@ Leuko1: Das kann ich dir auch erklären, denn ich denke, ich weiß was er im führerscheinrechtlicher Sicht meint.
Du darfst mit dem B Schein fahren:
Anhänger bis 750 kg oder
Anhäger die kleiner gleich dem Leergewicht des Zugfahrzeuges sind, aber max. beider zulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3,5 t betragen.
Er meint somit den Anhänger ablasten auf 1,3 oder 1,5t zGG wie man es halt braucht.
Oder wenn man B hat darf man ja nur bis 3,5 t fahren.
Nehmen wir mal einen Robur oder ein W50 - diese kann man problemlos, wenn man nix mehr mit laden will auf 3,5 t ablasten - hat ja auch Steuervorteile.