Beiträge von sil5101

    Ich habe jetzt nicht alles mitgelesen, also falls das was ich schreibe schon erwähnt wurde, bitte einfach ignorieren, Danke!


    Empfehlenswert ist in jedem Falle die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.


    Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, bei eindeutiger Schuldfrage.


    Das hält dann auch den Stressfaktor niedriger.

    Hallo,


    ich habe gerade nochmal nachgelesen und es leider so, dass das KZK nur bei dt. Wohnsitz möglich ist.


    Für alle anderen gibt es dann nur das Ausfuhrkennzeichen.


    Jetzt hanbe ich die notwendigen Unterlagen vergessen:


    - Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief alt


    - Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein alt,
    ggf. mit bereits vorhandenem Außerbetriebsetzungsvermerk


    - amtl. Kennzeichen (ausgenommen bei bereits vorgenommener Außerbetreibsetzung)


    - Versicherungsnachweis gelb für Ausfuhrkennzeichen und grünem Auslands-Haftpflichtbestätigungsnachweis


    - gültige HU (Ablauffrist nach dem beantragten Geltungszeitraum)


    - Fahrzeugvorfahrt zur Identitätskontrolle oder entsprechende Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen

    @Papermaker Derzeit gilt die Zuggewichtsgrenze von 3,5t, das heißt Du darfts mit einem Zugfahrzeug (Leergewicht 1500kg, zG 2000kg) einen Hänger mit 1500kg zG ziehen.


    Das bald mit mehr Gewicht gefahren werden darf, wäre ja mal eine gute Nachricht!


    Denn so wie es im Moment wohl ist, darf man an einem Zugfahrzeug mit 3,5t keinen Anhänger mehr anhängen.


    Das wäre dann offensichtlich erst mit der neuen Zuggrenze von 4250kg möglich.

    Alternativ kann man auch Hänger über 750zG fahren, dann muss allerdings das Zugfahrzeug ein größeres Leergewicht haben als der Hänger.


    Und natürlich bleibt es beim Gesamtgewicht von max. 3,5t.


    Ich hoffe mal, der Heimtransport hat gut geklappt.

    Hallo, Du kannst ja im Prinzip auch einen kleinen 1-Achs-Trailer mit 1500kg Gesamtgewicht mieten, da würdest Du mit den 3,5t Zuggewicht noch hinkommen.


    Das Zugfahrzeug (Leergewicht) muss dann schwerer als der Hänger sein.

    Kaufen kannst Du das bei ldm-tuning, ist mir dort schon vor einiger Zeit als -sagen wir mal- Kuriosität aufgefallen.


    Erfahrungen kann ich leider(?) nicht beisteuern.


    Aber vielleicht ist es ja auch DER Kassenschlager bei ldm.

    Hat zufällig jemand schon einmal Erfahrungen mit ExNoise von Intertechnik gemacht? (zum Auftragen auf das Luftleitblech)


    Ansonsten werde ich das einfach mal ausprobieren, nicht entflammbar ist es zumindest schonmal.

    Danke für die Antworten!


    Nach dem Vorfürschein hatte ich aus Unkenntnis noch nicht gefragt, das werde ich dann nächste Woche noch nachholen.


    Mit den abgestempelten alten Kennzeichen konnte man früher nur in dem alten Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk fahren, gilt das immer noch oder wurde das zum Besseren verändert, sprich könnte man z.Bsp. mit einem Stuttgarter Kennzeichen auch in Erfurt zum nächsten TÜV fahren?

    Danke Anne!


    Ich bin mir jetzt auch nicht ganz sicher, aber ich glaube dass nach dem Zinkbad mein Trabi nur noch einmal gespült wurde und der Lackierer hat dann diesen speziellen Primer für Zink verwendet.

    Also es gibt zumindest schonmal zwei feuerverzinkte Trabis.


    Den einen habe ich und der andere gehört Schorschle s. TF.


    Ich habe meinen bei Entenfrisch in Langgöns verzinken lassen, ist mit 2000 Euro nicht ganz billig gewesen, aber dafür hälst auch ewig und wer die Vorarbeiten selbst macht, wird auch günstiger davon kommen.


    Nennenswerte Probleme mit Verzug hatte ich nicht, die zwei kleinen entstandenen Beulen wurden gleich mit entfernt.


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