ungestempelte Kennzeichen

  • Hallo!


    Was hat es eigentlich mit diesen sogenannten ungestempelten Kennzeichen auf sich. Ist das generell immer möglich oder nur, wenn das betreffende Fahrzeug höchstens stillgelegt ist?
    Hab hier einen Hänger aus DDR-Zeiten noch mit DDR-Brief. Ist das bei dem auch möglich oder gibt es da irgendwelche Modalitäten, daß das Fahrzeug schonmal in der BRD zugelassen gewesen sein muß? Gibt es sonst irgendwas zu beachten: braucht man z.B. eine spezielle Doppelkarte oder genügt die normale für Kennzeichen nach §23?


    Gruß
    Gunnar

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Wenn nur ein DDR-Brief vorhanden ist, war das entsprechende Fahrzeug noch nie in der BRD zugelassen, sonst gäbe es einen (neueren) BRD-Brief.


    "Ausnahme": Der (als ungültig gekennzeichnete) DDR-Brief wurde bei Ausfertigung eines West-Briefes dem Antragsteller zu Sammlerzwecken wieder ausgehändigt.

    Ach ja ... fast vergessen, die Signatur: Ich sammle alles über Kennzeichen- und Zulassungshistorik :)

  • Oder willste nur mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV.


    Die bekommste bei der Zulassungsstelle bei VOrlage einer "ab sofort" gültigen Deckungskarte gegen eine Reservierungsgebühr ( hier 2,50 € )

  • Shadowrun: Sozusagen. Will damit zur Vollabnahme. Und die Kennzeichen bekomme ich da so einfach? Was muß ich sonst noch vorlegen? Hab nämlich ansonsten nur noch den DDR-Brief.
    Hab jetzt auch den aktuell gültigen Text gefunden. FZV §10, Abs. 4:
    "(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."


    Liest sich für mich ja eigentlich auch so, daß das bei allen Fahrzeugen möglich ist. Und was mach ich, wenn die Zulassungsstelle sich weigert? Hatte schon mehrmals Ärger mit denen. Sprich: hab ich mit Verweis auf §10 Anspruch auf solche KeZe oder bekomm ich die nur, wenn die Zulassungsstelle grad Lust hat??


    Nochwas zur Deckungskarte: bei meiner gibt's kein Kästchen "ab sofort", aber es ist angekreuzt "Beginn des Versicherungsschutzes: ab Tag der Zulassung/Zuteilung" Müßte doch eigentlich das Gleiche sein, oder??


    Gruß
    Gunnar

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Genau dass ist es nicht.


    Deine Versicherung gilt ab Tag der Zulassung. Zugelassen ist es erst mit gestempelten Kennzeichen.


    Du mußt dir eine Deckungskarte holen die halt ab einem gewissen Datum gilt. Und das Datum muß dann halt schon gewesen sein.


    Damit wäre dein Fahrzeug versichert egal ob angemeldet oder nicht.


    Dann zur Zulassungsstelle und sagen du würdest gerne die KEnnzeichen für die Fahrt zum TÜV haben.


    Bei mir wollten die nur die Deckungskarte sehen eben dass das Fahrzeug ( bei mir Häger ) schon versichert ist.


    Dann gabs die Kennzeichenfolge ausm Computer und die Info dass ich 2 Wochen Zeit habe den Zulassungsvorgang zu vollenden.


    Dann raus Kennzeichen prägen.. Ab zum TÜV... HU gemacht... wieder zur Zulassung.


    Neuen EU Brief bekommen und die beiden Plaketten und fertig.


    -------------------


    Und Streß sollte es nicht geben.


    Ist ja der normale Zulassungsvorgang nur dass du zw Kennzeichen prägen und zulassen nochmal wegfährst und den TÜV machst und dann wiederkommst.


    Ruf einfach deine Zulassungsstelle an.

  • Shadow hat vollkommen recht.


    ich habe hier noch eine abmeldebestätigung zu liegen, da steht das sogar hinten drauf.
    Sprich die zulassungsstelle selbst gibt diese hinweise demzufolge können sie dir das eigentlich nicht verweigern.

  • Also bei meiner Versicherungsbestätigung gibt es für den Beginn des Versicherungsschutzes zwei Felder, die wie folgt benannt sind:
    (1) ab Tag der Zulassung/Zuteilung
    (2) am: TT.MM.JJJJ (mind. am Tag der Zulassung/Zuteilung)


    Ich glaube fast, die Betonung liegt auf "Zulassung Schrägstrich Zuteilung", denn die ungestempelten KeZe werden mir ja zugeteilt, ohne daß das Fahrzeug zugelassen ist. Bestärkt wird meine Vermutung dadurch, daß ganz oben auf der Doppelkarte steht: "Sie (die Versicherungsbestätigung) gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO."
    Mich stört nur, daß der betreffende Paragraph nicht mehr existiert, sondern daß jetzt die FZV für ungestempelte KeZe zuständig ist.


    Gruß
    Gunnar

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  • ungestempelte kennzeichen haben aber nicht unbedingt was mit der zulassungsstelle zu tun.


    wenn du dein auto abmeldest und die schilder mitnimmst, so kannst du auch die alten schilder mit DIESEM auto nehmen um zum tüv zu fahren.
    Vorausgesetzt natürlich eine versicherungskarte mit dem datum eingetragen.