Trabant ueberfuehren

  • Hoffe ich bin richtig gelandet...


    Ich stehe kurz vor dem Kauf eines Trabanten.
    Ich wohne in HH und kaufe in B. Fuer die Ueberfuehrung polante ich folgendes:
    mit Kurzzeitkennzeichen (incl. Deckungskarte) nach B und mit dem Trabi nach HH (und dann auch mit Brief) in HH anmelden auf mich (Brief auf Teil II aendern lassen usw. Fahrzeugbrief Kennzeichen).


    Problem:
    Hier: http://fhh.hamburg.de/stadt/Ak…-ueberfuehrung/start.html steht, dass ich den Brief brauche um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen... Wie seht Ihr das??? Ich habe den ja nicht zum Zeitpunkt der Anmeldung des Ueberfuehrungskennzeichen...


    mfg albatros

  • Soweit ich weiß, braucht man den Brief nicht, um Kurzzeitkennzeichen zu kriegen. Man bekommt die einfach so und muss dann selbst von Hand den "Fahrzeugschein" den man dazu bekommt ausfüllen.

  • Also ich überführe meine immer mit diesen roten nummern. die besorg ich mir bei wv dan krigt man da son warndreieck und son heftchen da musste eintragen an welchem datum du das fahrzeug(mit identifinr) von wo nach wo gefahren hast. die ham gesagt du musst nur dafür sorgen das das fahrzeug im verkehrstauglichen zustand sein muss. TÜV usw is nich nötig.

  • Für einen Satz Kurzzeitkennzeichen brauchst du keinen Brief (ZUB II).


    Nur Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen und Perso vorlegen, dann bekommst du die ohne Probleme.


    Du erhälst dann einen rosa Fahrzeugschein in den du die technischen Daten selbst eintragen mußt.


    Das Fahrzeug sollte im verkehrstauglichen Zustand sein :zwinkerer:

  • Zitat

    Original von 601heiza
    Also ich überführe meine immer mit diesen roten nummern. die besorg ich mir bei wv dan krigt man da son warndreieck und son heftchen da musste eintragen an welchem datum du das fahrzeug(mit identifinr) von wo nach wo gefahren hast. die ham gesagt du musst nur dafür sorgen das das fahrzeug im verkehrstauglichen zustand sein muss. TÜV usw is nich nötig.


    das machen die aber nur weil se dich kennen


    einfach so gibt keene werkstatt die roten schilder weg :verwirrter:

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • ja schon aber sonst gehste auch hin zeigst perso zahlt iwie 10,75 oda so und dan kiregste den kram.

  • selbst in dem Link von "albatros" steht nirgends geschrieben das man den Brief benötigt...


    Da steht nur: Ausweis und Deckungskarte (evt noch Vollmacht)


    so wies alle gesagt ham....

  • hi,


    außerdem kann man sich die kennzeichen auch im ort der abholung erst holen... lohnt sich besonders, wenn man noch ne woche urlaub in der ecke mit einplant und dann erst mittels überführung zurück fährt :winker:


    mfG da StefaN

    Alle Angaben ohne Gewehr!







    Gewalt is schließlich keine Lösung :thumbup:

  • Hallo, will mir jetzt auch nen Trabant kaufen der keine Papiere hat. Die müsste ich mir dann zuschicken lassen vom KBA.
    Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass kein Brief zur Zeit des Fahrens mit Kurzzeitkennzeichen vorhanden sein muss? Ich will nur sicher gehen, da ich immernoch in der Probezeit bin.


    Danke schonmal!


    Gruß simmidriver

  • Wenn du mit Doppelkarte der Versicherung und deinem Ausweis zur Zulassungsstelle gehst bekommst du dort Kurzzeitkennzeichen und eine kleine Karte die du ausfüllen musst. diese Karte ist dann dein Fahrzeugbrief für die Überführung. mehr benötigst du nicht.

  • Hi,


    nur zur Ergänzung..


    Die Kurzzeitkennzeichen werden bei vielen auf die folgende Versicherung kostenmäßig angerechnet. Das muss man aber besser vorher klären. Ansonsten ist die Versicherung bei Kurzzeitkennzeichen recht happig.

  • ne günstige Versicherrung gibs es hier und auch gut wenns schnell gehen soll www.deckungskarten.eu


    Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten


    [size=8]Walter Ulbricht




    [url=http://TrabiMario.de]

  • Frage:


    Trabant 2 Jahre abgemeldet und nun wieder Fahrtauglich. Diverse änderungen vorgenommen die nicht eingetragen sind. Mit Kurzzeitkennzeichen im öffnetlich Verkehr so erlaubt?
    Geht erstmal darum das Teil abzustimmen zum [lexicon]TÜV[/lexicon] zu fahren Lakierer etc.


    Mfg Timo

    Biete feines Glasperlstrahlen. Zylinderköpfe, Riemenscheiben, Vergaser, Schrauben etc.
    Bei Interesse bitte PN.

    Einmal editiert, zuletzt von Tüftel ()

  • Meines Wissens ja, Aber auf jeden Fall ABE's und Gutachten mitführen. Das Problem hatte ich auch mal. Gab nen Mängelschein! Ansonsten muss natürlich alles verkehrssicher sein, versteht sich aber von selbst...

  • Wie Leuko1 schon sagte die verkehrssicherheit muss da sein wie Blinker Bremse Bodenfreiheit etc.
    Die Überführungskennzeichen sind ja extra für solche sachen gedacht, denn wenn du dir irgendwo
    einen PKW kaufst, weis man ja auch nicht direkt in welchem zustand er sich befindet.
    Am schnellsten geht es mit den roten Überführungskennzeichen, aber dazu müsstest du einen
    Händler kennen der sie dir dafür überlässt.


    MFG Manni

  • Hallo miteinander,


    wenn Ihr die abgemeldeten Kennzeichen noch habt und auf dem kürzesten Weg zum [lexicon]TÜV[/lexicon] bzw zur Anmeldung fahrt, dann könnt Ihr das bei Vorliegen einer Versicherungsdoppelkarte mit eingetragenem Datum auch mit den abgemeldeten Kennzeichen tun. Aber das Datum auf der Doppelkarte muß dem Datum der Fahrt entsprechen und das Fahrzeug darf nur im Zulassungsbezirk und/ oder im angrenzendem Zulassungsbezirk bewegt werden! Die Doppelkarte und die abgemeldeten Fahrzeugpapiere sind unbedingt mitzuführen. wer noch zufällig eine "grüne Abmeldebescheinigung" (gab es bei Abmeldung vor den EU - Papieren) hat, der kann das alles darauf nachlesen. Nur, das sagt Dir keiner, denn sowohl die Versicherungen, als auch die Landratsämter verdienen an den Kurzzeitkennzeichen.Das Fahrzeug ist am Tage der Anmeldung ab 00.00 Uhr und am Tage der Abmeldung bis 24.00 Uhr versichert. (bzw an dem eingetragenen Tag von 00.00 - 24.00 Uhr)
    Gruß Jürgen :winker:

  • Du vergisst, dass dazu [lexicon]TÜV[/lexicon] und [lexicon]AU[/lexicon] gültig sein müssen.
    Für seine Zwecke also ungeeignet.


    Die Kurzzeitkennzeichen taugen dazu auch nur bedingt.
    Wenn eine Streife der Meinung ist, das Fahrzeug darf so nicht auf die Strasse, kannst du ohne gültiges Gutachten auch nicht das Gegenteil beweisen, was einen satten Mängelschein nach sich zieht.
    Per Trailer wäre die Sache am sichersten abzuwickeln.

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!