Beiträge von Kolumbus

    Hi Thomas (Herrmi)


    Also Ich hab nen Kumpel gefragt, der Karosseriebauer ist. Seine Antwort aus der Mail:




    --MERKE:
    selbsttragende Autokarosserien NIEMALS strahlen!!!;- das ist "mit Kanonen auf Spatzen geschossen", das Blech wird dünn wie Krepppapier, kraterig und demnach geschwächt, große Flächen verziehen sich ggf. und am Ende muss der Lackierer 20kg Spritzspachtel + Dickschichtfüller auftragen , um den Kack wieder auszubügeln.


    --Den Rost bekommt man auch mit Schleifmöglichkeiten nahezu restlos weg bzw. richtig- gute Farben verhindern anschließend ein weiterrosten.


    --Ja, und zu guter Letzt: Du bekommst das Strahlgut nicht mehr raus, d. h. der Sand zieht Feuchtigkeit und die Bude ist schon wieder durchgegammelt, ehe Du sie fertig- restauriert hast...!!!!!!


    Ich hatte das Problem selbst mit 2 Fahrzeugen, die der schlaue Vorbesitzer zum Strahlen brachte: beim 412er habe ich stellenweise wieder 5x5cm große Löcher reingeschnitten, um den Sand ausblasen und saugen zu können; ein Teil blieb aber trotzdem drin, weil es bei der Abholung der Karosse in Strömen regnete, sodass der Sand ( mit dem Finger fühlbar) total klumpig und hart wie Beton wurde. Naja, die Bude is ja zum Glück weitervertickt...


    --Bei meinem grauen 78er Passat hat mir der Vorbesitzer versichert, alles restlos ausgesaugt zu haben, aber FEHLANZEIGE: jetzt nach einem Jahr Fahrbetrieb rieselt immernoch irgendwo der schwarze Quarzsand raus...


    Bezüglich des Trabi hilft nur eins: Schweller wieder aufschneiden,-- KACKE raus;-- neue Schweller einbraten! Ich wünsche Deinem Kumpel viel Spass!!!




    Sorry und LG


    Kolumbus :winker:

    Hi Leute,


    ich würde mal sagen, dass bei der Art (Trommel, Scheibe unbelüftet, Scheibe belüftet) und Größe der Bremsanlage im Allgemeinen es hauptsachlich um den Abbau der entstehenden Wärme geht. Dabei muss man auch das Verhältnis von Motorleistung und Fahrzeuggewicht in Bezug auf die Kinetische Energie betrachten.


    Ein Formal 1- Wagen der vielleicht 500Kg wiegt und von Tempo 300 runterbremst wird sicherlich mit Trommelbremsen am ende der Kurve recht alt aussehen. Als Gegenstück steht dazu vielleicht ein LkW zB. W50, der eine Zulässiges Gesamtgewicht von vielleicht 10t (mehr auf Hinterachse bei Beladung) hat aber dafür relativ wenig Ps. Es dem Zusammenhang entsteht eine Bremsverteilungskurve fürs Bremssystem des Fahrzeuges.


    In beiden fällen muss die Kinetische Energie durch Reibwärme abgeführt werden. Bei Bremsen entsteht eine Achslastverlagerung wobei dabei die Hinterachse nicht blockieren darf. Weil die Hinterachse das „Führende Element“ ist, nicht überbremsen darf und durch die Achslastverlagerung weniger Wärme entsteht kann man sich im Falle des Trabants wahrscheinlich ewig streiten da er nie 10t wiegen wird bzw. 300 Sachen fährt (ich rede von nem 601er…es gibt auch Ausnahmen). Ich denke man kann auch ein Formel1 Wagen mit Tromelbremsen ausstatten die, die entstehende Wärme abführen könnt, aber die dann Super breit bzw. groß und wäre und als "Leichtbauelement" der Ungefederten – Massen recht unpraktisch wäre…


    LG Kolumbus :winker:

    Ist definitiv anders!...zumindest bei meinem 1.1er Vorserie!


    Als ich das obere Schwellerblech einer Seite ab hatte waren z.B. die Hülsen wo der Wagenheber durchkommt durch ein kleines U-Blech verstärkt worden um, den Vorderwagen mit dem schwereren Motor problemlos heben zu können!


