Beiträge von Kübelman

    Na da zitiere ich gern meinen Brief:
    "Abweichend von der Vorschrift der StVZO bezüglich Abgasverhalten, Geräuschentwicklung, Sicherheitsgurte(§§47,49,35A)gelten durch Einigungsvertrag mit KTA-ABE 816 als genehmigt.Vor Fahrtantritt Sicherungskette vorlegen!" :top:
    Kübel Bj. 79 mit Bundesbrief von `94
    Vieleicht hilft das ja dem einen oder anderen!Luxemburg hat da sicher eigene Vorschriften.

    Das ist schön, daß ihr mir so fleißig helft!:respekt:
    (auf die knie fall, mit stirn und händen den boden berühr vor lauter ehrfurcht vor euch! fettfrechgrins!)
    Nein ist schon OK!
    Dat mit dem Chlorbuna hab´ich jetzt auch schon auf ner anderen Schiene erfahren. Mit der 9... Farbkarte und BW grün???:hä: Na ja. Will irgendwie keine "Feindfarbe" auf´m Kübel :dududu:
    Kann zu der ganzen Geschicht noch beisteuern, daß wenn man nicht alle Farbe abmacht, sich auf Kunstharzbasis was mischen muß. Dat andere Zeug verträgt sich nicht untereinander.Nix Farbe kaufen und los!!!
    Peter
    Und der Kuebelman wohnt in Hannover.:baeh:
    In der Anmeldung stand, woher ich komme und da wollt´ich meine "wahre Herkunft" mal Listen!:ansage:(Einmal Ossi - immer Ossi) :grinser: :grinsi: :schlaplach::hüpfer: :boeselachen: :prost: :f***off:

    ..kleiner Nachtrag!
    In meinem KFZ-Brief steht unter "Schlüssel" 000000!
    Bei der Versicherung wird er unter 308 geführt.
    Unter anderem günstig bei Concordia Versicherungen.Hab´ ich im Netz unter Versicherungsvergleich gefunden!
    Viel erfolg bei der Zulassung!!! :top::brettvormkop:

    Hi, ihr "Fachkräfte"! Nun die Herausforderung!!!! Wer kann mir die RAL - Farb Nummer für den NVA Kübel sagen. Will was nachlacken, doch ohne genauen Code geht´s nicht!!(Logisch) Kann mir auch gleich noch Info geben, wo ich die RAL´s für SIMSON SR2 herkriege! Maron und Grau sind da etwas ungenau!!! Wie ihr seht, hab´ ich´s mit alten Teilen!!!::flamme: :peace:

    Nun ja... aber das macht es doch aus! Jemanden, der nur Auto fährt und jemanden, der mit der Technik auch umzugehen versteht!! Und da sind wir "OSSI`S" doch die "besseren" Deutschen! Oder??? :top: :top: :top:

    Hi Berlin Kübel!


    Also mit Si-Gürten hab ich kein Problem!
    Da steht im Brief eine Sondergenehmigung nach Dt. Einigungsvertrag(1990) drin. Somit gilt "Bestandsschutz"!
    Alle, ja wirklich alle Fzg´e dürfen in der " B R D " so weiterfahren, wie sie vorher von der KTA (DDR TÜV wie Flensburger Zulassung) als I.O. eingestuft worden sind!
    Sonderregelungen ,Übergangsregelungen incl.
    Also:ab mit dem Teil zum TÜV und gut isses!
    mfg
    Kübelfahrer

    Moin Jungs!


    Sirocco???


    Iss immer irgendwie ein Problem!


    Mir sagte mein Vorbesitzer, daß das Teil alle 10 Jahre eine Abnahme benötigt und daß die meisten Heizer nicht durchkommen und deswegen stillgelegt werden. So auch meiner. Aber das stört mich herzlich wenig!
    Nach dem Tüv wird er wieder angeklemmt und gut!
    Man sollte natürlich tunlichst nach Rep anleitung etc gehen und das eigene Risiko wägen.
    Einen Unterschied zwischen Limosine und Kübel hab´ ich noch nicht gehört.(Hab´ nen Kübel)
    Gruß
    Kübelman