Damit erlischt zwangsläufig auch der Versicherungsschutz. Jetzt zahlt die Haftpflichtersicherung des Verursachers schon von Anfang an nix mehr an die Unfallopfer. Die Versicherung des Opfers bzw. das Opfer selber, wird eine Zivilklage gegen den Verursacher erheben, mit all den schönen Folgen die man vorher nicht absehen kann.
*ähm* Nein.
Wiegesagt, Schule ist schon lange her, aber soviel ist hängen geblieben...
Sofern es eine gültige Haftpflicht gibt, solang bezahlt diese auch an die (fremde) Geschädigten aus! (...auch wenn das durchaus mal länger dauern könnte... - 6Monate ab Feststellung der Schadenersatzpflichtigkeit ist aber die längste Verzögerung, welche gesetzlich vorgeschrieben ist)
Die Gesellschaft des Schädigers/Versicherungsnehmers kann ledeglich bei ihm "Regress" fordern und den Vertrag kündigen.
Wie hoch der "Regress" aber ist, bin ich mir halt nicht ganz schlüssig, sollten aber die 5Teu sein.
In meinen Augen ist auch letzteres, die Kündigung des Vertrages, eher der Knackpunkt. Diese bedarf ja eines Grundes und der muss auch anderen Versicherern mitgeteilt werden bei Antragstellung. Wird das nicht mitgeteilt, kann es passieren das der dann aktuelle Versicherer im Schadensfalle seine Leistung komplett "verweigert" - auf kosten des Schädigers/Versicherungsnehmers und dann in voller Höhe.
Das nennt sich dann "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" und wird im schlimmsten Falle, sollte man es nachweisen können (was in so einem falle recht einfach geht), als Vorsatz gewichtet und dann wirds richtig dumm...
Teilt man bei Antragstellung den Sachverhalt mit, kann es durchaus passieren, das der neue Versicherer von vornherein ein zustandekommen des Vertrages ablehnt.
Im schlimmsten Falle bekommt man keine KfZ-Haftpflichtversicherung mehr.
Das aber nur am Rande, BTT.
Grüße, einen guten Rutsch und knitterfreie Fahrt,
Marco