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Original von 4pop4
Hallo zusammen,
der Zulassungstermin meines Kübels rückt nun näher und ich muß natürlich vorher zum freundlichen TÜV, glaub`, ich muß sogar eine Vollabnahme machen lassen, da dieser 4 Jahre abgemeldet war, oder ??
wenn du einen brief fürs auto hast, wie schon von "Kultpappe" erwähnte neue 7 jahresfrist.
wenn kein brief vorhanden ist, vollanahme!
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Weiß jemand, ob der Freundliche unbedingt diese Selbstmörderangeln (Lederbeckengurte) montiert sehen will?
ich kopier mal einen alten, relevanten beitrag von mir hier rein.
hier geht es los:
in der zeitschrift der verkehrswacht "mobil und sicher" ausgabe 04/2006 fand ich folgenden artikel zu dem thema.
sicherung von personen in kfz auf neuer rechtsgrundlage
seit dem 16. mai 2006 gelten in deutschland nach einer entsprechenden vorgabe durch die EU neue vorschriften über die sicherung von personen in kraftfahrzeugen.
in der regelung §21 StVO wurde im absats 1 satz 1 nunmehr das grundlegende gebot installiert, in kfz nur dann personen zu befördern, wenn dessen sitzplätze mit sicherheitsgurten ausgerüstet sind. der zweite satz dieser vorschrift sieht allerdings für die noch in betrieb befindlichen älteren kfz in folgenden fällen eine ausnahme vor:
1. für pkw, die vor 1979 zugelassen wurden und daher auf keinem sitzplatz mit sierheitsguten ausgestattet sein müssen
2. für pkw, die vor 1984 zugelassen wurden und daher auf den rücksitzen nicht mit sicherheitsguten ausgestattet sein müssen
3. für lkw und busse,...... bla bla bla.....
leider konstruiert das bmvbs dieses an sich sinnvolle, weil zur gefahrenabwehr geeignete gebot nur als einfache verhaltenspflicht, d.h. ohne die möglichkeit einer bußgeldbewehrung, so dass verstöße gegen diese verpflichtung nicht geahndet werden können......
grundsätzlich wird aber ein telefonat im vorfeld beim tüv oder der dekra helfen.
lg
olaf