Anhängerkupplung verkabeln

  • Hey!


    Bin dabei nen Hamsterhaken nachzurüsten. Das Anschließen der Steckdose ist dabei kein Thema, nur hab ich mir sagen lassen, daß eine "Fahrtrichtungskontrollanzeige" für Hängerbetrieb vorhanden sein muß. Kann mir jemand sagen, wie die angeschlossen wird, damit sie nur bei Hängerbetrieb funktioniert? Oder finde ich dazu irgendwo einen Schaltplan? .....hach mensch, so nen Trabi hätl einen schon auf trab... Grüße, Ewi.

  • Du schlicßet die Bleinker des Hängers hinten an denen vom Trabi an.


    Und vorne ersetzt du das Blinkrelais durch eines für Anhängerbetrieb.


    Der Anschluß C2 bekommt dann eine Lampe dran und die Leiuchtet wenn der Hänger hinten blinkt

  • Mit dem Blinkerrelais was verbaut ist wird das nix? Na ich schau mal ob ich eins für Hamsterhaken bekomme.. (Das wäre dann C2 und Masse?) Danke!

  • Habe eins aufgetrieben. Ist von Opel, aber das macht ja nix. Das wird schon nich gleich wegrosten.. :lach: Ich probiers gleich aus. Danke schonmal. Gruß, EWI.

  • Ja wenn dein Opelrelais auch C1 hat für die normale Blinkkontrolle.


    Jedenfalls kommt die Lampe an C2 und Masse.


    C1 kann man auch ersetzten.


    Dafür das Kabel von C1 bis zum Tacho zurücklegen und da dann an den Blinkschalter wo die Kabel für Rechts und links weggehen je eine Diode anschießen.


    Die dann zusammenlaufen lassen und an den Kontrollampenanschluß legen.


    Dann ist C1 unnötig und du kannst dich an "Westblinkgebern" vergreifen.


    Habe ich bei mir vor der Überführung auch gemacht. Wußte ja nicht dass hinten noch 2 Blinkgeber drin lagen und vom Schrott hatte ich 3 Hella Blinkgeber aber eben ohne C1 dafür mit C2...

  • Hey das mit dem Opel-Relais war Murks! Ich hab festgestellt, daß schon ein Originalrelais mit C2 verbaut war und ich nur die Lampe dranhängen mußte. Funktioniert wunderbar. Danke nochmal. Grüße an Alle!

  • Hi


    ich will auch ne AHK nachrüsten. Doch ich weiß nicht wie ich es verkabeln soll. Wie macht man das? Hat da jemand ein Plan? Muss ich die Sicherungen ändern?


    wie macht man das am besten und am "orginalsten"

  • Also bei einer 12 Volt Anlage ist die Verkabelung hinreichend trivial. Sofern noch kein Zweikreisblinkgeber (mit C2) verbaut ist muss ein solcher rein. Die Kontrollleuchte für Hängerbetrieb wird dann an C2 gegen Plus geschaltet (siehe auch oben).
    Die Verschaltung der Anhängerdose erfolgt nach folgendem Plan: hier
    Die Kabel werden einfach hinten an die Rückleuchten mit angeschlossen.


    :winker:

    summ, summ, summ, mein Trabi summt herum :raser:

  • Hi


    ich will auch ne AHK nachrüsten. Doch ich weiß nicht wie ich es verkabeln soll. Wie macht man das? Hat da jemand ein Plan? Muss ich die Sicherungen ändern?


    wie macht man das am besten und am "orginalsten"


    Am Originalsten gibts da nicht. Die Nachrüstung der AZV war immer dem Fachwissen des Mechanikers überlassen. Sowas wie vorgerüstete Bausätze gabs bei uns nicht. Immer entlang der TGL arbeiten, d.h. Kabelschuhe sauber crimpen, gültige Kabelfarben verwenden, Rüschrohr mitbenutzen, keine liederlichen Wäscheleinen spannen, sondern die Kabel sachlich an den Kanten im Kofferraum entlang legen. Blinkrelais original gegen Anhängerblinkrelais tauschen und Kontrolleuchte verbauen.



    Anschluß der Steckdose:


    L = Blinker links


    54g = zusätzliche Anlagen (entweder Nebelschluß oder Stromversorgung für WoWa)


    31 = Masse


    R = Blinker rechts


    58R = Begrenzungs-/Schlußleuchte rechts


    54 = Bremslicht


    58L = Begrenzungs-/Schlußleuchte links


    Die Kennzeichenleuchte kann wahlweise von 58R/58L versorgt werden

    :thumbup:DUROPLAST! Es heißt DUROPLAST!!

