Beiträge von Icke

    Ich stehe mit dem Organisator der Berlin-Demo im Kontakt. Das ist der Herr Ralph Bosshammer vom Citroën Veteranen Club e.V.


    Es sind nun weitere Aktionen im neuen Jahr geplant. Vorerst sucht man ein Gespräch mit der "Umweltverwaltung".


    Es wird angefragt, ob bzgl. zukünftiger Informationen Interesse an einer Benachrichtigung besteht - zwecks EMail-Verteiler etc.


    Wer also informiert werden möchte, trage bitte hier seine E-Mailadresse ein oder schicke sie mir per E-Mail (trabant@berlin.de). Ich sammel dann und gebe sie weiter. Clubs, Privatpersonen völlig egal. Hauptsache wir bewegen etwas. Und die Demo am 19.11. war schon ein guter Anfang. Seitens der Organisatoren hatte man mit 50-100 Fahrzeugen gerechnet. Tatsächlich waren es an die 500.


    Sigg: Wer warst Du? (schwarze Lampenringe/ Stoßstange, roter Pulli?) PS: Schönes Foto.

    Gerade in der Zeit 02, 03/90 vollzog sich der Übergang in die Marktwirtschaft. Sachsenring informierte in 03/90, dass das Bestellsystem aufgehoben wird und neben dem IFA-Vertrieb die Fahrzeuge den Vertragswerkstätten angeboten und verkauft werden. Fahrzeuge die über den IFA-Vertrieb gingen haben folglich das Abziehbild. Die anderen 1.1er eben nicht. Später konnte man ohne Zwischenhändler auch direkt von Sachsenring kaufen.


    Somit orientiert sich die Antwort und "Originalität" danach, ob ursprünglich ein IFA-Vertrag vorlag oder nicht.


    Wobei ich in dieser heißen Zeit denke, dass auch ein IFA-Vertriebspartner nicht mehr unbedingt darauf geachten hat, ob das Abziehbild drauf ist oder nicht. - meine Empfindung. :winker:

    Little: "weiterhin ist nach wie vor völlig offen, wie und ob privatpersonen außerhalb von vereinen den schriftzug nutzen dürfen."


    In den Nutzungsbedingungen ist diesbezüglich klar nix geregelt. Rechtlich kann man es auslegen, wie man will. Man bewegt sich eben in einer sog. Grauzone. Daher gebe ich Dir 100%-ig Recht.


    Folgende These möchte ich aufstellen:


    Grundsätzlich ist der Schriftzug markenrechtlich geschützt. Eine Verwendung außerhalb von Intertrab ist nicht möglich. Die Nutzungsbedingung öffnet diesen Schutz und legt fest, wer, wann und wo den Schriftzug benutzen kann.


    Für Privatpersonen ist nix geregelt. Folglich kann man argumentieren, dass diese für eine Nutzung nicht berechtigt sind.


    Da sich aber die Nutzungsbedingungen an gewinnorientierter Verwendung richten, mit entsprechenden Regelungen für Abgaben an den Verein, kann man auch argumentieren, dass der Markenschutz nur für diesen Bereich gilt (m.E. ist der Markeneintrag auch nur für diesen Bereich gültig). Mit der Folge, dass jegliche Privatverwendung ohne Profitfolgen in geldwertem Vorteil erlaubt ist.


    Letzteres habe ich so verstanden.


    Wenn ich also als "Privatperson" eine alte Postkarte mit dem Schriftzug Trabant, z. B. bei Ebay, verkaufe, so handel ich als Privatperson gewinnorientiert, werde folglich von der "erlaubten" Privatperson-Nutzung nicht tangiert, kann so oder so nur durch zuvor mit Intertrab verhandelten Abgaben oder mit Vereinbarungen ohne Abgaben eine legale Nutzung bzw. einen Verkauf herbeiführen. Ich handel also auch bei Privatverkäufen mit Verwendung des Schriftzuges grundsätzlich, in meinen Augen, rechtswidrig und kann mit Sicherheit, in meinen Augen, mit etwaigen Abmahnungen und Kosten vom Markeninhaber bzw. dessen Rechtsanwälten und eingeschalteten Gerichten rechnen.


    Mir wurde ein Sachverhalt vorgetragen, wo derartiges oder ähnliches vor dem OLG Hamburg gelandet ist. Ich selbst konnte trotz Recherche nix finden, kann auch nicht beurteilen, welche Verfahren im Internet seitens der OLG veröffentlich werden und welche nicht.


    Führen wir meine These weiter, so werden noch zahlreiche Leute in diese Kostenfalle landen.


    Wie bitte soll eine der Trabiszene aussenstehende Person eine derartige Regelung erfassen und wissen?


    XY hat ´ne alte Postkarte auf dem Dachboden seines Opas gefunden und hat noch beim Trabi, welcher auf dem Schrottplatz seines Vertrauens stand, den Heckschriftzug entfernt und verkauft es bei Ebay für 1,50 Euro........
    naja, die Geschichte könnt Ihr euch ja selber ausmalen, zumindest, wie es sein könnte.


    Aber was hat das bitte mit §1 der Nutzungsbedingungen zu tun?


    "Zweck der Ordnung ist die Sicherung der einheitlichen Kennzeichnung der Aktivitäten von Vereinen, Clubs und Organisationen einschließlich ihrer Publikationen, die dem Ziel der Traditionspflege und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der "Legende auf Rädern" zur Erhaltung und Bewahrung sowie zum Schutz ihres guten Rufes dient."



    Das Ziel des Markeneintrages, bzw. besser was man derzeit daraus macht, wird doch hier in meinen Augen völlig verfehlt!!


    Und wer regelt bitteschön, was die Sicherung der einheitlichen Kennzeichnung der Aktivitäten von Vereinen, Clubs und Organisationen einschließlich ihrer Publikationen, die dem Ziel der Traditionspflege und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der "Legende auf Rädern" zur Erhaltung und Bewahrung sowie zum Schutz ihres guten Rufes dient??????