüfer eintragen lassen, der Erfahrungen in dem Bereich hat. Mit dem Materialgutachten hat es bei mir funktioniert. Die Rad-/Reifen-Kombination ist da ein größeres Problem, weil 175er Reifen für eine 7j breite Felge zu schmal sind. Das ginge nur noch, soweit ich weiß, wenn die Kombination bereits eingetragen ist. Es ist schon schwierig, einen Reifen in der Größe zu finden. Dieser braucht dann eine Zulassung für eine 7j-Felge, was es meiner Kenntnis nach, nicht gibt. Das wird kein Prüfer mehr eintragen. Alternativ würde bei der Felge ein 185er Reifen gehen. Bei 13 Zoll wird es aber schwierig was brauchbares zu finden. Ich habe mich dann für andere Felgen entschieden.

    Ich nutzte für eine erste Einschätzung immer den Reifenrechner. Einfach die vorhandene und die Wunsch- Rad/Reifenkombination eingeben. Im Ergebnis gibt es Zahlenwerte und eine grafische Darstellung. Dann kann man direkt am Fahrzeug prüfen ob der Platz reichen würde.

    Ich hatte bei mir die BBS Felgen in 6Jx15 ET35 montiert und 175/50 R15 Reifen drauf mit kleiner Stuko. Habe allerdings Schraubenfedern hinten und eine Bremstrommel mit 4x100. Das war schon sehr knapp, die Kanten hatte ich etwas bearbeitet.

    Frage: hat jemand schon die Philips oder auch die Osram in einem 1.1er drin und eingetragen? Von beiden Herstellern bezieht sich die Freigabe nur auf 601er... Osram hat zumindest die Aussage gemacht, dass es nicht auf den Typ des Fahrzeuges ankommt, sondern dieser nur zur besseren Identifizierung aufgelistet sei. Wichtig sei, dass die Lampe zum freigegebenen Scheinwerfertyp passt... Diese Voraussetzung hätte ich erfüllt - aber trotzdem komisch, wenn man dann irgendwann dem Prüfer die Kompatibilitätsliste zeigt und dort eben nicht der 1.1er mit drin steht... oder mach ich mir zu viele Gedanken?


    die Wipac sind aber angeblich etwas gewölbter... wir warten ab - bestellt sind sie erstmal

    Sollte mit den richtigen Scheinwerfern kein Problem sein. Bei Osram auf der Homepage findet man folgende Aussage dazu:

    Zitat

    Ihr Fahrzeug hat eine freigegebene Scheinwerfergenehmigungsnummer, ist aber nicht in der Kompatibilitätsliste aufgeführt? Bei Fahrzeugen, die nicht im Verwendungsbereich enthalten sind, aber mit einem Scheinwerfer ausgerüstet sind, der im Verwendungsbereich enthalten ist, kann die Kombination Scheinwerfergenehmigungsnummer mit H4/H7-LED gemäß den Abnahmevorgaben nach §19(2) StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Beispieltext für die Eintragung: Ziff XX: a. gen. H4-LED KBA Nr. XX in Verbindung mit Scheinwerfer Gen.nr. EXXXX*


    Quelle

    Deshalb baut man auch Teile ohne Prüfung und Zulassung ein ??????

    Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe mich seinerzeit echt viel mit dem Thema beschäftig und auch viel hier im Forum gelesen. Aber davon hatte ich bisher nichts gelesen. Bis zu deinem Post bin ich davon ausgegangen, dass es sich um VW-Bremssättel handelt. Die Artikelbeschreibung ist da sehr unschön formuliert. :evil:

    Bin gerade dabei, vorne auf Scheibenbremse umzubauen. Dabei habe ich mich für das Komplettset von Trabantwelt entschieden. Beim Befüllen der Bremsleitung tritt Bremsflüssigkeit an einer Bohrung am Bremssattel auf der Fahrerseite aus (siehe Foto). Auf der Beifahrerseite ist alles dicht.


    Was könnte die Ursache sein?

    Welche Funktion hat die Bohrung?

    Der Scheinwerfer wurde für spezielle Fahrzeuge geprüft und hat für die Geprüften Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis und darf somit eintragungsfrei nur in diese Fahrzeuge eingebaut werden. Alle anderen Fahrzeuge, auch wenn der Scheinwerfer 1:1 Passen würden, benötigen eine Einzelabnahme.

    Ich glaube du hast du dich etwas ungünstig ausgedrückt. Der Scheinwerfer selbst hat ein E-Prüfzeichen, ist damit Bauartgenehmigt und darf universell eingesetzt werden, sofern Art, Anzahl und Anbaulage des Fahrzeugs den Vorschriften entsprechen. Es wird aber bei den Scheinwerfern zwischen Rechts- und Linkslenker unterschieden damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Gerade bei Scheinwerfern aus England kommt es zu Problemen wenn man Rechtslenkerscheinwerfer in Deutschland nutzen möchte.


