Einziehen des DDR-Briefes?

  • Hallo,


    ich bin seit gestern stolzer Besitzer eines total originalen 79er 601S (und deshalb auch erst seit heute hier registriert), der nie einen BRD-Brief bekommen hat. Der Trabant war 18 Jahre lang stillgelegt. Der Nachlassverwalter des verstorbenen Erstbesitzers hat eine Wiederinbetriebnahme bei der Dekra (Vollabnahme nach §21 StVZO) durchgeführt, den Wagen aber nicht mehr selbst zugelassen. Ich habe an Dokumenten die Dekra-Gutachten (HU+AU) und eben den DDR-Brief (mit Kaufvertrag und Rechnung - 9 Jahre Wartezeit) erhalten. Von einer Abmeldung oder Stilllegung steht darin nichts.


    Wenn ich nun am Dienstag zur Zulassungsstelle gehe, muss ich dann befürchten, dass die den unersetzlichen DDR-Brief mit einem Haltereintrag einfach einziehen und schreddern? Soll ich den Brief lieber gleich als verloren melden und auf das Dekra-Gutachten (da steht drin: alter Brief lag bei Erstellung vor) verweisen?


    Vielleicht hat jemand schon einmal derartige Erfahrungen mit der Zulassungsstelle gemacht.


    Danke schön,
    haeckmaen.

  • Habe meinen Brief " ungültig " gestempelt wieder mitbekommen. Ist wie mit alten Personalausweisen, Führerscheinen u.ä.
    Nachfragen hilft bestimmt. :top:

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • Bei mir haben sie lediglich eine kleine ecke abgeschnibbelt damit er ungültig ist und dann habe ich ihn zurück bekommen.

    Am Ende des Westens qualmt eine kleine trabifahne :raser:

  • Der DDR-Brief darf nicht eingezogen werden! Dieser ist dein Eigentum!


    Bei meinem Anhänger war es so, dass der Brief erstmal eingezogen und entwertet wurde und dich mir diesem dann nach 3 Monaten gegen Antrag und Gebühr (ca. 10€) anhändigen lassen konnte. Das habe ich aber zunächst nicht getan, sondern ich bin nach einer viel längeren Zeit (bestimmt 2 Jahre) als ich meinen Trabi abgemeldet hingegangen und habe einfach die Herausgabe verlangt, was auch plötzlich ohne Gebühr und binnen weniger Minuten möglich war. Ein formlosen "Antrag" (eher ein Wisch) mit Begründung für die Herausgabe habe ich trotzdem machen müssen. Reingeschriben habe ich u.a., dass der Brief Eigentum des Halters ist.


    Lange Rede, kurzer Sinn. Lass den Brief entwerten und bestehe auf die Herausgabe, wenn die sich querstellen. Der Brief ist wie gesagt dein Eingentum!

  • *schimpf-wetter-bluthochdruck-ärger-roterkopf-herzinfarktbekomm*....
    son blöder Nick..... :grinser:

  • Zitat

    Original von haeckmaen
    Vielleicht hat jemand schon einmal derartige Erfahrungen mit der Zulassungsstelle gemacht.


    es kommt ein stempel drauf, und du kannst ihn wieder mitnehmen!
    das solltest du aber vorher sagen, evtl. hast du einen ganz schnellen, der den brief schneller klein macht als du schauen kannst!


    lg
    olaf

    ich verlasse die pappengarage hier!
    vielen dank an alle die mir geholfen haben und die ich teilweise persönlich kennenlernen durfte!


    wer mit mir in kontakt treten möchte tut das bitte über


    kerlautomat@lycos.de

  • Genau, der Brief ist Dein Eigentum, und da unsere Zulassungsstelle überdurchschnittlich unfreundlich und unkompetent ist (hatte bisher IMMER Ärger :verwirrter: ), hab ich mich mit dem Thema schon mal näher befaßt und bin in der OM 1/06 fündig geworden.
    Ich darf zitieren :grinser: :"Daß das Eigentum an dem Kraftfahrzeugbrief in rechtsähnlicher Anwendung des Paragraphen 952 BGB dem Eigentümer des Kraftfahrzeuges zusteht, entspricht gesicherter Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (siehe etwa Urteil vom 8.5.1978 - VIII ZR 46/77 - Zur Rechtsnatur des Kraftfahrzeugbriefes , veröffentlicht in NJW 78,1854), kann also von keiner Zulassungsbehörde nachhaltig in Frage gestellt werden."


