ich habe noch einen übrig...
Beiträge von Zottel
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aber wir werden ja nicht bevormundet
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Mein Dreielf ist heute schlechter angesprungen als sonst...der hat wohl die Zeitung gelesen
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Ich war mit dem Patinakombi auch in Neuruppin und habe noch einen kleinen Abstecher nach Berlin gemacht, war also eine schöne Wochenendreise !
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heute auf dem Rückweg aus Langeberg habe ich einen grauen 601 mit runden stoßstangen und altem grill mit lichthupe gegrüßt (kam aus E) war das jemand von hier aud dem forum ????
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für sowas bin ich ja auch immer zu haben, aber unterwegs so viel schrauben wäre mir zu blöd...
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haha das ist doch 403 dafür gibts doch teile wie sand am meer verglichen mit mein 407
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Fetzt, mit 2- Gang durch Thüringen :
http://www.youtube.com/watch?v=MNuhuq3FP5Q&feature=related
Ha meine Kumpels aus Berlin ![Blockierte Grafik: https://lh5.googleusercontent.com/-mDjg0aR7dCQ/Tf6lnD6625I/AAAAAAAACFo/sbsyv7MN6p0/s640/102_0540.JPG]
Das war schon ein schönes Treffen diese Jahr, und ich bin ne "kleine" Runde Star gefahren
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ers kostet ja nur 30 Euro, wenn man das jedes jahr einmal bezahlt ist doch in ordnung
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Wo liegt das Problem. Rüstet man die "Rüberwurfgurte" nach und gut ist.Es geht mir darum das mir diese deutsche Gesetzscheiße auf den Zeiger geht....aber wir werden ja nicht bevormundet !?
Es ist doch meine Sache ob ich mich Anschnalle oder nicht !
...genause wie mit der Helmtragerei
Da ich mir leider keinen F8 leisten kann, obwohl ich den ja lieber als einen Trabant fahren würde muss man sich leider mit sowas rumärgern...
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Ich denke das es warscheinlich noch nie zu einer Gerichtsentscheidung wegen der regelung bei ostfahrzeugen gekommen ist, mich würde nur mal interessieren was dann da raus kommt
aber davon abgesehen, Ich bin in einem alten auto was optisch wie 70er jahre und älter aussieht ( und dazu gehörtz selbst ein 88er trabant ) angehalten worden weil ich keinen Gurt hatte...bzw. bei rutienemäßigen kontrollen reichte es zu sagen..."das ist ein altes Auto blablablub"...
Ich behaupte ja nicht das ich damit Recht habe, aber einfach davon auszugehen, dass es vorschrift ist, muss noch lange nicht heißen das man gurte braucht !
Was ich definitiv weiß, auch wenn Gurtpunkte vorhanden sind, muss man bei Westdeutschen autos trotzdem erst ab 04.70 Gurte einbauen !
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Lieber Herr Deluxe, woher solls ich wissen ob wir über die selbe stelle sprechen wenn du mir nicht sagtst worauf du dich beziehst...
naja wie dem auch sei... die ganzen Gesetze sind so wie es da steht, sind so formurliert das von den DDR behörden erteileten BEs weiterhin gültigkeit haben...
das heißt aber nicht das die auch erfüllt werden müssen ! wenn die (neuen gesamtdeutschen) Gesetze weniger streng sind...
es wäre ja sonst auch verboten eine simson auf 45 zu drosseln, mal abgesehen davon dass das keiner macht heißt das nicht, dass es verboten wäre !
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wer parkt denn in bochum gegenüber vom marktkauf an der allestraße ?
grauer 601
BO ?? 601 H
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auf welchen paragraphen bezieht ihr euch eigentlich ? zu sagen es steht im einigungsvertrag kann jeder...
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So wie ich das herauslese geht es um die hinteren Gurte vorne gilt 1970, für hinten bekommt man quasi eine ausnahmegenehmigung, wie mit den 60KM/H bei Simson !
Also Herr Heckmann, wo steht das ich vor 1970 im ddr oltimer gurte brauche?
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"Olleostscheißeläuftdochnichtdiescheiße"
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Kommt darauf an - ab 14.04.1965 waren die Befestigungspunkte serienmäßig vorhanden. Dann müssen welche 'rein - vorher gehts ohne.
Bei Deiner EZ müsse also Gurte montiert sein.
Das stimmt so nicht, auch wenn Punkte vorhanden sind müssen nur autos mit EZ ab dem 1.4.70 mit gurten nachgerüstet werden ! -
mit O2 ist nich null zwei, sondern Ohh zwei gemeint , quasi Octavia 2
gruß Frösi
Pfuideibel