TÜV - nix als Ärger, die Halgbötter in blau

  • Möchte meinen Trabi 1.1 zulassen. Dieser benötigt eine Vollabnahme.


    Habe ich als bei der technischen Information des TÜV angerufen (Hannover) und danach gefragt, was für Reifen der Tüver den eintragen würde. Keine Auskünfte, Auskünfte nur über Tüv - Station, dort kosten 15 Minuten 23 €. Mehr sagt er nicht ... Frechheit ... A...

  • Bist Du Dir sicher, daß Du eine Vollabnahme brauchst??


    Was offenbar noch kaum einer weiß, der TÜVer meines Vertrauens mir aber gestern telefonisch bestätigt hat: Seit März kann das Kfz bis zu 7 (in Worten: SIEBEN) Jahre stillgelegt sein und muß dann nur zum "normalen" TÜV. Bisher war das bei 18 Monaten und steht dann natürlich auch so auf der Stilllegungsbescheinigung.


    Glück für mich, jetzt muß ich meinen neuen Wintertrabi nicht schon am 4.April fertighaben, kann mir Zeit lassen bis Oktober. :schnarchnase:


    Ich weiß aber nicht wie das ist, wenn die Kiste vollständig abgemeldet ist.


    Jedenfalls gutes Gelingen
    Michi

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  • Da erwartest du auch ein bischen viel. Woher soll der Prüfer über das Telefon sehen können ob deine Felgen/Reifen denn passen. Da ist schon eine Prüfung nötig. Zu einer Blindaussage wird sich da niemand hinreissen lassen. Es gibt ja keine Vorgaben oder Freigaben.


    Gruss

    2Stroke, Because one stroke isn't enough and four strokes waste two (many). :grinser:
    Motoren laufen fast immer, nur wie sie gehn ist eine ganz andere Frage. :zwinkerer:
    "...dafür, was wir alles getuned haben, läuft der Motor noch relativ gut..." :grinser:


    Schnellster Zweizylinder-Trabant Anklam 2008

  • Is ja klar, daß ich die Pappe trotzdem noch vorfahren muß. Aber eben kein Gutachten, sondern nur den normalen TÜV.


    Kostet nur ca. die Hälfte und vor allem: Nicht jeder Prüfer, der TÜV, sprich HU, machen darf, darf auch Vollgutachten machen. Das sind dann meistens die, die in die Werkstatt Deines Vertrauens kommen. Man muß nicht zu irgendeiner meist fremden und anonymen TÜV- oder DEKRA-Stelle fahren.


    Kleine Episode am Rande, die mit dem Thema hier nicht direkt was zu tun hat: Dort kommt dann rein rechtlich sogar noch das bizarre Problem dazu: Hinschleppen mit Seil ohne Nummer (hat man da ja in der Regel noch nicht) ist erlaubt. Nach bestandener Prüfung ist das Auto aber logischerweise fahrtüchtig und sicher und darf also auch nicht mehr weggeschleppt werden. Aber zugelassen ist es in diesem Moment ja auch noch nicht ...


    Ein kleines Problem, wenn man alles vor Ort machen kann. Ein größeres, wenn man das Gutachten 700 km entfernt von seiner heimischen Zulassungsstelle erkämpft hat. (Aber das ist bei normaler HU dasselbe. Nur kann ich die Kiste in "meiner" Werkstatt normalerweise mal eine Woche stehn lassen. Bei den Gutachtenstellen wie DEKRA dürfte das schwierig werden. Und ohne Zulassung auf der Straße parken geht ja bekanntlich auch nicht lange gut.)

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  • Michi


    Ich bezog mich auf Carsten nicht auf deinen Beitrag.

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  • MichiU
    Ja, ich bin sicher. Der Wagen war noch nie in Deutschland zugelassen, ein Export - Polen - Trabi


    2TViper
    das Problem, ich will die Felgen erst kaufen. Wenn ich aber welche kaufe, die dann nicht eingetragen werden, dann hätte ich mit Essig gehandelt. Leider habe ich auch 0.00 Ahnung über dies Reifentechnik. Ärgerlich für mich war allerdings auch der Ton, getreu des Mottos "Trabi?". Es gibt bestimmt auch andere Tüver, nur die, die ich bisher erlebt habe (Hannover) und bei denen es um Trabis ging war eher sehr schlecht.

  • Zitat

    Original von MichiU
    Bist Du Dir sicher, daß Du eine Vollabnahme brauchst??


    Was offenbar noch kaum einer weiß, der TÜVer meines Vertrauens mir aber gestern telefonisch bestätigt hat: Seit März kann das Kfz bis zu 7 (in Worten: SIEBEN) Jahre stillgelegt sein und muß dann nur zum "normalen" TÜV. Bisher war das bei 18 Monaten und steht dann natürlich auch so auf der Stilllegungsbescheinigung.


    rückwirkend 7 jahre ?
    ab 03/07 ? das glaub ich nich


    :winker:

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • ob das jetzt auch 7 Jahre rückwirkend ist, weiß ich im Moment nicht. Aber ich denke doch.


    Kann mir kaum vorstellen, daß z. B. eine Stilllegung vom August 2005 im April 2007 zum Gutachten muß, weil der Stichtag der Stilllegung zählt, während eine September-Stilllegung im Juni dann nur zum TÜV muß. Aber möglich ist bei uns natürlich alles.


    Ich geh momentan davon aus, daß ich meinen TÜVer am Mittwoch seh. Hoffentlich macht er mich nicht so nervös, daß ich vergesse ihn danach zu fragen ... Ich geb dann bescheid


    Gruß
    Michi

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  • wenn das Auto icht länger als 7 Jahe abgemeldet war, gilt diee Regel schon - hab vorige Woche meinen 500er beim TÜV gehab und brauhte nur ne normale HU :zwinkerer:


    allerdings muß das Farzeugschon mali DE zugelassen gewesen sein - ansonsten greift die neue 7 Jahre Regel nicht :winker:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • Das ist echt der Hammer
    habe mich heute kostenpflichtig beraten lassen
    Habe konkret gefragt, können Alus 165/65 R14 eingetragen werden.


    Antwort:


    NEIN


    Gemäß
    Verkehrsblatt 1991, Heft 14


    sind 165 Reifen nur für den Trabant 601 zulässig, aber nicht für den Trabant 1.1. Ich möchte mich jetzt ja echt nicht kraftvoll ausdrücken, es kann doch nicht sein, dass ich jetzt ein Verwaltugnsrechtsstreit führen muss auf Eintragung dieser Reifen. Also, TüV - Hannover, vergessen !!!

  • Carsten, mache dir mal einen Termin mit Herrn Schöffski vom Tüv-Nord in Langenhagen.
    Da werden sie geholfen. Er ist dort Dienststellenleiter und sehr Trabi-freundlich.
    Der wird dir sicherlich helfen, und auch eine Eintragung sollte denn kein Problem darstellen.