Es gibt doch auch eins/zwei Sachverständige hier im Forum. Ich bitte diese sich mal mit zu Wort zu melden. Weil deren Ausbildung hier gefragt wird.
Ich beschäftige mich in lezuer Zeit mal mehr und mal weniger mit Zulassungsfragen. Habe diverse Richtlinien mir durchgearbeit, bin aber trotzdem noch sehr weit vom Wissenden entfernt. Ein paar Falschaussagen sind mir aber auch aufgefallen.
@ 2TViper: Bauteile welche eine ECE Kennzeichnung (das E mit ner Nummer im Kreis) tragen sind Eintragungsfrei. Bei denen ist der Hersteller für die Korrektheit der Zulassung verantwortlich. Also kann jeder Lichter, Spiegel und so verbauen die schon an irgend ein Auto verbaut sind. Es muss nur der originale Einbauwinkel bestehen bleiben.
Zu Selbstbau-Lampen: Jeder Eigenbau und auch Umbau muss den Richtlinien entsprechen. Und um dies zu gewährleisten muss wie bei allen Bauarbeiten auch ein Prüfgutachten her. Bei Beleuchtung muss müssen Leuchtstärke, Abstrahlwinkel und Leuchtweite eingehalten werden. Dies kann ein Prüfer nicht an seinem gutbeleuchtet Arbeitsplatz kontrollieren. Deswegen wird im Normalfall ein Gutachten nötig sein. Und der einzigste Leuchttunnel, sollte aus diversen Fernseh-Autosendungen bekannt sein hat Hella (fragt mich jetzt nicht wo).
Bei LED-Technik wird das Ganze noch einwenig komplizierter. Weil es sich hier um "Elektronik im KFZ" handelt, ist noch mehr zu beachten. Und ein einfacher Aufbau wie man ihn aus der Schule kennt mit Widerständen vor den LEDs ist nicht zulässig, weil die Leuchtsrärke dann vom Ladestrom abhängig ist.
Bei den hier erwähnten "zu gelassenen" Versionen mit Motorradlampe unter der normalen Streuscheibe, krempeln sich mir auch die Fußnägel hoch, weil sich dass Streubild nicht mehr das ist, welches zugelassen wurde. Wenn vorhandene Leuchten verbaut werden darf da keine Weiter Scheibe drüber, nicht einmal eine Klare. Hella wollte vor ein paar Jahren, als die LEDs Mode geworden sind auch eine Serie herausbringen welche eine erweiterte Zulassung für den Verbau unter klaren Scheiben hat. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht.
Allgemein darf ein Prüfer (Achtung es gibt verschiedene Grade und nicht jeder darf alles) auch das zum Straßenverkehr zu lassen was er verantworten kann. Nur ist das keine Garantie. das man nach der nächsten HU oder Polizeikontrolle weiterfahren darf.
So das war genug Halbwissen, nun noch einmal der Aufruf an die Leute vom Fach.