    LG Kolumbus :winker:

    @Little


    Ja, es stimmt schon das ich etwas oft aus dem Gesetzesbuch zitiere. Das liegt wahrscheinlich daran das es mir damals bei der DEKRA so eingebläut wurde. Ich mus nur immer etwas schmuntzeln wenn Zitate fallen wie : Mein Prüfer des Vertrauens, oder ich kenn da einen der mir das einträgt…ect!


    Aber was machen die Leute die „Keinen“ kennen! Oft hören oder sehen sie dann was irgendwo mal verbaut wurde, ändern ihr Fahrzeug und fahren dann zur Abnahme und kommen damit dann nicht durch. Und da will ich vielleicht auch beitragen wies wirklich sein sollte bevor es dann Probleme gibt. Oft wurden damals / heute Kunden nach Hause geschickt weil Ihnen zb. eine Gasanlage aus Polen aufgeschwatzt wurde um Geld zu sparen und aber nix stimmte bei der Abnahme dann...


    LG Kolumbus :winker:

    Theoretisch:


    Im VdTÜV Merkblatt 751 wird eine Mindestbodenfreiheit von 110 mm gefordert. Diese Mindestbodenfreiheit kann unterschritten werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Gefahr auf andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann. Ein Fahrbahnkontakt sicherheitsrelevanter Bauteile, insbesondere von Brems- und Kraftstoffleitungen sowie Kraftstoffbehältern und deren Anbau- und Befestigungsteilen, muss unter betriebsüblichen Bedingungen ausgeschlossen sein (§30 StVZO). Eine Bodenfreiheit unter 80 mm (70 mm bei gummielastischen Teilen) kann unter keinen Umständen positiv begutachtet werden.


    Praktisch:


    Im §30 wird beschrieben die allgemeine Beschaffenheit der Fahrzeuge. Natürlich steht da nicht drin wie tief maximal ein Fahrzeug sein darf aber das Fahrzeug muss im verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährden, behindern oder belästigen! Und da ist der Knackpunkt: Kein Fahrzeug das vielleicht 5cm Bodenfreiheit hat fährt mit 50 km/h über eine Eisenbahnübergang oder mit 100 km/h über einer schlechten Landstraße ect….! Also werden solche Fahrzeuge als Behinderung und auch Gefahr gewertet!


    LG Kolumbus :winker:

    Danke für die sehr guten Infos!!!


    Viele Downloads hab ich nicht im Monat! Nur mal nen Treiber oder eine Software-Aktualisierung. Musik oder Filme lad ich nicht runter! Ist mir zu heiß, da sie schon Razzien im Wohnheim bei uns damals machten!


    Wenn ich das mir so überlege reicht mir eine 2000er DSL locker aus. Da ich aber nicht gerne auf die Uhr schaue würde es ein Leitung sein ohne Zeit und Volumenbegrenzung…..würde ich erstmal sagen!


    @ Shadowrun: Bei Alice DSL hab ich nix gefunden für 40 Eus! Bestimmt meinst Du die für 49 Eus oder?....ist bestimmt teurer geworden...hmmm mist...


    Danke noch mal …Ihr ward echt hilfreich!!!


    LG Kolubus :winker:

    Ich dachte immer Standleitung und Flatrate ist das selbe! Wo sind da die Unterschiede? Ich möchte gerne möchte gerne solange im Internet surfen wie ich Lust hab!


    Als ich im Studentenwohnheim noch wohnte konnte ich auch so viel sufen wie ich wollte mit ner super Übertragungsrate. Und das für nur 10Eus mehr Miete im Monat!. Zu Hause hab ich nur nen 56K Modem. Viel zu langsam und zu teuer auf Dauer da ich in letzter Zeit mehr im Internet bin als Fernsehe schaue….Naja und darum will ich wissen was es so aufm markt gibt und was es kostet!


    LG Kolumbus :winker:

    Hallo Leute,


    ich hab vor mir eine Internet-Standleitung zuzulegen. Leider hab ich keinen Überblick über die Technik(Übertragungsrate ect.) die so auf dem Markt angeboten wird und auch über die Vertraglaufzeiten weis ich nichts Genaues.


    Sicherlich gibt es auch Tücken und Haken.
    Wäre mal schön wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte worauf ich achten muss!


