Aber mehr denn je stellt sich ja die Frage:
Wer überprüft die Prüfer?
Habe folgendes gefunden: https://www.gesetze-im-interne…zo_2012/anlage_viiib.html
Fast alles interessanter Lesestoff, insbesondere Nummer 5:
"Technischer Leiter und Vertreter
Die Überwachungsorganisation hat einen technischen Leiter und einen Vertreter des technischen Leiters zu bestellen, die den Anforderungen nach den Nummern 3 und 4 genügen müssen. Der technische Leiter hat sicherzustellen, dass die HU und SP sowie die Abnahmen ordnungsgemäß und gleichmäßig durchgeführt werden; er darf hierzu an die mit der Durchführung der HU und SP sowie der Abnahmen betrauten Personen fachliche Weisungen erteilen. Die Aufsichtsbehörde darf dem technischen Leiter fachliche Weisungen erteilen. Die Bestellungen bedürfen der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde. Sie können widerrufen werden, wenn der technische Leiter oder sein Vertreter die von der Aufsichtsbehörde erteilten fachlichen Weisungen nicht beachtet oder sonst keine Gewähr mehr dafür bietet, dass er seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen wird. Der technische Leiter und sein Vertreter dürfen im Rahmen ihrer Bestellung auch HU, SP und Abnahmen durchführen. Er hat der Aufsichtsbehörde jährlich und zusätzlich auf konkrete Anforderung hin einen Bericht über die Einhaltung der qualitätssichernden Maßnahmen vorzulegen. Der Bericht muss Aufschluss über die durchgeführten Qualitätskontrollen und die eingeleiteten Maßnahmen geben, sofern diese auf Grund eines Verstoßes erforderlich waren."
Also kann nach meinem Verständnis der Leiter von den Landesbehörden eins auf den Deckel kriegen und schlimmstenfalls seine Zulassung verlieren (mich kontaktierte im übrigen der Leiter, und dieser wird auch nächste Woche die Plakette bei mir nachkleben).