Der Schrotthändler von dem ich meinen Kombi gerettet habe will die Papiere zu dem Wagen nicht rausrücken und langsam verliere ich die Lust ihm hinterher zu laufen.
Wieviel an Mehr-kosten/arbeit kommt auf mich zu, wenn ich ihn ohne Papiere zulassen will?
Keine Papiere
-
-
-
Ca. 150€ für:
-Vollabnahme beim TÜV
-Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA
-Neue Fahrzeugpapiere auf der ZulassungsstelleGruß,
Freddy -
Unbedenklichkeitsschreiben brauchste nicht mehr. das läuft jetzt direkt über die zulassungsstelle...
-
Zitat
Original von Anne
Unbedenklichkeitsschreiben brauchste nicht mehr. das läuft jetzt direkt über die zulassungsstelle...das kostet doch bestimmt och wieder ne extra Gebühr oder???
-
Hab dasselbe Problem...Käufer sucht nun schon ein halbes Jahr nach dem Brief und findet ihn net.
Wieviel kostet denn so ne Unbedenklichkeitserklärung und wie läuft das genau ab? was brauch ich dazu? Wie lang dauert das? Und wenn ich nur n 5Tages-Kennzeichen will, brauch ich dazu den Brief?
Sorry für die Fragerei -
-
Trabifreak keine ahnung, aber es kostet sicherlich extra. Früher haste 10-15 euro in flensburg bezahlt.
@kampdackel 5-tageskennzeichen kosten 10 euro + Kennzeichen. und dann noch 70-130 Euro (je nach Versicherung). brauchen tust du nur ne doppelkarte von der Versicherung. Achja, die Versicherung wird dann verrechnet, wenn du das auto anmeldest.
Wegen der Unbedenklichkeitsschreiben: Das braucht man jetzt nicht mehr. Meines Wissens kümmert sich die Zulassungsstelle drum. Hab aber gehört das die Anmeldung dann ein bissel dauern kann.
-
Da bin ich schon einen Schritt weiter.
Du fährst zu deiner Versicherung und sagst du brauchst ein Kennzeichen für TÜV/Zulassung eines neuen Autos. Dort bekommst du eine blanko Deckungskarte die ab einem unbestimmten Datum 5 Tage lang gilt. Kostenpunkt in meinem Fall: 0€ , allerdings ist dann der reguläre Versicherungsbeginn eben nicht der Tag der Zulassung sondern 5 Tage früher.
Dann düst du zur Zulassung, bekommst dort deine Kennzeichen, dann darfst du dein Auto zum TÜV/AU bewegen. Dann wieder zurück zur Zulassungsstelle, endgültig zulassen. Zu guter letzt, ab zu deiner Versicherung.Die Unbedenklichkeitsbescheinigung musst du nun nichtmehr extra beim KBA für 10€ nochwas einholen, das funktioniert heut zu tage kostenneutral bei deiner Zulassung via Internet.
Bei dem ganzen hin und her hatte ich mir ernsthaft mal überlegt einfach die Fahrgestellnummer umzuschwei.... :roteaugen:
-
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
-
Ich hol das Topic einfach mal wieder hoch.....
Habe heute auf meiner ach so freundlichen Zulassungsstelle angerufen und geschildert, dass ich ein Fahrzeug ohne Papiere geschenkt bekommen habe. Kommentar: "Das is schlecht.". Das war dann auch so im großen und ganzen die Quintessenz aus dem Gespräch, bei dem ich der blöden Tussi wirklich alles aus der Nase ziehen musste. Sie hat was gefaselt von wegen der letzte Halter müsse neue Papiere beantragen, anders gebe es auch keine Anfrage beim KBA, und selbige könne auch ein viertel Jahr dauern. In meinem Fall ist der letzte Halter nicht mehr zu ermitteln, das ganze also eine Sackgasse.....Oder etwa doch nicht? Ich zweifle an der fachlichen Kompetenz der Ludwigshafener Zulassungsstelle!
Gruß,
Freddy -
Es ist nicht SO schwer, für das Fahrzeug einen Kauf- oder Schenkungsvertrag zu generieren...
-
-
-
Jepp da haste wohl nen Dussel drangehabt. Die Anfgrage ans KBA geht "online " und dauert nicht tagelang.
Haben die keine E-Mail Adresse. Schriftlich ist sowas immer besser.
-
Und ein Kaufvertrag á la "Papiere nicht mehr auffindbar, letzter Halter nicht zu ermitteln" reicht aus?