    Wenn Du denen das an den Kopf knallst, kannst Du nur gewinnen :zwinkerer:


    Gruß
    Gunnar

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

    Einmal editiert, zuletzt von Gunnar ()

  • Gunnar:


    Danke, habs mir als Diskussionshilfe gleichmal ausgedruckt. Muß schließlich im Herbst meine neue Winterpappe anmelden - und dann erstmals mit diesen neuen EU-Papieren. Hab da bisher überhaupt keine Erfahrung. Das gleiche muß ja schließlich auch für West-Briefe gelten, da die ja wohl auch nicht mehr weitergeführt werden, oder? Das Hauptproblem sind dann ja wohl die Reifengrößen, wo nur noch eine eingetragen werden kann (gibt hier auch irgendwo nen Thread dazu ...)

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • MichiU


    Im neuen Brief steht überhaupt fast nichts mehr drin. Es steht nur noch in der Zulassung. Und da sind die zweite Reifengrösse im Anhang eingetragen.
    Den alten Brief gibs problemlas zurück. Nur Stempel drauf.

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • Ich hatte auch mel'n Trabi,der ein paar Jahre abgemeldet war,da wurde der alte Brief direkt eingezogen.
    Bei anderen Fahrzeugen die ich hatte,die aber nicht Jahre abgemeldet waren,wurde der alte Brief nur entwertet.

  • Mach dir auf jeden Fall vorher eine Kopie, falls etwas schief geht. Doch ich persönlich würde sagen, der sei verloren gegangen, so zBsp. beim Verkäufer nicht mehr auffindbar gewesen, dann hast du ihn ungsetempelt, mit ecken und ganz sicher nicht in kleinen Streifchen!

  • Hallo,
    wollte nur schreiben das alles klar gegangen ist mit dem Brief. Von Behaltenwollen oder Ecke abschneiden keine Spur. Es wurde in den "Raum für sonstige Eintragungen" einfach ein "ungültig" handschriftlich eingetragen, auf die Neuausstellung verwiesen und ein Mini-Greifswald-Stempelchen reingedrückt. Allgemein gute Laune bei den Beamten ob des Sachverhalts. Kopie hatte ich trotzdem gemacht...


    Ich hoffe, dass das ab jetzt das übliche Verhalten bei den Zulassungsstellen wird! :winker:


    Danke schön
    haeckmaen

  • Kenn ich bis jetzt eigentlich nich anders.
    Bei mir ging's nur halt immer um den Bundesdeutschen Brief.
    Den wollte ich wegen der Eintragungen behalten.
    Lief genauso.

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Schön zu wissen, wie´s rechtens gewesen wäre...Nichtsdeszutrotz hat die Zul.stelle den orig. Brief meiner 64er Kugel `96 bei der Wiederzulassung gnadenlos eingezogen... :traurig:
    Wenigstens hatte ich mir vorher alle Seiten kopiert und so die Fahrzeughistorie (immerhin 3 Vorbesitzer von Berlin bis Gransee) gerettet...

  • War zu der Zeit aber noch üblich!
    Von unserem Kombi wurde bei der Ummeldung damals auch der Brief eingezogen. Ohne Diskussion! :heul:

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
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  • So, heute habe ich auch mal einen bösen Brief an die Zulassungsstelle MTL geschrieben. Die wollen den (West-)Brief vom Kübel nicht wieder rausrücken, da er nach längerer Abmeldung im August 2006 mit Vollgutachten zugelassen wurde. Na mal sehen, was da rauskommt.
    In Leipzig habe ich am 9.9.99 einen zugelassenen Trabi samt zugel. Anhänger gekauft. Bei deren Abmeldung fragte ich auch nach den alten DDR-Briefen. Diese müßten ja noch vorhanden sein, da die KFZ schon immer in L zugelassen waren. Jedoch wollten die Sachbearbeiter die Briefe nicht rausrücken. Nach einem freundlichen Schreiben an den Zulassungsstellenleiter bekam ich dann einen Anruf, der Brief des Anhängers (von 1968, Eigenbau) könnte geholt werden und vom Trabi nur ein Ausdruck, da der Brief nich mehr vorhanden sei. Und das alles kostenlos.