Nebel und Rückfahrscheinwerfer sowie Gurte nachrüsten

  • Hallo,
    weiß jemand Bescheid ob der TÜV was sagt wenn ich die Nebelschlussleuchte und den Rückfahrscheinwerfer weglasse?.
    Baujahr 12/1989


    OT

  • :winker: Solltest nur schalter usw auch entfernen, aber is normal kein prob. Jedenfalls hier bei uns nicht.

  • Das sehe ich genau so.


    Wenn dein Auto vorher nicht so ausgestattet war? muss es jetzt auch nicht so sein!


    Aber wieso willst du diese Zusatzscheinwerfer nicht?:hä:
    Zumindest den Rückfahrscheiwerfer würde ich behalten wollen.
    Gerade wenn es dunkel iss macht sich das ding beim Ausparken doch ziemlich Praktisch!?

  • Also ist die NSL erst bei Fahrzeugen mit EZ ab 1.1.1990 Pflicht oder ist Pflicht die bei allen Nachzurüsten?
    Wenn nicht hab ich ja Glück gehabt, meiner is am 22.12 zugelassen! :lach:
    Weglassen weil bei Kauf keine dran warn und es mir sowieso optisch nicht so gefällt.
    MFG OT

  • Hallo,


    wenn dein Auto vor dem 1.1.90 gebaut wurde, was ja anscheinend der Fall ist, dann brauchst du die Schlussleuchte nicht nachzurüsten.


    Einfach weglassen, fertig, du musst ja auch keine Gurte hinten nachrüsten weil die heute Pflicht sind.


    MFG
    Henry

  • Wasn das für ne Frage, ich persönlich würde meine Kinder niemals ohne Gurte irgendwo mitfahren lassen. Die Verkehrsdichte sowie Geschwindigkeiten in Zeiten als man Fahrzeuge ohne Gurte hinten baute hat so etwas vielleicht zugelassen, aber heute????
    Ich denke die Frage muss nicht weiter beantwortet werden, zumal es Möglichkeiten gibt im Trabant Gurte nachzurüsten, siehe Suche

  • würde meine kinder garantiert nicht unangeschnallt ins auto setzen, auf keine fall!!!!!!!!! mir war beim stöbern eben nur die frage in den sinn gekommen ob soetwas überhaupt zulässig ist???

  • für nen kindersitz reicht ja der beckengurt,aber später währe das doch nen thema (beckengurt+kopfverletzung!)!
    und dreipunktgurte wie beim 1,1er mußman erstmal eingetragen kriegen.

  • meiner isBj. 03/90 und EZ 04/90 und hat niemals NSL und/oder RFS gehabt! also kanns nicht Pflicht sein...zumindest so denke ich für Trabant 601.

  • Das ist dieselbe Ausnahmegenehmigung, die es auch erlaubt, daß hinten Leute ohne Gurte mitfahren dürfen... Gurte hinten (alle 601) bzw. NSL und Rückfahrscheinwerfer (zumindest Standard) waren beim Trabi nicht dran, auch als sie es nach West-Gesetzlage schon lange, lange hätten sein müssen. Durch den Einigungsvertrag ist es aber trotzdem legal, so herumzufahren (und auch hinten Passagiere mitzunehmen). Ich habe die beiden Zusatzleuchten hinten auch demontiert, sie gingen nämlich nicht. Den TÜV hat's nicht gestört (EZ 1/87).


    Meine Tochter sitzt natürlich vorne im Kindersitz. :love:


    Hat es hier eigentlich schon einmal mit vertretbarem Aufwand geschafft, im 601 hinten Gurte (am besten Dreipunkt) nachzurüsten und diese eintragen zu lassen? Interessant fände ich das nämlich schon, das würde den Wagen für mich flexibler nutzbar machen, ich könnte dann z.B. auch mal noch ein anderes Kind mitnehmen.


    Viele Grüße,
    Nils

  • wie montiere ich eigentlich Nebelschlussleuchte und rückfahrlicht, hab ja beim 601s keine Bohrungen um die kabel durchzuziehen. Muss man die selber bohren oder hab ich einfach etwas übersehen?

  • *seufzssss* hatten wir doch schon mehrfach.......*gähnnn*


    Rückfahrscheinwerfer sind bei Fahrzeugen mit KTA Zulassungen keine Plicht, das regelt der Einigungsvertrag, nach dem alle Fahrzeuge die nach den Bestimmungen der DDR eine Zulassung hatten (also auch ohne Rückfahrscheinwerfer) ohne Nachrüstungen weiter so betrieben werden dürfen, ohne mit irgendwas nachgerüstet werden zu müssen (einzige bekannte Ausnahme die Warnblinkanlage).
    Kann man sich ergooglen oder im Forum stehts auch irgendwo ausführlicher.


    Und wegen den Löchern für die Kabeldurchführungen, schau mal unter die Kofferraumbodenmatte rechts und links sollte es Blindstopfen geben wo die Kabel jeweils durchkommen. Ab welchem Bj. die Löcher sind ist mir aber entfallen.

  • es kommt auch drauf an welches model man hat 601,601s,601 deluxe oder 601s deluxe und wie andere hier schon erwähnten beim 601 ist rückfahr und nebelschlußleuchte nicht pflicht.

  • Hoffe mal bei meinem 89er 1.1er auch nicht.

    2. Boom Car Musik, Anklam 2009 :)


    4. Platz 1/8 Meile Trabant 4Takt offene Klasse, Anklam 2016 :)

  • Einigungsvertrag (Kapitel XI, Sachgebiet B, Abschnitt III)


    (23)
    Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni --> 1994 !!!! erstmals in den Verkehr gebracht werden.


    Vollständig zu lesen hier:
    Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag - EV)