Gibt es denn die Möglichkeit, unabhängig vom Beantragen neuer Papiere auf der Zulassungsstelle eine Anfrage beim KBA zu machen? Direktanfragen sind ja, (s.o.) nicht mehr möglich!
Gruß,
Freddy -
Hier bei uns wollen se noch nen Kaufvertrag sehen...machste einfach einen mit einem Bekannten...die wissen ja nicht wo das auto vorher stand.
Den Rest machen die alles auf der Zulassungsstelle. Die fragen alle Daten beim KBA ab.
Gruß
-
Klar, das leuchtet mir ein. Es ging im wesentlichen darum, für den künftigen Eigentümer des Fahrzeugs schon im Vorfeld abzusichern, dass das Auto nicht im Fahrzeugregister auf der Fahndungsliste steht. Sonst macht er sich die Arbeit und am Ende: Pustekuchen! Ich habe das Auto von einer Werkstatt geholt, die was dran gemacht hatte. Der Kunde hat das Fahrzeug aber nie mehr abgeholt und einfach stehen lassen......Bis es nach einigen Jahren weg sollte und ich gekommen bin. Deshalb meine Frage, ob man auch ohne Antrag auf neue Papiere ins Register schauen lassen kann!
Gruß,
FreddyP.S.: Vielleicht sollte ich mal in meiner Nachbarstadt auf der Zulassungsstelle fragen, die sind wesentlich kompetenter.....
-
Hallo. Also mein Problem ist, dass ich auch keine Papiere für meinen Trabi mehr hab und daraufhin bin ich zu meiner zuständigen Zulassungsstelle gegangen und hab denen halt meine Rahmennummer gegeben. Die haben herausgefunden auf wem das auto als letztes zugelassen war und meinten ich müsste mir bei dem eine notarielle Beurkundung holen, damit Sie mir einen neuen Fahrzeugschein ausstellen können. Nun meine Fragen: Reicht den nicht der Kaufvetrag und die Rahmennummer aus? Weil mit dem Kaufvertrag ist ja schon bestätigt, dass ich ja das auto von dem letzten Besitzer abgekauft habe, oder? Danke für die Antworten Mfg trabiGG
-
-
Notarielle Beurkundung..........
Bei solch einem Begehren, des Schalterangestellten, würd ich mir doch glatt ne "zweite Meinung" vom Geschäftsstellenleiter/in holenIch möchte auch gern mal wissen, wo viele Stadtangestellte ihre schmalen Bretter her haben, auf die sie immer kommen.......
Alternativ kannst du ja mal höflich ne Vermittlung, zur Schulung, über das Zulassungsrecht, in diesem Land anbieten.
Wenn der letze Halter bekannt ist und dieser nicht mehr über die nötigen Papiere verfügt, sollte eine Anzeige über den Verlust der Papiere genügen, um neue zu bekommen.
-
Hatte beim Klappfix das selbe Problem, auf der Zulassungsstelle reicht denen de Kaufvetrag nicht aus, die wollen eine eidestattliche Versicherung vom Vorbesitzer (wo drin steht was mit den Papieren passiert ist und das er versichert das das Fz sein eigentum war und das keine rechte dritter bestehen...) und die logischerweise vom Notar beglaubigt was so ca 30-40€ kostet . Das haben die mir schon auf 2 Zulassungsstellen gesagt, in Leipzig und im Elbe-Elster Kreis (Nebenwohnung), komischer weise wollten die im Oberspreewald Lausitz Kreiß (Ex-Standort des Hängers) das ding nich sehen, die meinten das ist von Kreiß zu Kreiß unterschiedlich.
Mfg Wasche
-
@Wasche
Ich kann dir so ne Eidesstattliche Dingens zeigen. Vom Warti. Da gibt es sogar nen Vordruck für. Und nix mit Notar....
-
-
das mit der eidesstattlichen versicherung hatt ich auch letztens durch... mitm warti...
habn gekooft MIT brief, aber OHNE fahrzeugschein... hab mir nix weiter bei gedacht, weil erstens gings ja früher immer nur mit brief und zweitens stand im tüv-bericht auch drin, das der fahrzeugschein fehlt! aber nein, behördenwillkür lässt grüßen, die vorbesitzerin musste so ne eidesstaatliche versicherung ausfüllen, das der schein wirklich weg is... was ma eben wieder 35 euro gekostet hat... so ein schwachfug... :grrr:
-
-