    Danke im Voraus
    LG Kolumbus :winker:

    RavenAshanti , beides: Ei und Trabi...hihi


    2 Sachen würden mich jetzt interresieren:


    Wie wird das recht dickflüssige Misch-Öl durch eine Düse in den Ansaugtrakt fein zerstäubt bzw. beigemischt und auf welcher gesetztlichen Grundlage erfolgt eine solche Bauteil und Fahrzeugabnahme?


    LG Kolumbus :winker:

    Nicht schlecht der 601er! Hab nicht geglaubt das es möglich wäre! Schade das ich 2006 nicht in Zwickau nicht da war. Hätte mir gerne die Umrüstung angeschaut und mich mit dem Halter mal unterhalten.


    LG Kolumbus :winker:

    RavenAshanti


    Was ist für Dich -in diesem Fall- eine Fachwerkstatt? Fachwerkstätten die Gasanlagen in Deutschland verbauen dürfen haben dafür eine Lizenz! Das bedeutet sie müssen zB. Speziell für den Gasanlageneinbau geschultes Personal und auch Ausrüstung haben. Das wird teuer von den Firmen erkauft bzw. die Werkstatt muss ordentlich blechen! Und darum darf nicht jede Werkstatt Gasanlagen verbauen! Und ich glaube kaum das es dann noch eine Werkstatt wegen einem Kunden es riskiert seine Lizenz zu verlieren.


    Des weiteren dürfen nur Teile der Gasanlage verbaut werden die aufeinander geprüft und abgestimmt wurden! Wenn man ein Teil selber konstruiert (weit hergegriffen) z.B. ein Druckregler muss er geprüft werden. Eine Prüfstelle wäre z.B. das Testzentrum der DEKRA am Lausitzring. Und wer soll dann die Prüfung bezahlen außer der Kunde?!


    Dann müsste noch in einem Testzentrum die Schadstoffklasse ermittelt werden. Das passiert im - ECE / EG- Fahrzyklus - auf dem Rollenprüfstand. Wie schon gesagt ich glaube so eine Anlage gibt’s auch auf dem Prüfzentrum Lausitzring. Aber so manche Hochschule hat so etwas auch in abgespeckter Form. Aber auf all dem hat der Staat die hand drauf!!!


    Alle Angaben ohne Gewähr!
    LG Kolumbus :winker:

    RavenAshanti aus einem anderen Beitrag von mir:



    Hier ein paar Tipps von den Gutachten die der Kunde mitbringen sollte aus meiner Studienarbeit:



    Das Kundenfahrzeug wird nach §19 /2 StVZO in Verbindung mit §21 StVZO geprüft. Die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges darf durch den Betrieb mit Flüssiggas nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde hat zur Abnahmeprüfung seines Fahrzeuges folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen:


    1. Ein Einbauhandbuch entsprechend der vorliegenden ECE – Genehmigung.


    2. Bei Flüssiggastanks mit nationaler Genehmigung: Der Kunde muss eine gültige Bescheinigung über die erstmalige oder letzte Prüfung der Flüssigkeitstanks nach der Druckbehälterverordnung (bleibt beim Behälter bzw. beim Fahrzeughalter) vorweisen – siehe §41a Abs.1 StVZO. Das ist aber nicht erforderlich bei Behältern mit einer ECE- R67.01 Genehmigung, denn hier gelten die Daten der Kennzeichnungsplatte


    3. Das Abgasemissionsverhalten (§47 Abs.1) des zu prüfenden Fahrzeuges muss durch Vorlage des Berichtes durch eine Einzelprüfung eines dafür akkreditierten Technischen Dienstes nachgewiesen werden.


    4. Eine Bestätigung der Werkstatt, dass die Anlage nach den Angaben des Herstellers (ggf. des Gutachtens) eingebaut und eingestellt wurde (verbleibt beim Sachverständigen).


    5. Der Kunde muss einen Nachweis vorlegen über eine durchgeführte Dichtheitsprüfung. Sollte er keinen Nachweis über die verbaute Anlage haben, wird diese Prüfung im Rahmen der Begutachtung durchgeführt.


    6. Des Weiteren müssen Gutachten über die in der Anlage verwendeten Leitungen und Leitungsverbindungen vorgelegt werden, falls diese nicht nach ECE- R67.01 bzw. DIN 4815 gekennzeichnet sind.


