Was du zitierst, ist aber nicht die StVO!
Ja, es gibt die Pflicht auf einem Platz mit Gurt eine entsprechende Rückhalteeinrichtung zu benutzen.
Und es gibt keine Pflicht das Kind bei nur Gurte vorn, zwingend dort auch (mit Kindersitz) hinsetzen zu müssen.
In Deutschland ist (fast) alles detaliert geregelt.
Wenn dem so wäre wie du annimmst, dann würde das im §21 drin stehen.
Dann würde da Fallstricke stehen, die beschreiben wo das Kind sitzen muss wenn man zu zweit oder eben zu dritt oder viert fährt.
Es würde ja auch nur funktionieren wenn man ein Kind hat.
Wie sieht es z.B. bei Zwillingen aus. Muss man dann auslosen wer den "sicheren" Platz vorn neben dem Fahrer bekommt.