    Das eigentliche Problem liegt hier lediglich in der LED-Leuchtquelle. Diese hat eine Allgemeine Bauartgenehmigung. In dieser ist die Zulassung im Scheinwerfer E11 0035 festgelegt, also passt das zum Scheinwerfer aus Post 1. Würde der Trabant im Verwendungsbereich der Genehmigung stehen, bräuchte man für den Umbau gar keine Abnahme. Jetzt wird vermutlich eine Abnahme nach §19 Abs 2 StVZO fällig. Dann steht es auch in den Papieren und alles ist gut.

    Nochmal, es gibt keine Universalteile mit E-Zulassung. Es steht eindeutig da, dass die Scheinwerfer für den LR sind. Die E-Nummer bezieht sich auf die Zulassung im selbigen Fahrzeug.


    Bei einer ABE, EWG-Zulassung oder E-Nummer gibt es keinen Interpretationsspielraum. Es wurde immer auf auf ein bestimmtes Fahrzeug und meist nur im Serienzustand geprüft.


    Soll heißen, wenn andere Änderungen vorliegen erlischt dennoch die Betriebserlaubnis bis die Änderung durch einen Prüfer bestätigt wurde.

    Doch, es gibt Universalteile mit E-Zulassung. Das ist eigentlich der Sinn dahinter. Die Nummer hinter dem Buchstaben gibt an, in welchem Land das Bauteil genehmigt wurde, in diesem Fall UK. Die Genehmigung gilt dann auch bei uns. Der Scheinwerfer darf aber nur als Scheinwerfer eingesetzt werden, nicht als Blinker oder Rücklicht.


    Das ganze Thema ist sehr komplex und verwirrend. Es gibt verschiedene Prüfzeichen an unseren Fahrzeugen:

    Link mit den Genehmigungszeichen


    Ich versuche das mal etwas aufzudröseln.


    ABG-Prüfzeichen:

    Fahrzeugteile mit Bauartgenehmigung nach §22a StVZO (nationales Recht) sind an der Wellenlinie zu erkennen. Sie findet man z.B. auf den Scheiben.


    ABE-Prüfzeichen:

    Fahrzeugteile mit Betriebserlaubnis nach §22 StVZO (nationales Recht) haben eine KBA-Nummer. Sie findet man z.B. auf Zubehörfelgen.


    In der DDR gab es noch KTA Nummer. Findet man z.B. auf vielen Anhängern im vorderen Bereich.


    Bisher war das alles nach nationalem Recht, nachzulesen in der Straßenverkehrszulassungsordnung. Jetzt wird das ganze komplizierter, denn es kommen internationale Regelungen hinzu.


    EWG-Richtlinien:

    Das EU-Typgenehmigungszeichen für Bauteile besteht aus einem kleine e in einem Rechteck und ist z. B. auf den Sicherheitsgurten zu finden. Anhand der Nummer hinter dem e erkennt man, welches Land dieses Bauteil genehmigt hat.


    ECE-Regelungen:

    Nach der EU kommen jetzt die vereinten Nationen. Der Kreis der Länder, die genehmigen dürfen, wird noch größer. Dieses Genehmigungszeichen besteht aus einem großen E im Kreis. Anhand der Nummer hinter dem e erkennt man, welches Land dieses Bauteil genehmigt hat.

    Dieses Zeichen finden wir hier auf dem Scheinwerfer. Ein Bauteil, das mit einem ECE-Prüfzeichen versehen ist besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Das ist also eine Art Universalzulassung. Leider bezieht sich dieses Prüfzeichen nur auf Scheinwerfer, nicht auf die Leuchtquelle. Damit ist der Einsatz nur im Land Rover möglich.

    Weiss jemand wie es mit der rechtlichen Seite aussieht , wenn genehmigte Scheinwerfer verwendet werden- das Fahrzeug aber nicht explizit aufgeführt wird ?

    Die H4-LED haben eine Allgemeine Bauartgenehmigung. In dieser steht ein Verwendungsbereich, d.h. die Fahrzeuge, die damit ausgestattet werden dürfen. Und da steht der Trabant nicht drin. Damit ist dieser Weg ausgeschlossen bis der Trabant geprüft wird.


    Wie oben schon erwähnt wäre eine Einzelabnahme wohl der einzig machbare Weg.

    Der Scheinwerfer und die Lichtquelle müssen bauartgenehmigt sein. Das Fahrzeug muss vorschriftsmäßig sein, also die Anzahl der Lampen und die Anbaulage und die Schaltung müssen stimmen.

    Je nach Lichtstrom sind auch noch eine Scheinwerferreinigungsanlage oder eine automatische Leuchtweitenregelung nötig. Wie 1/10V8 geschrieben hat, sollte das Vorhaben immer mit einem Prüfer vorab geklärt werden.

    Wabant: Vielen Dank für die Infos und den Thread, hatte den bei meiner Suche gar nicht gefunden.

    Du hast geschrieben, dass du eine Scheibe vor und eine Scheibe hinter die Trommel montiert hast.

    Es ist hier aber von 4 Zwischenscheiben die Rede, das Sicherungsblech für die Achsmutter ist nicht enthalten. Somit gehe ich davon aus, dass du 2 Scheiben pro Seite einbauen musst.