    7. Ein Benutzerhandbuch der Gasanlage in deutscher Sprache. Es soll für den Benutzer Informationen und Anweisungen für das sichere Betreiben des Kraftfahrzeuges mit dem Nachrüstsystem beinhalten. Das Einbauhandbuch umfasst u. a.:
    + Eine Beschreibung der verbauten Gasanlage und dessen Zuordnung zum
    Fahrzeug- und Motortyp,
    + Nummer der Einbauanweisung,
    + Allgemeine Darstellung des Nachrüstsystems mit Angaben für jedes Modell,
    + Zeichnungen der Befestigungsteile für den Einbau des Behälters in das
    Fahrzeug,
    + Eine Anbauanweisung für alle Fahrzeuge, die zu der Fahrzeugfamilie
    gehören.


    8. Um den Einbau der Anlage besser nachvollziehen zu können, darf der Prüfer die Einbau- und Einstellanweisungen sowie weitere Unterlagen des Anlagenherstellers vom Kunden verlangen. Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme sind für den Prüfer hilfreich. Diese sollen enthalten:
    + zu ändernde Fahrzeugbriefdaten
    + eine Auflistung der vorzulegenden Dokumentation
    + Hinweise auf eventuelle Fehlermöglicherweise beim Einbau






    Sollte auch nur ein Punkt der 8 nicht vorgelegt werden kann, kibts keine Plakette bzw OK vom Prüfer!!!


    LG Kolumbus

    Hi Leute,


    meine Meinung: alles Quatsch mit Soße!


    Technisch möglich ist einiges aber wirklich umzusetzen?
    Wie viel PS sollen von den 26 dann noch am Rad übrig bleiben?
    Welcher Prüfer in Deutschland soll das abnehmen?


    LG Kolumbus :winker:

    Kumpels hatten den Zugmagneten vom 601er Trabistarter genommen. Wenn man welche rum zu liegen hat isses ne billige Alternative!


    LG Kolumbus :winker:

    Carsten35


    Also ich kann nur das Berichten wie es vor einem Jahr bei mir war: die ca.70Eus sind nur der Grundpreis wenn alle Nachweise der Kunde mitbringt! Wenn z.B. der Nachweis vom Punkt 5 meiner Liste fehlen sollte wird’s teurer! Des weiteren kann der Prüfer im Rahmen eines eventuell geleisteten ``Mehraufwandes`` der Prüfung, dem Kunden den Mehraufwand ggf. in Rechnung stellen! Und da sind manchmal auch schon für die Abnahme manchmal 150Eus draufgegangen! Jetzt im Neuen Jahr sind sicher schon wider ganz andere Preise,(19% Mwst)…


    Des weiteren ist immer der Kunde zum Nachweis verpflichtet! Originale von Gutachten hat keine Prüfstelle aber man macht sich in der Regel von den mitgebrachten Unterlagen (von früheren Kunden) eine Kopie. Damit der Prüfer es bei ähnlichen Fahrzeugen ggf. vergleichen kann und es dann etwas leichter hat. Aber wie schon gesagt: Der Kunde muss immer alles im Original zur Abnahme mitbringen bzw. er ist zum Nachweis verpflichtet!!!



    Lg Kolumbus :winker:

    Hallo Leute,


    ich hab schon eine ganze weile diese Berichte hier verfolgt. Vor einem Jahr hatte ich mein Praxissemester bei der DEKRA in Frankfurt/Oder gemacht und musste eine große Studienarbeit über Gasanlagen im Pkws schreiben. Aufgrund der nähe zu Polen hatten wir jeden Tag mit Gasanlagen, egal ob Abnahmen oder Abgas/Hauptuntersuchungen ect…,zu tun. Und je mehr ich mich mit der Materie beschäftigt habe bin ich am Ende zu Erkenntnis gekommen, das es Wirtschaftlich nur für Vielfahrer sich lohnt umzurüsten, Technisch am Motor und auch Sicherheitstechnisch aber Nachteile hat!


    Ich möchte sagen das die Kunden die ihre Anlage in Polen eingebaut hatte zu 80 bis 90% Probleme bei der Abnahme hatte! Größte Probleme waren das Unterlagen/Nachweise fehlten oder andere Teile verbaut waren als beschrieben! Also lasst die Finger von Gasanlagen aus Polen wenn man sich nicht genau erkundigt hat! Und da hat der Beitritt von Polen in die EU nix mit den Abnahmebestimmungen in Deutschland zu tun!


