Beiträge von Carsten35

    ich weiß nicht weiter.
    Bei meinem Alltags 1.1er klappert etwas, ich finde aber die Ursache nicht. Es ist nicht immer da, nur im bestimmten Drehzahlbereich. Es müßte innen sein. Autoradio ist es nicht, oben in der Lüftung auch nicht, obwohl es sich so anhört, als käme es aus dieser Gegend. Ich kann es nicht lokalisieren, hört sich an wie Metall auf Metall, was klappert. total nervig. Hat jemand eine Idee, welche Schraube locker sein könnte, oder was es sein könnte? Ich tippe irgendwie auf Heizung, aber wo könnte es da was nur sein?

    Willkommen im Club...
    viel Spass
    und nicht gleich aufgeben,
    als erstes mal immer oben rechts in der Suchefunktion nachgucken, denn, es ist fast alles schon beantwortet, was mit dem Trabant zu tun hat... Ist ja doch ein recht überschaubares Objekt der Begierde...
    Viel Spass und einfach frohen Mutes losgelegt... ABER, nicht einfach auseinanderschrauben und dan liegenlassen....

    tom
    mea culpa.... war ein Beitrag, der eher misslungen ist :(


    Also, es gibt Lochkreisadapter bei fast allen Händlern, ein Beispiel ist zu finden bei:


    https://www.reich-tuning.de/sh…info.php?products_id=6877
    oder
    bei huek oder einem der unzähligen Händler (Liste von Händlern bei trabitechnik.de)


    Hinten kannst Du in der Tat die Bremstrommeln vom 1.1er verwenden. Wenn konischer Achsstumpf muss dieser insgesasmt gewechselt werden auf Zylinder. Standartlochmaß wäre dann 4 * 98, oder neue umgebohrte auf 4 * 100 und noch andere Größen erhältlich. Alternativ kannst Du hinten auch einen Adapter erwerben und dann auf VW Trommel, oder Scheibenbremse umbauen. (Trommel wäre m.E. preislich gar nicht so ganz verkehrt)


    Vorn kannst Du beim 601er entweder die Lochkreisadapter verwenden, oder holst dir einen von Marios Umbauvarianten. Findet man bei EBAY unter " Huek" (oder der anderen divesen Händler)

    und Du bist sicher, dass Du da Bremstrommeln mit LK 4 * 100 gefunden hast? Hättest Du da eventuell mal den Link?
    Ich kenne die nur mit dem LK 4 * 100 vom Trabant 1.1. Guck mal bitte nochmals nach....

    Ja, oder vielmehr ein kleinen Nein.


    Sowohl das Schuldrechtsanpassungsgesetz als auch das Sachenrechtsanpassungsgesetz dienen der "verwestlichung" des Rechts.... was übrigens auf Napolen und teilweis AH zurückzuführen ist.


    Es gibt einen Unterschied zwischen SCHULDrecht und SACHENrecht. Und das Sachenrecht ist etwas komplizierter. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz sagt u.a, dass der Pachtvertrag (Schuldrecht) gekündigt werden kann und zwar grundsätzlich ohne (aber eben nicht absolut), dass eine Entschädigung gezahlt werden müsste. Oder anders gesagt, das alte DDR Recht wird dem Westrecht angepaßt.


    Zunächst findet das Schuldrechtsanpassungsgesetz nur dann Anwendung, wenn es um Verträge geht, die bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 abgeschlossen worden sind. Ansonsten gilt dieses Gesetz nicht. Es könnte daher
    durchaus sein, dass dieses Schuldrechtsbereinigungsgesetz keine Anwendung finden könnte.


