Nachträglich ausgestellte Felgen

  • Hallo, zusammen!


    Welche Chance besteht, nachträglich (ordungsgemäß) ausgestellte Originalfelgen eingetragen zu bekommen? Was muß ich beachten?


    Ich frage, da ich solche Felgen dahabe. Sie laufen rund, sind gut gewuchtet und wirklich ordentlich geschweißt!
    Da die Bullen hier noch gut wissen, was am Trabi original ist und was nicht, möchte ich gerne alles offiziell haben!


    Gruß


    Sasch

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Jetzt im Ernst?


    Die DEKRA hat sich doch sonst so!


    Ich hab im Bezug auf offizielles Trabi-Tunning noch keinerlei Erfahrung.


    Das läuft dann mit umgeschmiedeten Blattfedern genauso?


    Zur Einzelabnahme muß ich sowieso.
    Der Gute ist seit '95 abgemeldet.

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
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  • KTA nummer drauf schlagen un eintragen lassen(is aba illegal :grinser:)
    selbst umgeschweißte felgen eintragen lassen is son ding,außer du hastn festigkeitsgutschten oder n schweißgutachten..also bei uns macht dat keiner.einfach ma aufm treffen welche fragen die au umgeschweißte felgen drauf ham wie die dat gemacht ham

  • ja bei uns gibts keine dekra... :winker:


    desweiteren kenne die sich auch nicht so gut bei uns in der gegend mit ostfahrzeugen aus :eismen:

  • Die Idee mit der Nummer is gut!
    Schade, daß die Teile schon lackiert sind. :D
    Mach mer das halt noch mal! :augendreh:


    Mit den Federn wird das dann sicher ähnlich laufen, nehm' ich an?!


    @dgutschner
    Hast du's guuut!!!

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
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  • Das mit der Nummer einschlagen haben wir auch schon mal so gemacht. Nur auf der letzten Felge war die letzte Zahl nen bissel schief. Und der TÜV er hat sich genau diese angeschaut. Sein Spruch: Na Jung´s woll nen bissel mit der Schlagzahl abgerutscht?? Er hat´s aber eingetragen.

  • Mahlzeit!


    Bin auch grad dabei mir nen Satz Felgen zusammenzufunzen. Hab mich schon gefragt, ob das wirklich alles orginal Melkus-Felgen sind die manche so dran haben und ob die auch eingetragen sind :zwinkerer:
    Das mit den Schlagzahlen hatte ich auch vor. Hab mir auch ne Kopie der Melkus-KTA besorgt.
    Muß die Nummer an nen bestimmten Punkt in der Felge? Ich meine muß der genau ausgemessen werden oder is das egal?

    Schrauben drehn, Muttern drehn, mit ölverschmierten Flossen in der Werkstatt stehn! :top:

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  • werd mein glück auch mal versuchen hab mir auch ein paar umgeschweißte besorgt mal sehen was der tüv hier so dazu sagt
    hoffe bloß das ich nicht wieder den jungen spund beim tüv erwische der hat von nichts ne ahnung hatte damals schon bei meinem käfer arger mit dem der hatte bei mir bemängelt das meine hinterachse gebrochen wäre wegen dem negativen sturz da musste erst mal ein alter prüfer kommen und ihm die sache mit der achse erklären

    Ob Ost ob west hauptsache Luftgekühlt
    Jo seit 22.09.09 zu viert unterwegs :top:

  • na mit der feder is das sicher einfacher..solange se ordentlich geschmiedet is,dürfte es da keene probleme geben..oda halt da nach fragen wo de die feder her hast,gibt ja viele die da n plombblech dran ham zwecks tüveintragung.das machts leichter

  • was is eigentlich schlimmer? urkundenfälschung oder einfach nur mit nich eingetragenen felgen rumfahren?


    ich bin mit den dingern 2 jahre rumgefahren, hat weder die bullen noch den tüv interessiert.


    waren nach dem motto aus 8 mach 4 gebaut stand noch 4,5J 12 drauf waren aber am ende 5,5 vorn und 6 hinten :) dit sah so geil aus hehe


    [Blockierte Grafik: http://farm1.static.flickr.com/93/230822607_be7d5752e1_o.jpg]

  • urkundenfälschung is schlimmer da gib gut und gerne ma 5 jahre und bei undeingetragen nen bösen finger oder ne stillegung :grinser: :winker:

  • Hi, gibt es zu diesem Thema schon neue Erkenntnisse zwecks Eintragung? mfg Dustin

  • Alos ich möchte hier noch einmal auf den Thread Felgenthread verweisen. Ihr begebt euch hier auf dünnes Eis.
    Auch die Anstiftung zu einer Straftat ist strafbar. Also diskutiert so etwas lieber bei ner Flasche Bier.


    was is eigentlich schlimmer? urkundenfälschung oder einfach nur mit nich eingetragenen felgen rumfahren?


