grundsätzlich hängt die bewertung des zustandes des fahrzeug leider immer von der detail-kompetenz des prüfers ab.
d.h. wenn jemand richtig ahnung hat, wird er auch feststellen, ob der lichtschalter zur farbe der innenausstattung, also zu der modellreihe gehört. dies ist aber äußerst unwahrscheinlich.
daher ist es zu empfehlen, den prüfer in den wiederaufbau einzubeziehen. ich meine: such dir einen prüfer, zeige dich interessiert und frage, was du für seine begutachtung vorbereiten musst. dann prüft er nur noch, ob du dich dran gehalten hast. wenn du merkst, dass der eh keine lust hat, such dir gleich nen anderen, bevor du bezahlst um letztlich abgelehnt zu werden.
inhaltlich gilt: zulässige abweichungen vom historisch wertvollen und erhaltenswerten fahrzeug-originalzustand sind technische aufwertungen zum beispiel in sachen sicherheit in zeitgemäßer form und angemessenem umfang, also kein hindernis für ein h-kennzeichen-gutachten.
in der praxis bedeutet das, gurte, die nach den nachrüstanweisungen von ende der 70er-anfang der 80er eingebaut wurden, müssen nicht wieder raus, können aber raus, wenn man sie nicht will, da sie nachgerüstet sind.
ich denke, die umrüstung auf 12v-technik war auch üblich und hat das fahrzeug und dessen fahrsicherheit verbessert. also sollte es möglich sein, damit ein h-kennzeichen zu bekommen, wenn man nicht gegen einbaurichtlinien verstoßen hat.
die andere frage ist, ob du zum beispiel auch in anklam einen pokal für den original-zustand haben willst, denn dort entscheidet mossi und der kennt sich ziemlich gut aus mit ausstattungen etc.
dafür solltest du vielleicht mal ne pn an ihn schicken, damit du die richtigen teile einbaust.