    In § 6 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes heißt es dann weiterhin, dass auf die bezeichneten Verträge die Bestimmungen des BGB über Miet- und Pachtvertrag anzuwenden sind. Und, in Absatz 2,zitiert: „ (2) Vereinbarungen, die die Beteiligten (Grundstückseigentümer und Nutzer) nach Ablauf des 2. Oktober 1990 getroffen haben, bleiben von den Bestimmungen dieses Gesetzes unberührt. Dies gilt unabhängig von ihrer Vereinbarkeit mit Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik auch für bis zu diesem Zeitpunkt getroffene Abreden, die vom Inhalt eines Vertrages vergleichbarer Art abweichen, nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Beteiligten führen und von denen anzunehmen ist, daß die Beteiligten sie auch getroffen hätten, wenn sie die durch den Beitritt bedingte Änderung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse vorausgesehen hätten.“


    Und in Absatz 3 heißt es
    (3) In einem Überlassungsvertrag getroffene Abreden bleiben nur wirksam, soweit es in diesem Gesetz bestimmt ist.


    Dann ist noch die Frage, in wie weit das Sachenrechtsbereinigungsgesetz greifen könnte. Dazu müsste man ebenfalls mehr über den Einzelfall wissen.


    Dem sachlichen Anwendungsbereich des Schuldrechtsbereinigungsgesetzes werden nur solche Rechtsverhältnisse geregelt, die Grundstücke regeln, die dem Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung, Erholung oder Freizeitgestaltung oder zur Errichtung von Garagen oder anderen persönlichen, jedoch nicht Wohnzwecken dienenden Bauwerken überlassen, eines Überlassungsvertrages im Sinne des Artikels 232 § 1a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu Wohnzwecken oder zu gewerblichen Zwecken übergeben oder eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsvertrages von einem anderen als dem Grundstückseigentümer bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 mit
    Billigung staatlicher Stellen mit einem Wohn- oder gewerblichen Zwecken dienenden Bauwerk bebaut worden sind. Dabei ist zu beachten, dass das Schuldrechtsbereinigungsgesetz auch dann gilt, wenn das Grundstück einem
    anderen als dem unmittelbar Nutzungsberechtigten (Zwischenpächter) zum Zwecke der vertraglichen Überlassung an Dritte übergeben worden ist.


    Dann sollte man nochmals einen Blick auf § 11 des Schuldrechtsbereinigungsgesetzes werfen. Denn dort heißt es, dass mit Beendigung des Vertragsverhältnisses geht das nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik begründete, fortbestehende Eigentum an Baulichkeiten auf den Grundstückseigentümer über. Eine mit dem Grund und Boden nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck fest verbundene Baulichkeit wird wesentlicher Bestandteil
    des Grundstücks. (das war das, was ich mit § 93, 94 BGB meinte)
    (2) Rechte Dritter an der Baulichkeit erlöschen.


    Oder anders gesagt, es ist viel komplizierter als gedacht....


    @TVP50
    :thumbup:
    ich weiß nicht mehr, wie oft ich nocht Danke sagen kann und muss :)
    Ich glaube, ichmelde mich hier demnächst mit neuem Akkound an, sonst
    wird es doch recht auffällig, dass ich Dich immer so lächere... nochmals Danke

    mmh, gute Frage.... verkauft - in der Bucht - wurde mir ein


    "ein Polo 3F G40 Getriebe, natürlich 5 Gang, das gertiebe befindet sich in einen super zustand!
    DA SO VIELE NACHFRAGEN SIND DER KENNBUCHSTABE LAUTET: 8N 04090
    bj: 93 und war in einem polo 3f


    8N
    08/85 - 07/92
    3,455 1,958 1,250 0,891 0,740 4,267
    4,267 ist die Achse (keine ahnung, was das bedeutet :-()


    CHL 085
    5-Gang 08/92 - 04/94
    [font='&quot']3,455 1,958 1,250 0,891 0,740 4,063[/font]
    4.063 ist die Achse, keine Ahnung


    Das AHD hat folgende Zahlen:
    4,063 3,455 2,087 1,469 1,098 0,851


    EDIT:
    Wenn ich mir die Zahlen so angucke :( dann heißt es doch, dass die gleich sind, bis auf die Achse... nur, was bewirkt die Achse... ? wo bei einem 4,267 und beim anderen 4.063 ist.


