Der Gestank entbindet aber (bis dato zumindest) niemanden vom Gebot, ggf. die Vorfahrt zu gewähren.
Und auf den von mir oben geschilderten 30m von einer Ausfahrt in die nächste Grundstückseinfahrt kann man dieses 'Argument' getrost knicken (ebenso bei Vorfahrtnahmen entgegen der Fahrtrichtung, von denen ich gestern satte 3:1 hatte - die fahren in den 'Gestank' hinein, so oder so... ).
Bleibt also - neben gelegentlichem Triefen - nur 3erlei Gründe übrig: Frechheit, Arroganz und nicht zuletzt: Dummheit.