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  • Hallo,
    ich greife den alten Thread hier noch mal auf.


    1. Ich habe keine Nebelschlussleuchte am KFZ, aber der Anhänger eventuell. Woher bekomme ich Dauerplus?
    2. Gehe ich richtig der Annahme, dass ich ein 3-adriges Kabel von der linken und ein 2-adriges von der rechten Rückleuchte zur Steckdose legen muss?


    Habe mir das so gedacht:
    Rücklicht links: Blinker, Rücklicht, Masse
    Rücklicht rechts: Blinker, Bremslicht


    Danke für eure Hilfe!
    Gruß
    Matti

  • guten abend! wollte mal zum thema "anhänger-blink-kontrolle" hier etwas los werden. es wurde geschrieben das das wohl pflicht sei. dies kann ich jedoch so nicht bestätigen. hab nun schon mehrere azv's nachgerüstet und alles ohne diese kontrollanzeige. tüv interessiert das gar nicht, die elektrik dieser anhängerdose wird auch nicht überprüft (hab ich zumindest noch bei keinem tüv-prüfer gesehen). und so lange die azv ein typenschild mit e-prüfzeichen hat, entfällt sogar ne eintragung.


    das sind so meine erfahrungen.
    einen schönen abend euch allen!

  • a) zur Blinkerkontrolle


    Dass der TÜV ggfs. nicht darauf achtet (stimmt, hab ich in letzter Zeit selbst auch beobachtet), heißt aber nicht, dass sie (die Kontrolle) nicht vorgeschrieben ist. Und dass ist sie lt. StVZO (optisch oder akustisch).


    b) zur Eintragungspflicht


    nicht eintragungspflichtig sind nur "neue" AZV, welche für "neue" Autos produziert wurden. Alle für den Trabant verfügbaren AZV fallen aber nicht darunter und müssen dementsprechend eingetragen werden.


    MfG Lutz

    Jawohl, Sie haben richtig gehört! Wir machen Hausbesuche! Selbstverständlich ohne langwierige vorherige Terminabsprache! Wir kommen auch zu Ihnen! Stets zu Diensten...Ihre Steuerfahndung! :grinsi:

  • Deswegen hat uns der DEKRA Mann auch bei der 21er die Hängerkupplung am Wartburg eingetragen... is ja interessant. Aber was heisst denn jetzt "neues Auto" ? Ab wann gilt das?
    Dass eine Blinkkontrolle Pflicht ist, meine ich auch zu wissen. Dass das auch akustisch möglich ist, höre ich auch zum ersten Mal. Glaub ich aber gern.

  • 1. Ich habe keine Nebelschlussleuchte am KFZ, aber der Anhänger eventuell. Woher bekomme ich Dauerplus?


    Wozu Dauerplus? Soll die NSL am Hänger dann dauerhaft leuchten? Wenn Auto keine NSL hat, dann kann sie den Hänger auch nicht mit NSL-Strom versorgen. Die NSL-Lampe im Hänger ist dann einfach nicht nutzbar. Dagegen kann keiner etwas sagen, da der Trabi ohne NSL Bestandsschutz hat.
    Also entweder so lassen und die NSL am Hänger bleibt dunkel, oder NSL am Auto nachrüsten und dann die AHK-Dose mit entsprechendem Kabel von der NSL mit Strom versorgen.


    2. Gehe ich richtig der Annahme, dass ich ein 3-adriges Kabel von der linken und ein 2-adriges von der rechten Rückleuchte zur Steckdose legen muss?


    Fast richtig. Rücklicht muß von rechts und links versorgt werden und Masse kannst du direkt von der Karosse holen. Insofern kannst du 3 und 2 Adern nehmen, tauscht aber in deiner Reihenfolge um:
    Rücklicht links: Blinker, Rücklicht,
    Rücklicht rechts: Blinker, Bremslicht, Rücklicht
    Masse vom Fahrzeugboden (z.B. von einer der Schrauben der AHK).



    Zum Rest, bei unserer Dekra hängen an der Wand Hängerleuchten mit langem Kabel um sie am Auto anzuschließen und die Dose zu testen.
    Hab ich auch wirklich einmal erlebt, dass das gemacht wurde.


    Und neues Auto neue AHK bedeutet, wie schon gesagt wurde, AHKs mit E-Prüfzeichen und E-Nummer sind eintragungsfrei. Sowas gabs ab den 90zigern. Mein 91er Skoda hat eine 94 gebaute AHK mit diesem Zeichen und ist daher, da für diesen Typ gebaut, eintragungsfrei.


    Über die Kontrollleuchte gibt es definitiv keinen Gesetzestext! In der STVZO wird lediglich gesagt:

    Zitat

    §54 (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.


    Also muß die Wirksamkeit angezeigt werden. Bei unseren alten Autos geht das nur über die Zusatzleuchte. Wenn nur die normale Leuchte für die Fahrzeugblinker da ist, dann reagiert die nicht, wenn am Hänger eine Lampe ausfällt. Daher ist die Zusatzleuchte quasi zwingend.


    Bei modernen Autos mit viel Elektronik usw. wird das einfach elektronisch gelöst. Sobald dort ein Hänger an der AHK dran ist und es würde eine Blinkerlamppe ausfallen, so würde das über die normlae Fahrzeugblinkkontrolle mit angezeigt werden. Diese blinkt dann einfach doppelt so schnell, also genauso als wenn eine Lampe am Auto ausgefallen ist, wenn kein Hänger dran ist.


    Wer das am Trabi elektronisch genauso lösen kann, ja der braucht keine zusätzliche Lampe.


    Über akustische Anzeige steht da auch nichts, aber man kann das durchaus als "sinnfällige Anzeige" werten. Man könnte also bei älteren Fahrzeugen mit Blinkerrelais mit C2 Anschluß, statt der Zusatzkontrollblinkleuchte, eine kleine Hupe/Piepser installieren.

  • @ TV P50


    Ich habe absichtlich ausdrücklich nicht von Kontrollleuchte, sondern von Kontrolle geschrieben (optisch oder akustisch). Und die ist definitiv vorgeschrieben; die Vorschrift ergibt sich aus genau dem von Dir zitierten § 54 (2) StVZO ;)


    Gruß Lutz

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  • danke für die infos
    also würde das bedeuten das ich normalerweise bei den fahrzeugen wo ich sie nachgerüstet habe, müsste ich noch eine solche kontrolle hinzufühgen!? (opel astra und ford escort)
    hab aber nun schon damit tüv bekommen, was ist dann wenn es bei einer verkehrskontrolle auffällt (was wohl nie der fall sein wird) ;)


    naja, komische gesetze gibt es, das komplette bremslicht ist nur über eine sicherung abgesichert und bei nem popeliegen blinker soll man noch ne zusatzkontrolle anbringen.
    is mir letztens bei einem pkw-transport passiert, t4bus von einem kumpel und transportanhänger. beim anhängen noch alles nachgeschaut. am abend dann gemerkt das sich das stoplicht des t4busse gar nicht am anhänger "spiegelt". Wer weiß wie lange ich da schon ohne kompletter bremsbeleuchtung gefahren bin. war nur eine sicherung durch. aber blinklicht ist ja wichtiger als bremslicht ;)


    einen schönen abend euch allen.

  • Ich weiß, der Thread ist alt aber ich dachte ich hol ihn mal hoch, bevor ich nen neuen aufmache.


    Gilt die Verkabelung und der Wechsel des Blinkerrelais wie hier beschrieben auch für einen Trabant mit 6v?
    Oder muss ich da die Kabel vom Lenkstockhebel neu ziehen?


    Ich habe auf nem Treffen mal nen 6v 601er gesehen, der mit 6v Bordelektrik 12v Anhängerspannung hatte. Gibts dafür ne einfache Lösung?
    Evtl. über einen Spanungswandler wie beim Radio?


    MfG

  • mMn ist es parallel bei 6V zu machen.... Ich meine aber, man braucht dann einen anderen Warnblinkschalter für Anhängerbetrieb (noch länger als der jetztige), damit der Anhänger mitwarnblinkt. Und dazu bräuchte man bestimmt noch mehr Kabel irgendwoher...


    Zu deiner 2. Frage mit 12V Anhängerspannung.
    sowas ähnliches habe ich mir auch schon mal Überlegt, weil das Licht am Anhänger doch etwas, sagen wir mal, unzureichend ist.
    man braucht auf jeden Fall ne Relaisschaltung, damit man mit 6V "Hilfsstromkreis" den 12V "Leistungskreis" schalten kann. Die Idee mit dem Spannungswandler ist gut, um die 12V zu erzeugen, aber ob die DDR Umwandler reichen, kann ich nicht sagen, weil ich nicht weiß wieviel Watt er bringt bzw wieviel Ampere er abkann...dieser hier wär evtl interessant....

    Die Frösi... war das nicht ne Kinder- bzw Jugendzeitschift in der DDR mit lustigen Bastelbögen drin?? :top:
    Anklam 2016: 3.Platz in der Kategorie "Trabant Original Baujahr 79-84"
    und 4. Platz "Trabant 1.1 original"
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