NVA Kübel neu zulassen

  • hallo leut´z,
    ich will mir nen kübel holen, der hat aber nur die original nva zulassung und war noch nie auf der straße. technisch OK, aber wie ist das mit der zulassung und vor allem mit der versicherung?
    welche typenschlüssel hat der denn? kann mir jemand helfen????
    danke
    marcus

  • hallo k-bln, an typschlüsseln für den PKW TRABANT gibt es nur einen. sprich mit der versicherung deines vertrauens. einen unterschied zwischen 601er und 1.1er dürfte es auch nicht geben. fazit: der kübel wird im gleichen schlüssel registriert wie die limousine oder der kombi.


    sollte der kübel tatsächlich noch nie auf einer straße gerollt sein, so ist er trotzdem nicht wie neu. nach 14 oder mehr jahren bunker haste ne menge dran zu machen. korrossion nagt auch bei nichtgebrauch. bremsflüssigkeit, getriebeöl und motor können sich durchaus totstehen. also vorsicht beim starten.

  • Ner Zulassung sollte nix im Wege stehen.


    Der Kübel steht unter der gleichen Schlüsselnummer wie der normale 601er.


    Ich hatte meinen als Saisonfahrzeug zugelassen. Von Mai bis Oktober. (Hab ihn vor 3 Wochen verkauft).


    Wichtig ist nur, dass er TÜV und AU besteht, die Du vorher machen musst. Dann damit zur Zulassungsstelle usw.


    Ich weiß nicht mehr ganz genau, wie das war. Ich kenn jemanden, der nen original Kübel hat - mit kompletter NVA Aufmachung.


    Bsp: Tarnscheinwerfer - die durfte er demonieren, um das Ding auf die Straße zu bekommen. Frag mich der Geier warum - nehm an wegen Licht? ;)


    Blinker, Hupe muss natürlich da sein.


    Eigentlich sollte er das haben, was ein Auto auf der Straße unbedingt haben muss, dann gibts keine Probs.


    Gurte? Hmn, meiner hatte - als ich ihn vom Schrott holte 2 vorne - halt wie ein normaler 601er. Der NVA-Kübel meines Kumpels hatte keine. Die musste er nachrüsten.

  • Also ich habe einen NVA-Kübel und musste den auch durch eine Vollabnahme neu zulassen da er von 1996 bis 2002 abgemeldet war.
    Aber das war kein Problem da er ja bis 96 zugelassen war und einen Westbrief schon hatte.


    Die Typschlüsselnummern sind aber verschieden.


    Die Limo hat eine 302 und der Kübel eine 307


    Siehe Briefe :zwinkerer:


    Limosine


    Kübel

    enjoy the silence

    Einmal editiert, zuletzt von Andi ()

  • mensch @ andi, hier geht es doch um die typenschlüsselnummer der verkehrshaftpflichtversicherung und nicht um den technischen kram im fahrzeugschein.

  • Mein lieber charlie601 meines Erachtens nimmt die Verkehrshaftpflichtversicherung den selben Typschlüsselnummer wie im Fahrzeugschein :zwinkerer: zumindest war das bei meinen Versicherungen immer so...


    Und wenn du mal ein neues Versicherungsangebot dir erstellen lassen möchtest wird immer nach der Herstellerschlüsselnummer und dem Typschlüsselnummer gefragt und das Fahrzeug danach eingetragen.


    Im Prinzip aber zahlst du bei einer Versicherung beim Trabi eh immer das gleiche egal ob da ne Typschlüsselnummer von ner Lim oder Kübel oder Kombi da steht.


