Beiträge von Winger1963

    Auf der Startseite unserer Homepage hab ich ein Bild. Aber da kann man von den Lack nicht viel erkennen (ich hab auch nach der Aufnahme die Lackbehandlung durchgeführt).

    Hallo. Liqit Glaas! Kommt aus der USA :top: :top: :top:. Die Lackfläche wird 3 - 4 mal beschichtet (nach Vorbehandlung mit Lackreiniger). Ohhh man :top: :top:. Absolut Top das Zeug. Ich hab ne schwarze GL 1800 (Goldwing), da ist jeder noch so kleine Kratzer zu sehen (ohne den Liqit Glaas. Nach der Behandlung :top: :top: :top:. Ist aber nicht billig: 50€ :zwinkerer:

    DAS LOS DER FRAUEN



    Geben wir unsere Kinder in die Kinderkrippe, sind wir Rabenmütter.
    Bleiben wir zu Hause, verkommen wir hinter dem Kochtopf
    (oder sind zu faul zum Arbeiten).
    Verwenden wir Make up, tragen wir Kriegsbemalung.
    Verwenden wir keines, vernachlässigen wir unser Äußeres.
    Verrichten wir anspruchslose Arbeit, haben wir keinen Ehrgeiz.
    Erfüllen wir qualifizierte Aufgaben, sind wir mit unserem Beruf verheiratet.
    Haben wir studiert sind wir ein Blaustrumpf.
    Haben wir promoviert mussten wir unseren Doktor alleine machen.
    Zeigen wir Gefühle, sind wir Heulsusen.
    Beherrschen wir uns, sind wir Eisberge.
    Sind wir hilfsbereit, werden wir ausgenutzt.
    Kümmern wir uns nur um unsere eigene Arbeit, sind wir unkollegial.
    Sind wir sehr attraktiv, halten wir unsere Kollegen von der Arbeit ab.
    Sind wir es nicht, gelten wir als unscheinbar.
    Sind wir Powerfrauen, schimpft man uns Emanze.
    Sind wir angepasst, fehlt uns der Pfeffer.
    Sind wir intelligent, dürfen wir es nicht zeigen.
    Sind wir es nicht, müssen wir wenigstens attraktiv sein.
    Kommen wir mit Grippe in die Arbeit, stecken wir die anderen an.
    Bleiben wir zu Hause, legen wir uns wegen jeder Kleinigkeit ins Bett.
    Tragen wir Mini, stören wir den Arbeitsfrieden (oder sind Schlampen).
    Tragen wir Maxi, haben wir wohl Krampfadern (oder sind bieder).
    Sind wir montags müde lästert man.
    Sind wir taufrisch, lästert man auch.
    Gehen wir gerne aus, sind wir Partygirls die saufen.
    Bleiben wir daheim, gelten wir als Mauerblümchen.
    Sind wir trinkfest, saufen wir alle Männer unter den Tisch.
    Trinken wir nichts, ist mit uns nichts anzufangen.
    Leisten wir viel, verlieren wir unseren Charme.
    Leisten wir wenig, verlieren wir die Stellung.
    Wie wir es machen, machen wir es falsch – oder
    WIR KÖNNEN MACHEN WAS WIR WOLLEN-
    UND DAS SOLLTEN WIR AUCH TUN!
    :grinser:

    Papa und Sohn machen einen Rundflug im Sportflugzeug mit. Pilot: „Was ich nicht ausstehen kann, sind Quasselköppe! Wenn sie den Flug durchhalten, ohne ein Wort zu sagen, kriegen sie den halben Preis.“ Danach: „Alle Achtung, sie können wirklich schweigen, mein Herr:“ Er: „Leicht war’s nicht, vor allem, als bei ihrem letzten Looping mein Sohn rausfiel...“ :grinser:

    Ein wachsamer Dorfpolizist hält einen Motorradfahrer mit auffällig gefüllten Satteltaschen an. "Was haben sie denn dort verborgen?" fragt er und öffnet die eine Tasche. Sie ist bis oben voller 5 Mark-Stücke. "Wohl Automaten aufgebrochen, oder was?" "Nein," antwortet der Motorradfahrer, "im Nachbarort ist Schützenfest, und die besof-fenen Kerle am Tresen waren zu faul, zum Klo zu gehen. Sie haben einen Schlitz in die Zeltwand geschnitten und immer dort hindurch gepinkelt, wenn sie mußten. Ich habe mich draußen hingestellt, zugegriffen und gedroht, ihn abzuschneiden, wenn nicht 5 Mark gezahlt würden." Der Polizist öffnet auch die andere pralle Tasche und bekommt einen großen Schreck. "Ja," sagt da der Motorradfahrer kleinlaut, "die haben ja nicht alle bezahlt!" :schock:

    Frage der Lehrerin an die Kinder: Was ist das? Es geht durch den Wald, ist so groß wie ein Hund und braun und hat ein Geweih auf dem Kopf? Antwort von Max: Ein Rehbock. Lehrerin: Du hast schon Recht Max – Es könnte aber auch ein Hirsch sein. Max stellt an die Lehrerin eine Frage: Was ist das? Wenn man es reinschiebt ist es hart und trocken, wenn man es herauszieht ist weich und feucht? Die Lehrerin wird rot und schmiert dem Max eine. Darauf Max: Sie haben schon recht – es könnte aber auch ein Kaugummi sein. :grinser:

    Die Bußgeldstelle Kassel erhielt folgendes Gedicht von einem
    Verkehrssünder:


    Der Betroffene schrieb:


    Mit Interesse habe ich Ihr Schreiben gelesen
    und streite nicht ab, ich bin es gewesen.
    Wie's kam liebe Leut', ich sag's Euch genau,
    in Köln war ich ein paar Tage, bei einer reizenden Frau.
    Und hab' dann, sonst hätt' ich etwas versäumt,
    von den schönen Tagen geträumt.
    Plötzlich ging es bergab, ich war ganz verwundert,
    ich wurde immer schneller und oben stand *Hundert".
    Und plötzlich glaubte ich * es klingt wie ein Witz -,
    es kommt ein Gewitter, denn ich sah einen Blitz.


    Nach Ihrem Schreiben ist mir nun klar,
    dass es kein Gewitter, sondern Eure Kontrolle war.
    Auf die Strafe dafür warte ich nun geduldig,
    mit einem Wort, ich bekenne mich *schuldig".
    21 Kilometer zu schnell, einen jeden kann's treffen,
    ich sehe es ein, es war ein Verbrechen.
    Trotzdem bitte um Freispruch ich, sag's ganz formal,
    ein Mann der glücklich ist, ist nicht normal.


    Antwort des Sachbearbeiters im Bußgeldbescheid von Kassel (auch
    Beamte können Humor haben):


    Ist der Reim auch noch so gut gelungen,
    zum Bußgeld seh' ich mich gezwungen.
    Kommen Sie wieder mal von dieser Frau,
    nehmen Sie den Zug, seien Sie schlau. :grinser:

    Ein betrunkener Penner wankt durch die Stadt und durchsucht die Mülltonnen nach etwas Essbarem. In einem Container liegt ein Spiegel. Als er dort hineinsieht, erschreckt er sich zu Tode und ruft sofort die Polizei. Den angekommenen Beamten teilt er mit: „In dem Container liegt eine Leiche!“ Der Polizist beugt sich in den Container und sagt zu seinem Kollegen: „Mensch Paule, ich werde verrückt, es ist einer von uns...

    Viele Wochen schon ist der Handelsvertreter unterwegs. Eines Abends geht er in ein Bordell, wirft der Puffmutter eine Handvoll zerknüllter Scheine hin und verlangt: „Die Hässlichste, die Sie haben!“ Die Chefin zählt schnell nach und bedeutet ihm, für soviel Geld könne er auch die Hübscheste bekommen. „Kein Interesse“, brummt der Mann, „ich bin nicht geil – ich habe Heimweh!“ :zwinkerer:

    Ein Kerl kommt in die Kneipe trinkt 2 Bier und muss dann Pinkeln. Er geht aufs Klo, stellt sich zwischen 2 Kerle und pinkelt. Zwischendurch schaut er mal nach rechts und entdeckt wie ein alter Kerl 2-strahlig pinkelt. Er spricht ihn darauf an und der Rentner meint: "Alte Kriegsverletzung von so 'nem Granatensplitter" Dann schaut er nach links und sieht 'nen Kerl 15-strahlig pinkeln und fragt diesen, ob das auch eine Kriegsverletzung sei. Der besoffene Kerl antwortete: "Nnnein, isch krijjge den Reißverschluss nich auf :grinser:

    50 Teuro :beleidigt: Das ist der Grund warum ich keine Internationalen Treffen mehr anfahre (Goldwing). Das ist nur noch Abzocke :zornig:. Man sollte es nicht übertreiben mit der Einschreibung. Ich kann mit dem eingenommenen Geld ein gutes Rahmenprogramm auf die Beine stellen. Profie DJ(Teufelsgeiger aus Riesa), Freitags Liveband, Pokale, Sonnabends ein Höhenfeuerwerk (10 Minuten länge von einer Fachfirma ).

