Hallo!
Was hat es eigentlich mit diesen sogenannten ungestempelten Kennzeichen auf sich. Ist das generell immer möglich oder nur, wenn das betreffende Fahrzeug höchstens stillgelegt ist?
Hab hier einen Hänger aus DDR-Zeiten noch mit DDR-Brief. Ist das bei dem auch möglich oder gibt es da irgendwelche Modalitäten, daß das Fahrzeug schonmal in der BRD zugelassen gewesen sein muß? Gibt es sonst irgendwas zu beachten: braucht man z.B. eine spezielle Doppelkarte oder genügt die normale für Kennzeichen nach §23?
Gruß
Gunnar