Beiträge von I²C-Trabi

    Hab da vor ca. 1 Jahr selber mal recherchiert.
    Kfz Lampen sind nur mit e-Prüfzeichen Zulassungsfähig (guckst du aufs Glas, steht drauf) und auch nur mit den original dafür vorgesehenen Leuchtmitteln.
    Wollte LED Rücklichter eingetragen bekommen ging aber nicht denn ohne e-Zeichen mus ein lichttechnisches Gutachten her, das kann nur der TÜV-Nord (an besonderer Stelle) und eine Uni in Karlsruhe. Die Uni verlangte pro Leuchte ca. 1800€.
    Habs dann gelassen und werd die Dinger nur zum Treffen dran machen.


    Also vorsicht das Teil ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht Zugelassen!

    Feine sache!
    Mein erstes posting und schon Scherereien. Ich wollte echt nich so anfangen :traurig: .
    Keiner soll mir was illegales als Antwort Posten auch nicht als [lexicon]PN[/lexicon] wenn es nicht legal zu lösen ist, dann ist es nicht zu lösen.

    Zitat

    BO601: Was haste denn für Trabis?

    Einerseits unseren alten Familientrabi (601Limo), den mein Vater nach 17 Jahren Hoffen und Bangen 1989 endlich nach Hause brachte und der seit damals, als er neu war, schon mal so ziemlich auf alle Familienmitglieder angemeldet war. Der wäre nicht nur aus ideellen Gründen mein Favorit, sondern auch noch des Grundzustandes wegen.
    Andererseits eine Pappe (601Limo), die ich von einem Älteren Mitbürger ofiziell und VÖLLIG LEGAL vor zwei Jahren fürn Kasten Bier, n Glas Bockwurscht und einen Euro gekauft habe, Da ich die Papiere zur Zeit nicht finden kann muss ich mich des Baujahres wegen auf Vermutungen stützen er ist jedoch beträchtlich älter als der andere.


    Zitat

    Chrom: 69er Regelung? Solltes du damit das H-Kennzeichen meinen, dann wirds noch etwas komplizierter:

    Kann sein, dass ich da was falsch verstanden hab. Für mich klang es so:
    Fahrzeuge mit BJ < 1969 brauchen auch ohne H-Kennzeichen keine AU!?


    So denn Ich gehe jedenfalls ab Montag ins Babyjahr und hoffe, dass ich für mein zweites Baby mit 4 Räder(chen) auch Zeit finde.

    Hallo erstmal :winker: ,


    geniales Forum, hatt mir schon oft gehelft. Grüße an Postkugel (hab meine Prüfung bestanden und komme wohl kaum noch in die Schule. Aber großes DANKE soweit für die ausführlichen Infos. :top: ). Mein Pappkamerad darf sich jetztzt bald wieder meiner vollen Zuneigung erfreuen :lach: und daher mal ne Frage zum Thema [lexicon]AU[/lexicon] und Zulassung.
    Ich bin in der Vorteilhaften Lage mich zwischen Zwei Überholungsbedürftigen zu entscheiden. Wenn ich bei fertigstellung eines der beiden, die Papiere des Älteren zur Zulassungsstelle tragen will um in den Genuss der 69er Regelung zu kommen müssen welche Teile des betrefenden Trabis im Endprodukt verbaut sein?