Der Notar macht also nur wozu er beauftragt wird.
Du verwexelst das noch immer.
Es gibt keine Gesetz und keine Vorschrift, wonach ein notarielles Schreiben erforderlich wäre. Die Frau Lambrecht lässt lediglich in einem entsprechendem Pamphlet auf den §126 BGB verweisen.
Um das mal aufzuschreiben: Der Jurist wird nicht für einen bestimmten Erfolg (über)bezahlt. Sowas kannst Du mit dem Fliesenleger oder Dachdecker machen. Sondern Du bezahlst dafür, dass er sich an alle Regeln seiner Kunst gehalten hat.
Deshalb stehen dann meistens so nette Belehrungen Im Text: "Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen sich möglicherweise in Zukunft als
unwirksam erweisen könnten, d.h. dass insbesondere eine Änderung der diesbezüglichen derzeitigen Rechtsprechung möglich ist."
So kennt man die!
Und deshalb kann man es gleich selber machen.