    Auch wenn schon geschrieben wurde, dass Urkundenfälschung bis zu fünf Jahre bedeuten kann. So kommt es doch darauf an, was dir passiert. Baust du einen Umfall mit den nicht eingetragenen Felgen und einem Gutachter fallen die auf. Kann er zur Schlussfolgerung kommen, dass der Unfall unter anderem durch die Felgen ausgelöst wurde oder die Folgen verstärkt hat. So wird dich deine KFZ-Haftpflichtversicherung zur Rechenschaft ziehen. Und was dass alles nachsich zieht kann man vorher nicht sagen. Da können aber gerne mehr als 5 Jahre und Zahlen bis zum Abwinken rausspringen.


    Noch einmal für alle: Überlegt euch bitte was ihr schreibt. Es lesen mehr Leute mit als hier angemeldet sind.

    Jeder hat
    ein Laster._______________
    Meins/Meiner hat vier Räder.
    .:grinsi:............................:grinsi:.

  • *grübel*
    Wenn ich mich recht entsinne (Schule ist schon lange her^^), kann die Versicherungsgesellschaft doch höchstens bis 5Teu Regress fordern in der KfZ-Haftpflicht.?
    Ausnahme: Beiträge zur Kfz-Haftpflicht sind nicht fristgemäß geflossen.


    Aber wiegesagt, bin mir da jetzt ni so sicher, kann auch sein das ich das jetzt mit was anderem verwechsel.


    Grüße,


    Marco

  • Noch einmal für alle: Überlegt euch bitte was ihr schreibt. Es lesen mehr Leute mit als hier angemeldet sind.


    Na und wenn man so überhaupt keine Ahnung hat sollte man besser auch mal garnichts schreiben, gelle :zwinkerer:


    Regressforderungen nur bis max. 5000€.... (§2b AKB )


    MfG Björn

  • Nun werden hier meines Wissens nach zwei Dinge zusammmen geworfen.


    Regress kann die Versicherung fordern, wenn man einen Unfall verurscht hat und diesen durch welchen Umstand auch immer nicht im stande war zu verhindern. Zum Beispiel fahren unter Alkohol. Hier ist aber Voraussetzung, dass das Auto uordnungsgemäß für den Straßenverkehr zugelassen war.


    Und genau das ist der Punkt beim fahren mit Felgen die keine Zulassung haben. Es wird ein Fahrzeug auf der Straße bewegt welches nicht für den Verkkehr zugelassen ist. Damit erlischt zwangsläufig auch der Versicherungsschutz. Jetzt zahlt die Haftpflichtersicherung des Verursachers schon von Anfang an nix mehr an die Unfallopfer. Die Versicherung des Opfers bzw. das Opfer selber, wird eine Zivilklage gegen den Verursacher erheben, mit all den schönen Folgen die man vorher nicht absehen kann.


    Da ich auch kein Jurist bin belasse ich es hier bei meiner Meinung.

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  • Nein, der Versicherungsschutz erlischt auch dann nicht, auch wenn die BE des Fahrzeuges wegen irgendwelcher Umbauten erloschen ist....
    Auch in diesem Fall bleibt der Versicherung nur die Möglichkeit der Regressforderung...


    MfG Björn

  • BE hin oder her,solange das betreffende verbaute teil zulassungfähig ist/wäre,ist es ein mängel und kein grund zur versagung der BE...was eintragungsfähig ist,kann der prüfer der grünen natürlich beurteilen wie er will,das ist dann das eigentliche problem,solange aber das betreffende teil irgendwelche papiere hat,auch gutachten für ein ganz anderes auto,ist es prinzipell erstmal zulassungsfähig nach §21 und wenn die felgen eine kta-nr haben und die maße identisch der alten [lexicon]DDR[/lexicon] kta genehmigung sind,soll dir erstmal einer die nicht zulassungsfähigkeit bzw die fälschung nachweisen...

    Hätte die Partei mir den Auftrag gegeben, dann gäbe es die DDR vielleicht noch heute.

    Einmal editiert, zuletzt von Rudi ()

  • also ich möchte die Felgen ja ordnungsgemäß eingetragen haben und keinen bescheißen.Darum frage ich ja wie ich sie vernünftig eingetragen bekomme...