    Es ging ja nur darum das es auch beim Trabi für die verschiedenen Typen verschiedene Typschlüssel existieren und ich möchte nunmal in meinen Fahrzeugbrief für den Kübel nicht als Fahrzeugtyp Trabant P601L drinne stehen haben nur weil es egal ist :hmm:

    enjoy the silence

    Einmal editiert, zuletzt von Deluxe ()

  • @ Kübel-Berlin also das beste wird sein du gehts mit deiner NVA-Zulassung und den Unterlagen die du noch so dazu hast zur Zulassungsstelle und fragst ob es möglich ist das Fahrzeug zuzulassen.
    Sicherlich wirst du da von der Dekra ein Vollgutachten benötigen und die Dekra typisiert das Fahrzeug dann auch d.h. du bekommst von der Dekra ein Gutachten wo alle Fahrzeugbriefdaten dann drin stehen und die Zulassungstelle schreibt die Daten dann nur noch in den neuen Brief. Achten solltest du dann aber das dein Kübel trotzdem als Typ Trabant P601A mit der Typschlüsselnummer 307 wie in meinen Brief oben eingetragen wird. Hast du das Gutachten bestanden, gehst du zur Versicherung und holst dir ne Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) und lässt dann das Fahrzeug bei der Zulassungstelle zu. Die Versicherung kann dann das Fahrzeug nach Kennzeichen und Schlüsselnummern einstufen.


    Soweit meine Sichtweise zu diesem Thema :top:


    P.S. Ist der Kübel wirklich neu und noch nie auf der Straße gewesen? Hättest du mal bitte Fotos davon? Denn ich interresiere mich sehr für originale NVA-Kübel

  • 1. selbstverständlich gibt es x verschiedene Schlüsselnummern für den Trabant, nach denen sich auch (gerade) Versicherungen richten (macht zwar preislich sicher keinen Unterschied, sie unterscheiden aber trotzdem)
    302,307,309.. einige jedenfalls..


    2. "sollte der kübel tatsächlich noch nie auf einer straße gerollt sein, so ist er trotzdem nicht wie neu."
    MOOOOMENT! Für die Zulassungsstelle ist er dann, genau betrachtet schon neu. und einen Trabant kann man heutzutage nicht neu zulassen! völlig ausgeschlossen. Neuwagen-Auflagen (abgesehen vom unbezahlbaren (Muster-)Gutachten) erfüllt ein Trabant nun beim besten Willen nicht. Sollte tatsächlich KEIN DDR-Brief mehr existieren bzw. mal existiert haben, hast du ein echtes Problem und musst in jedem Fall tricksen. Dafür gibts 3 Möglichkeiten. hatten wir an anderer Stelle mal diskutiert. Falls das der Fall ist kann ich dir besagte 3 Möglichkeiten mal ausführlich sagen. "legal" gehts jedenfalls nich ;)


    Wenn du natürlich schon einen DDR-Brief hast, dann gilt wirklich:
    "Ner Zulassung sollte nix im Wege stehen."
    Allerdings wird das dann natürlich ne §21-Untersuchung bei TÜV/Dekra und eine Menge Papierkrieg weil ja noch kein West-Brief existiert und so weiter. " nix im Wege stehen ..." bekommt da gleich eine ganz andere Bedeutung..


    Kurz zusammengefasst: wie auch immer der "Papier-Zustand" deines Fahrzeuges ist (vom technischen Zustand mal ganz abgesehen); "für 10,20€ zulassen und fahren" kannste vergessen. Da werden vorher noch einige Behörden mit dir reden wollen..

  • keine panik.


    chris hat zwar im grunde recht, aber bei ihm klingt alles viel schlimmer wie es ist.


    ein alter trabibrief mit rahmennummer erleichtert die sache ungemein, aber auch sonst ist die zulassung legal möglich und bezahlbar.

  • hi leute,
    na hier is ja echt was los. ich danke erst mal jedem der hier was gepostet hat.
    habe mal inzwischen die zul.stelle kontaktiert. ist wohl gar nicht sooo schlimm. hauptsache vollgutachten und ein bescheid vom kraftfahrt BA in flensburg, dass mit der rahmennummer alles i.o. ist und dann kann et losgehen. habt ihr ´ne ahnung ob in berlin kübelmäßig was los ist?
    ich versuche mal irgendwannn ein paar bilder upzuloaden. bis denne erstmal! :winker:
    der marcus

  • Hi Berlin Kübel!


    Also mit Si-Gürten hab ich kein Problem!
    Da steht im Brief eine Sondergenehmigung nach Dt. Einigungsvertrag(1990) drin. Somit gilt "Bestandsschutz"!
    Alle, ja wirklich alle Fzg´e dürfen in der " B R D " so weiterfahren, wie sie vorher von der KTA (DDR TÜV wie Flensburger Zulassung) als I.O. eingestuft worden sind!
    Sonderregelungen ,Übergangsregelungen incl.
    Also:ab mit dem Teil zum TÜV und gut isses!
    mfg
    Kübelfahrer

    :top:>>Trabant fahren ist Kult........nicht Armut!<<< :lach:

  • ..kleiner Nachtrag!
    In meinem KFZ-Brief steht unter "Schlüssel" 000000!
    Bei der Versicherung wird er unter 308 geführt.
    Unter anderem günstig bei Concordia Versicherungen.Hab´ ich im Netz unter Versicherungsvergleich gefunden!
    Viel erfolg bei der Zulassung!!! :top::brettvormkop:

    :top:>>Trabant fahren ist Kult........nicht Armut!<<< :lach:

  • so ich möchte mal das thema wieder hochholen.


    Wenn du natürlich schon einen DDR-Brief hast, dann gilt wirklich:
    "Ner Zulassung sollte nix im Wege stehen."
    Allerdings wird das dann natürlich ne §21-Untersuchung bei TÜV/Dekra und eine Menge Papierkrieg weil ja noch kein West-Brief existiert und so weiter. " nix im Wege stehen ..." bekommt da gleich eine ganz andere Bedeutung..
    Kurz zusammengefasst: wie auch immer der "Papier-Zustand" deines Fahrzeuges ist (vom technischen Zustand mal ganz abgesehen); "für 10,20€ zulassen und fahren" kannste vergessen. Da werden vorher noch einige Behörden mit dir reden wollen..



    wollte mal wissen wie das nun abläuft bei einer wiederzulassung nach der wende.
    was verlangt der zulassungsbehörde noch extra (also angesehen vom vollgutachten und doppelkarte)?
    mich interesiert es, weil ich könnte jetzt einen 601er (limosine) Bj. 65 bekommen und er war halt noch nie in der BRD zugelassen und der brief is halt auch noch nich entwerdet.


    schonmal danke für die antworten

  • Die Zulassung geht eigentlich ohne Probleme. Einfach alten Brief mitnehmen, Das Gutachten, Versicherungskarte und gut ist. Der alte Brief wird entwertet und du bekommst nen neuen.

    "20. TRABANT- & IFA- Fahrzeuge- Treffen" 2. - 3. August 2024 in Nossen/Sachsen

  • Langsam, langsam......


    Wenn ein DDR-Brief existiert ist nach Auslegung der FZV die Grundlage für ein Vollgutachten nicht vorhanden (es existiert ein zum Fzg. gehörender Brief).


    Da aber einige Zulassungsstellen aus Unkenntnis dazu neigen, in diesen Fällen ein (unnötiges) Vollgutachten anzufordern, würde ich, um mir dies Prozedre zu ersparen, im Vorfeld Kontakt mit der Zulassungsstelle aufnmehmen (im Zweifelsfalle mit dem Sachgebietsleiter) um zu klären, welche Daten die Zulassungsstelle außer denen die bereits im DDR-Brief stehen benötigt.


    Und dann kann man ggf sogar den Weg mit den vorausgegeben Kennzeichen gehen, sprich sich zuteilen lassen, damit zur [lexicon]HU[/lexicon] und danach in der Zulassugn stempeln lassen.

  • Das wollte ich auch mal machen (Kennzeichen zuteilen lassen und später stempeln) da ging kein Weg hin...auch nicht über den Obermacker der Zulassungsstelle Northeim.

  • Langsam, langsam......


    Wenn ein DDR-Brief existiert ist nach Auslegung der FZV die Grundlage für ein Vollgutachten nicht vorhanden (es existiert ein zum Fzg. gehörender Brief).

    Ne Mossi, das stimmt so nicht :zwinkerer:


    Schauen wir doch mal in die FZV, das steht unter §14(2)
    "[...]Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister
    bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die
    Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des
    unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."


    Ein alter Fahrzeugbrief ist weder ne Übereinstimmungsbescheinigung noch Datenbestätigung - sondern das Ding was bestätigt werden muß.
    Wann wird nu so ein Fahrzeug im zentralen Fahrzeugregister gelöscht?
    Dazu finden wir was im §44:


    "(1) Bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach § 8 sind die Daten im Zentralen
    Fahrzeugregister vorbehaltlich des Absatzes 5 sieben Jahre, nachdem das
    Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, zu löschen."


    Und da sind sie, die sieben Jahre die immer überall rumgeistern :zwinkerer:


    Chrom

  • Ich berufe mich zu genau diesem Thema auf "meinen" Sachgebietsleiter weil die Problematik mit meinem 65er 312er auch ansteht.


    Warum wird eine §21 gemacht?


    Es existiert kein Brief mehr (der Regelfall geht vom BRD-Brief aus) und die entsprechenden Fahrzeugdaten die dann "neu" amtlich (also durch eine Prüforfganisation (Ost Dekra, West TÜV) "erbracht" werden müsssen um das Fahrzeug zulassungstechnisch erfassbar zu machen.


    Früher war die Frist mal 12/18 Monate und wurde so auch mehr oder weniger rigoros durchgesetzt.


    [...]Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister
    bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die
    Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des
    unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden
    , ist § 21 der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."


    Genau diesen Punkt lese ich anders........ Was bitte ist wengier das geforderte als der alte Brief zu genau diesem Fahrzeug? Genau deshalb geht es nämlich weider mit den alten Briefen und der [lexicon]HU[/lexicon], die Briefe verlieren nämlich nicht mehr automatisch wie früher ihre Berechtigung, und nur weil das [lexicon]KBA[/lexicon] nach 7 Jahren was in den Datenbanken löscht, verliert ein urkundliches Dokument plötzlich an Bedeutung? Eigentlich nicht.......


    Trotzdem existiert ein Kompletter DDR-Brief mit letztem Halter und Kaufvertrag. Das reicht in meinem konkreten Fall aus, um das Fahrzeug mit einer gültigen [lexicon]HU[/lexicon] wieder in Betrieb nehmen zu können. Warum auch nicht? Brief ist rein rechtlich Brief.
    Das beim DDR-Brief einige Daten fehlen, die in der neuen ZB I / II angeblich nötig sind, lässt sich nach hiesiger Vorgehensweise mittles eines 2-Zeilers an die Prüforganisation klären und ist damit "unwichtig"


    Aber: da ich eben nur für hier sprechen kann (unabhängig davon, das die Argumentation aus meiner Sicht schlüssig ist) ist meine Bitte in jedem Fall die eigene Zulassungsstelle zu kontaktieren.


    Wer sich gern dem Streß des Vollgutachtens aussetzt, und auch entsprechende Kosten nicht scheut, gern. Ein wenig Nachfragen in der Praxis hat aber schon Ergebnisse erzielt, die in der Theorie unmöglich erschienen...... :zwinkerer::top:
    Man vergesse bitte nicht das es formal eine Bundesregelung gibt, letztendlich Zulassungsprozeduren aber Länder bzw. Amtssache sind....... Zumal es eben auch sein könnte, das der Kaufvertrag mit dem letzten Eigentümer eine Rolle spielt, quasi für den lückenlosen Eigentumsnachweis.

    Wozu Ventile? 0,6 EDS Hemi


    Seine Freunde nennen ihn Mossi, die Anderen sprechen nur vom "dicken Typ mit der Zigarre".


    www.trabant-original.de

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  • Fakt is, das je nach Zulassungsstelle und Sachbearbeiter das anders gehandhabt wird - das stimmt schon.
    Nur offiziell wird ein gültiger Brief gefordert - und ja, Briefe verlieren nach wie vor ihre gültigkeit.


    Wenn deinem Sachbearbeiter ein alter Brief als Bestätigung der Daten reicht - schön, die Regel ist das aber nicht.


    Ich hatte für meine Pappschachtel sogar 2 Briefe, den orginalen DDR-Brie und nen (älter als 7 Jahre) alten Westbrief. Nützt alles nix, gültig war von beiden keiner, anerkannt haben die auch nix.


    Also Vollgutachten.
    Aber wo ist das Problem? Gut, is teurer. Normale [lexicon]HU[/lexicon] 53,55€, §21 91,27€.
    Kann im einzelfall (so zB bei mir) aber sogar günstiger sein. Im Zuge der Vollabname wurden auch alle Veränderungen eingetragen - ganz ohne Mehrkosten.
    Dazu kommt noch, so zumindest meine persönliche Erfahrung, das nen Vollgutachten stressfreier ist als ne normale [lexicon]HU[/lexicon]. Son Vollgutachten darf nicht jeder Prüfer erstellen. Meiner war deutlich kompetenter als einige seiner Kollegen die nur ne normale [lexicon]HU[/lexicon] machen dürfen. Der kann und darf wirklich nach eigenem ermessen Prüfen, darf Dinge abnehmen die keine Zettel haben usw.


    Ich hab noch nen Motorrad Bj55. Vollabnahme seinerzeit 0 Problemo, war alles ok. 2 Jahre später normale [lexicon]HU[/lexicon], Fahrzeug absolut unverändert. Nur Stress, alles nich zulässig, Mängel über Mängel. Zwischenzeitlich is mir der Geduldsfaden gerissen und ich hab meine Papiere zurückverlang. Ich wollte wiederkommen, wenn Herr XY wider im Hause sei. "...wie , Herr XY hat das alles abgesegnet?" Zur erklärung, Herr XY ist Hauptprüfer und Chef von dem aktuellen. Die Blitzbirne kurz ins Büro und kaum zurück hat er "trotz Bedenken" den Kleber geklebt.
    Der wollte zB nicht einsehen, das für ein Kraftrad Bj1955 etwas andere Regeln gelten als für eins Bj 2000 :doh:
    Na und trotz Bedenken Prüfung ohne Mängel bestanden - wie denn nu? Son Blödsinn is mir mit nem Hauptprüfer noch nie passiert. Entweder ohne Bedenken bestehen, oder wegen Bedenken nochmal wiederkommen :zwinkerer:


    Chrom

  • Bitte genau lesen:


    -Sachgebietsleiter -->Beamter im gehobenen / höheren Dienst der alle die Zulassungsstelle betreffenden Eintscheidungen trifft und die Verantwortung trägt.
    (ihm unterstellt sind die "normalen" Angestellten (öD) die niemals von sich aus eine Abweichung bedenken geschweige denn von sich aus ausführen würden)
    In diesem Falle jemand der noch nicht zu alt ist und einen kompetenten Eindruck macht (innerhalb der Regeln die einer Zulassungsstelle auferlegt sind)
    Ich muß dazu sagen, das ich bedingt durch ziemlich umfangreiche Ummeldevorgänge/Identitätsprüfungen etc. in letzter Zeit sehr viel persönlich dort verweilt habe.


    - wann war die Zulassung von deinem Trabant und dem Motorrad bzw. andersrum gefragt: war damals schon die FZV gültig oder nach altem Recht? (ich habe auch erst ungläubig gekuckt als es hieß die alten DDR-Briefe seien nicht mehr nur Vorlage für ein Vollgutachten sondern tatsächlich anzuerkennen).


    Ich würde vorschlagen, du gehst dich bei dir erkundigen....... weil ja alles was ich sage der offiziellen Linie widerspricht.... ;) (und ich mur nur schwer vorstellen kann, das diese Verantwortung blind übernommen werden würde)


    Ansonsten gilt auch hier: Fragen erspart ggf. Enttäuschungen und Geld. Und nein, bei mir muß im Regelfall nix eingetragen werden...... und für sowas geh ich von vornherein zu einem kompetenten prüfer....... :grinser:


    PS: schonmal ne 07 von einem Sachbearbeiter bekommen? :zwinkerer:

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