also es gibt neue Infos: heute kam der bekannte, vom zulassungsdienst zu mir, und hat mir die papiere wiedergebracht.
was er gesagt bekommen hat (auf der zulassungsstelle): er braucht ein sondergutachten vom regierungspräsidenten, weil die scheiben, die heizung und das Abgasverhalten nicht der STVZO entsprechen! Deshalb braucht man dieses sondergutachten laut §70. (sind nicht im brief eingetragen, kann auch angeblich der tüv nicht!)
Also was ich nun machen muss, damit er zugelassen werden kann: 250 Euro für diese "Sondergenehmigung" zahlen, dann wäre alles ok.
Wegen dem Einigungsvertrag hat er auch gefragt, der gillt angeblich nicht mehr (?)
Das Auto war aber schonmal in der BRD angemeldet, habe also den "West-Brief". wurde dann 1994 abgemeldet, seitdem nichtmehr angemeldet.
Die alte sondergenehmigung existiert leider nicht mehr, da die alte Zulassungsstelle die Daten aller an- und abmeldungen bis 1994 gelöscht/vernichtet hat (er hat dort angerufen)
Also muss ich wohl oder übel die 250 Euro bezahlen, sonst gillt der kleine Trabi als "nicht zulassungsfähig"
was meint ihr dazu?
lg Jan