    Entweder entfällt somit das Sicherungsblech, oder es wurde "gespart" (Achtung: Ironie).

    Die Info, eine Scheibe vor und eine hinter der Bremstrommel hatte ich direkt von Trabantwelt bekommen. Bin leider noch nicht dazu gekommen, die 2. Trommel zu montieren. da werde ich mal 2 Scheiben auf der Innenseite probieren und anschließen nochmal mit Trabantwelt sprechen. Die sollten es ja wissen.

    Über die von dir erwähnte Scheibe von LDM bin ich auch schon gestolpert und hatte mich gewundert weil im E-Katalog nichts zu finden ist.


    Zitat von LDM Tuning

    Spezialscheibe (2mm): Beilagscheibe zwischen Achszapfenbund und Bremstrommel (innen) des Trabant 1.1. Deutsche Nachproduktion aus VA.


    Unterlegscheibe für Bundmutter hinten (5mm): äußere Unterlegscheibe zur Montage unter die Bundmutter des hinteren Achsstumpf vom Trabant 1.1

    Dann sieht bei LDM die Lösung so aus, dass die 2mm innen und die 5mm Scheibe außen ist. Unterschied zu der Trabantweltversion ist dann, dass die Bundmutter nicht so weit auf den Achsstumpf geschraubt werden kann. Vielleicht das das Gewinde zu knapp.


    @Hegautrabi: Das Sicherungsblech entfällt. Gesichert wird mit der Bundmutter, die hat einen "Kragen", der in die Nut des Achsstumpfes geschlagen wird. Das war bei meiner 98er Achse auch schon so gelöst.

    Die Achsmutter soll, soweit ich bis jetzt recherchiert habe, mit 150 bis 200Nm angezogen werden. Bisher bin ich bei Handfest mit einem Schraubenschlüssel. Da fehlt also noch einiges.


    Ich hatte das so verstanden, dass der Abstand der Radlager zueinander durch die Länge vom Distanzrohr definiert wird. Die Innenringe der Lager werden durch dieses Rohr auf Abstand gehalten. Dementsprechend sollte das Rohr länger sein als die Länge der "Lagergasse", damit das Lager zum Federbein hin als Loslager funktionieren kann. Das Lager zum Rad hin ist durch den Sicherungsring "fest". Bitte korrigiert mich wenn meine Annahme falsch ist.


    Habe leide keine Zeichnung vom 1.1 oder neueren Model des 601 gefunden aber die Angabe des Anzugdrehmoments sind ähnlich hoch.

    Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde morgen bei der 2. Seite mal genauer darauf achten wo es klemmt.


    Hattest du den Achsstumpf ausgebaut? Sitzt der richtig? Mit der 2. Scheibe nochmal probieren. Evtl. kannst du die dann sogar wieder rausnehmen.

    Ja, war alles alles raus. Habe neue Lager eingesetzt, den Achsstumpf vom 1.1 und die besagten Zwischenscheiben, eine vor und eine hinter der Trommel.

    Das Bild 1 zeigt eine alte 601 Achse. Dein Fahrzeug hatte schon eine modernere Version.

    Was wurden denn in der "modernen" Version alles geändert? Bisher sehe ich nur den Ersatz der Druckfeder durch das Distanzrohr.


    Bei meinen Umbauten auf 1.1er Trommel musste ich die Trommeln etwas mehr anfasen, da sie immer an der Ankerplatte schliffen.

    Das Schleifen an der Ankerplatte klingt logisch. Mir fällt auch nichts anderes ein was stören könnte. Innen stößt die Trommel an die Zwischenscheibe, die am inneren Lagerring sitzt und dieser sollte frei sein.

    Hallo zusammen,

    ich restauriere derzeit eine 89er Limousine. Ich möchte auf den Lochkreis 4x100 wechseln und habe mich daher bei der Hinterachse für eine Bremstrommel mit 4x100 von Trabantwelt (Link) entschieden. Wie in der Beschreibung habe ich folgende Artikel auch bestellt:

    • Achsstumpf Hinterachse Trabant 1.1
    • Bundmutter
    • Zwischenscheibe

    Bei der Montage wollte ich mich am Ersatzteilkatalog vom 601 (erstes Bild) orientieren, nur sieht das bei mir etwas anders aus. Ich habe mir auch den Ersatzteilkatalog vom 1.1er (2. Bild) gesucht, da ja Achsstumpf usw. vom 1.1er sind. Dabei ist mir aufgefallen, dass dieses meinem doch viel näher kommt.


    Bild 1


    Bild 2


    Nun mein eigentliches Problem und meine Frage: Ich habe den Zusammenbau nach dem 2. Bild gemacht. Für die Nummer 13 habe ich die Zwischenscheiben eingesetzt. Wenn ich die Bundmutter fest anziehe, lässt sich die Trommel kaum noch drehen. Was kann dafür die Ursache sein?


    Zur Info: Ich habe das ganze erstmal ohne Bremsbacken montiert weil ich erstmal nur testen möchte ob die Felgen so in meinen Radkasten passen oder ob Nacharbeit nötig wird.