    Och menno, wie geht denn das nur.... Wo gibt es einen Rechner, der mir sagt, dass das Getriebe schnell beschleunigt und nicht schnell in der Endgeschwindigkeit ist?
    grübel grübel

    naja, möchte jetzt nicht zu tief in die Materie einsteigen.
    Aber soviel Hinweise am Rande.
    Das deutsche Sachenrecht kennt wesentliche Bestandteile und Scheinbestandteile.
    Im AT des BGB finden sich die Regelungen der §§ 93, 94 BGB.
    Wenn die Garage ein Gebäude ist, dass fest mit dem Grundstück verbunden ist, dann handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil. Wenn es nur vorübergehend dort sich befindet, handelt es sich um ein Scheinbestandteil. Beim wesentlichen Bestandteil ist und bleibt der Eigentümer des Grundstückes Eigentümer des Gebäudess. Anderes nur bei Scheinbestandteilen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe war Paradebeispiel die Blechgarage, die man unter den Arm nehmen konnte....

    da mein CHL - Getriebe im 5ten Gang summt wie ein Schwarm Hummeln (ja, es ist genügend Öl drauf) habe ich mir ein paar Getriebe gekauft, ATV (was auch im Rohzustand schon Geräusch macht ... grrrr) und jetzt ein 8N 04090. weiß jemand, ob das CEG oder das AHD - Getriebe noch kürzer sind, als das des 8N ? Oder welches andere Getriebe an einen 1,6 ABU Motor paßt und möglichst kurz ist? Das CHL ist zwar sehr ausgeglichen, sowohl in Beschleunigung als auch Endgeschwindigkeit (Navi 181 - mehrfach und nicht nur kurz bergrunter), aber ich als Ampelfreak möchte es ein wenig kürzer... ein Tipp wäre nett.

    Naja, wenn ich mir in der Raffenerie in Dollbergen einen Liter hole, bezahle ich für mineralisches (Two stroke universal) je Liter 2,10 für Synthetisches 2,45. Dann gibt es noch Zweitaktmotorenöl für Botte (Super Marine)


    PENNASOL TWO-STROKE SPEED
    PDB
    SDB
    Foto


    PENNASOL SUPER MARINE OMC
    PDB
    SDB
    Foto


    PENNASOL TWO-STROKE UNIVERSAL
    PDB
    SDB
    Foto



    http://www.pennasol.de/pen/con…ogcategory/14/18/lang,de/


    Die Klassifizierung ist vergleichbar dem Stihl Motorägenöl

    oben rechts, Suchefunktion, steht alles im Forum schon beschrieben...
    Den [lexicon]VEB[/lexicon] Sachsenring interessiert der TüVer Deines Vertrauens - so wie hier in Hannover - herzlich wenig.
    5Gang Getriebe gab es auch original, kannst Dir eins besorgen, Kosten ca. 2.500 €
    Ja, Du brauchst einen Adapter. Wende Dich da mal an Kupketuning.de der hat solche

    Auch wenn ich weiß, dass es besser ist, über bestimmt Dinge zu schweigen und Menschen ihren Gang gehen zu lassen, so doch mal eine Frage.


    Das Trabiforum kennen wir ja alle - von Little.
    Ich war da auch, bin aber rausgeflogen. Erst eine Verwarung wegen Beleidigung des Moderators erhalten (Little), dann ohen Kommentar nur noch Gast, auf Nachfragen keine Antwort. Grund meines RAUSwurfs waren folgende Darlegungen im www.trabiforum.de von mir:


    Zit:
    "Mein Beitrag „Antw:Fahrwerksumbau
    1.1 auf Corsa Basis



    [font=&quot]« Antwort #6 am: 28. Oktober 2009, 11:16:50
    »“ enthält ausschließlich meine persönliche Meinung, meine eigenen Erfahrungen.
    Ich bin kein Techniker, sondern nur Jurist und kann daher für technische eigene
    Erfahrungen keine Empfehlung geben
    . Weise aber darauf hin, dass auch die
    rügenden Ansichten vom Moderator Little von einem Teilehändler erstellt sind.
    Diese Zeilen führten zur Abmahnung und zum Rausschmiss. Ist noch jemand aus dem Trabiforum auf gleiche seltsame Art und Weise "entlassen" worden? [/font]