Hallo,
ich habe gerade nochmal nachgelesen und es leider so, dass das KZK nur bei dt. Wohnsitz möglich ist.
Für alle anderen gibt es dann nur das Ausfuhrkennzeichen.
Jetzt hanbe ich die notwendigen Unterlagen vergessen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief alt
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein alt,
ggf. mit bereits vorhandenem Außerbetriebsetzungsvermerk
- amtl. Kennzeichen (ausgenommen bei bereits vorgenommener Außerbetreibsetzung)
- Versicherungsnachweis gelb für Ausfuhrkennzeichen und grünem Auslands-Haftpflichtbestätigungsnachweis
- gültige HU (Ablauffrist nach dem beantragten Geltungszeitraum)
- Fahrzeugvorfahrt zur Identitätskontrolle oder entsprechende Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen