Nene, 256€ ist nicht die Grenze zwischen privat und gewerblich.
Da gibts keine Grenze. Da kannste schon ab 2€ dabei sein. Nämlich, wenn du das nachhaltig machen willst (in dem du Werbung schaltest, ....)
Die 256€ kommen aus §22 EStG.
Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 2Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.
Daß heißt man muß das nicht bei seiner Steuererklärung angeben.