ZitatOriginal von Matze 78
so,wenn das fahrzeug nur vorn tiefergelegt wird, kann die Fahrzeughöhe nicht im Fahrzeugschein verändert werden, da durch die Dachwölbung und der serienmäßigen HA kein genaues Maß ermittelt werden kann.Bei der Abnahme einer TF50 oder TF70 ist ein Kontrollmaß von Felgenhorn zur Radkastenunterseite zu kontrollieren(laut Gutachten)muß aber nicht.Dieses kontrollmaß wird aber nicht im FS vermerkt,kann also bei einer Kontrolle nicht kontrolliert werden.,lediglich die Lagen,Stärke und Kennz.der Feder sind vermerkt,so zumnindest bei der Feder von Projekt 601.
so siehts aues