    Um Kosten des Einbaus zu sparen empfehle ich ein Händler aufzusuchen der die Teile für eine Nachrüstung in Deutschland bestellt und um die Kosten zu senken in Polen einbauen lässt. Eine Firma gibt’s z.B in Berlin Hellersdorf (Name weis ich nicht mehr) …wer aus der Gegend kommen sollte! Da gabs nie Probleme mit den Fahrzeugen von denen. Ggf mal bei der DEKRA in Frankfurt anrufen und Nachfragen!


    Hier ein paar Tipps von den Gutachten die der Kunde mitbringen sollte aus meiner Studienarbeit:



    Das Kundenfahrzeug wird nach §19 /2 StVZO in Verbindung mit §21 StVZO geprüft. Die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges darf durch den Betrieb mit Flüssiggas nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde hat zur Abnahmeprüfung seines Fahrzeuges folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen:


    1. Ein Einbauhandbuch entsprechend der vorliegenden ECE – Genehmigung.


    2. Bei Flüssiggastanks mit nationaler Genehmigung: Der Kunde muss eine gültige Bescheinigung über die erstmalige oder letzte Prüfung der Flüssigkeitstanks nach der Druckbehälterverordnung (bleibt beim Behälter bzw. beim Fahrzeughalter) vorweisen – siehe §41a Abs.1 StVZO. Das ist aber nicht erforderlich bei Behältern mit einer ECE- R67.01 Genehmigung, denn hier gelten die Daten der Kennzeichnungsplatte


    3. Das Abgasemissionsverhalten (§47 Abs.1) des zu prüfenden Fahrzeuges muss durch Vorlage des Berichtes durch eine Einzelprüfung eines dafür akkreditierten Technischen Dienstes nachgewiesen werden.


    4. Eine Bestätigung der Werkstatt, dass die Anlage nach den Angaben des Herstellers (ggf. des Gutachtens) eingebaut und eingestellt wurde (verbleibt beim Sachverständigen).


    5. Der Kunde muss einen Nachweis vorlegen über eine durchgeführte Dichtheitsprüfung. Sollte er keinen Nachweis über die verbaute Anlage haben, wird diese Prüfung im Rahmen der Begutachtung durchgeführt.


    6. Des Weiteren müssen Gutachten über die in der Anlage verwendeten Leitungen und Leitungsverbindungen vorgelegt werden, falls diese nicht nach ECE- R67.01 bzw. DIN 4815 gekennzeichnet sind.


    7. Ein Benutzerhandbuch der Gasanlage in deutscher Sprache. Es soll für den Benutzer Informationen und Anweisungen für das sichere Betreiben des Kraftfahrzeuges mit dem Nachrüstsystem beinhalten. Das Einbauhandbuch umfasst u. a.:
    + Eine Beschreibung der verbauten Gasanlage und dessen Zuordnung zum
    Fahrzeug- und Motortyp,
    + Nummer der Einbauanweisung,
    + Allgemeine Darstellung des Nachrüstsystems mit Angaben für jedes Modell,
    + Zeichnungen der Befestigungsteile für den Einbau des Behälters in das
    Fahrzeug,
    + Eine Anbauanweisung für alle Fahrzeuge, die zu der Fahrzeugfamilie
    gehören.


    8. Um den Einbau der Anlage besser nachvollziehen zu können, darf der Prüfer die Einbau- und Einstellanweisungen sowie weitere Unterlagen des Anlagenherstellers vom Kunden verlangen. Hinweise und Auflagen für die Änderungsabnahme sind für den Prüfer hilfreich. Diese sollen enthalten:
    + zu ändernde Fahrzeugbriefdaten
    + eine Auflistung der vorzulegenden Dokumentation
    + Hinweise auf eventuelle Fehlermöglicherweise beim Einbau






    Sollte auch nur ein Punkt der 8 nicht vorgelegt werden kann, kibts keine Plakette bzw OK vom Prüfer!!! Und von diesen 8 Punkten haben die meisten Werkstatten in Polen keine Ahnung das die so in Deutschland gefordert sind! Und an wenn bleits hängen?---an dem Kunden der vielleicht 800eus bezahlt hat weil er sparen wollte! ...also macht Euch vorher genau schlau!!!


    LG Kolumbus