    Anruf bei der Funkzentrale der Polizei: "Helfen Sie mir, man hat aus meinem Wagen Lenkrad, Handbremse und Armaturenbrett geklaut!"
    Minuten später meldet sich der Streifenwagen: "Hat sich erledigt. Der Kerl ist besoffen und sitzt auf dem Rücksitz."

    Naja. Es gibt da so verschiedene gefällte Urteile. Zb.Haus für 2,50 Euro?
    Eine Frau aus dem Kreis Paderborn pocht darauf, ein Haus bei der Internet-Börse eBay für 2,50 Euro ersteigert zu haben. Der Verkäufer aus der Region Kaiserslautern bestreitet hingegen, dass die Auktion gültig war und verlangt mindestens 104.000 Euro für das Eigenheim. "Wir werden Klage vor dem Landgericht Kaiserslautern einlegen", sagte heute der Anwalt der Frau, Achim Riesenberger aus Paderborn, und bestätigte damit Medienberichte.
    Der Verkäufer habe beim Start der Auktion ein Mindestgebot von einem Euro eingesetzt, sagte Riesenberger. Mit ihrem Gebot von 2,50 Euro habe seine Klientin dann zum Auktionsschluss den Zuschlag erhalten und den Betrag umgehend an den Verkäufer überwiesen. Dieser wehre sich nun aber mit dem Hinweis auf eine Klausel in dem Angebot: "Irrtum vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro, das Haus kann unter dem Preis nicht gebaut werden." Nach Ansicht von Riesenberger ist diese Ausschlussklausel aber nicht gültig. Nach den Regeln von eBay hätte der Verkäufer in diesem Fall als Mindestgebot den Betrag von 104.000 Euro festsetzen müssen.
    Auch der Hinweis des Verkäufers, nur als Vermittler, nicht als Eigentümer des Hauses aufgetreten zu sein, kommt für den Anwalt zu spät: "Das hätte er vorher deutlich sagen sollen. Im Internet stand nur: 'Wir bauen das Haus'." Aus diesen Gründen hält Riesenberger den Mann für verpflichtet, das Haus nun auch tatsächlich für 2,50 Euro zu bauen.
    Nun will die Familienmutter aus einer kleinen Gemeinde bei Paderborn zusammen mit Riesenberger dafür kämpfen, dass der Internet-Kauf als rechtmäßig gilt. "Wir müssen erst abwarten, ob das Gericht unseren Antrag auf Prozesskostenbeihilfe genehmigt." Aus eigener Tasche könne es sich seine Mandantin nicht leisten, den Rechtstreit zu führen. "Ich glaube, unsere Chancen, den Prozess zu gewinnen, liegen bei 50 Prozent", sagte Riesenberger.
    Quelle: Heise News-Ticker
    Zwischen den Parteien ist ein Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB zustandegekommen. :top:






    2.Fall :zwinkerer:


    Urteil gegen eBay-Verkäufer
    Das Amtsgericht Duisburg hat unter dem Aktenzeichen 27 C 4288/03 ein aufsehenerregendes Urteil zum Zustandekommen von Kaufverträgen bei eBay gesprochen.
    Der Fall:
    Es hatte jemand eine Uhr über eBay als "Auktion" mit einem Startpreis von 1.199 Euro angeboten. Als nicht genügend Gebote eingingen, zog er das Angebot rechtzeitig vor Zeitablauf zurück weil ihm der zu erwartende Erlös zu niedrig war.
    Ein Münchener Anwalt hatte das Angebot beobachtet und wollte (wie bei eBay üblich) erst kurz vor Zeitablauf bieten - aber da war die Auktion bereits vom Anbieter gestrichen worden.
    Der Anwalt machte geltend, der Anbieter hätte die Auktion nicht vorzeitig beenden dürfen und er sei an das ursprüngliche Angebot weiter gebunden - auch wenn technisch nun niemand mehr darauf bieten konnte. Der Anwalt erklärte nun also gegenüber dem Anbieter per Mail, er nehme das Angebot der Uhr zu 1.199 Euro an und damit sei ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Der Anbieter war verständlicherweise nicht bereit, zu diesem Preis zu liefern und bestritt das Bestehen eines Kaufvertrags.
    Daraufhin trat der Anwalt nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurück, kaufte die gleiche Uhr in einem Ladengeschäft für 3.670 Euro und verlangte vom eBay-Anbieter Schadensersatz in Höhe der Differenz.
    Das Amtsgericht Duisburg schloss sich der Ansicht des verhinderten Bieters an und bejahte das Vorliegen eines Kaufvertrags, obwohl über eBay gar kein Gebot abgegeben worden war. Der eBay-Anbieter musste daraufhin Schadensersatz leisten.
    Nun steht die Frage: Es sein zu lassen oder Klage :zwinkerer: