Nochmal wegen dem Kunstrost: Hat mal jemand das hier probiert : http://www.fusselshop.de/index…at=c135_Lacke-Farben.html
mfg
Nochmal wegen dem Kunstrost: Hat mal jemand das hier probiert : http://www.fusselshop.de/index…at=c135_Lacke-Farben.html
mfg
nich ganz aktuell...
hier unsere andere Burnratte im Herbst...:
weil momentan aus der Halle kein rauskommen ist, aufgrund agressiver Schneemassen, keen aktuelles Büld verfügbar
[Blockierte Grafik: http://img203.imageshack.us/img203/8017/pa080002p.jpg]
Die Arbeit hat sich gelohnt
Wat issn das helle da dran? Farbe?
Onkel Edith sagt:achja...Bild
neues Projekt...nur als Kombi und bissl abgeändert...damits mal wieder nen Retro/Oldschool gibt( Danke an nen guten Freund, der mir meine Wurzeln klargelegt hat!)....und nich nuuuur Ratten!
Is aber zur Zeit alles noch in Planung.....
für alle wohngebietsolafse und bezirksranger
@brina....
@hundearzt...versteh ich grad nich...
um den zuverstehen muss man ausm kiez kommen:D
hier mal wieder ein aktuelles Bild meiner Ratte. Fehlt noch eine Tieferlegung und die guten ATS Felgen drauf.
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@TOOM-76
ich hab mal ne frage an dich wegen der gelben pappe auf den bildern von dir die rückleuchten find ich schick das die so dunkel glasiert sind und wollte mal wissen wer sowas macht oder ob man es selbst machen kann und was der tüver dazu sacht MfG
Grundsätzlich sagt der TÜV: "Auf wiedersehen!"
...Und man kann es selber machen, da gibts mehrere verschiedene Sprays für.
mfg
tach nochmal also für alle hab mal woanders geschaut und eine andwort gefunden
Leuchteinrichtungen darf man nicht übersprühen.
Lichttechnische Einrichtungen sind allesamt bauartgenehmigungspflichtig nach § 22a StVZO. Sie tragen ein Prüfzeichen, dass ein vom KBA akkreditiertes Prüflabor erteilt. Deshalb kann es für Leuchten auch keine Allgemeine Betriebserlaubnis geben, weil eine allgemeine Bauartgenehmigung gefordert wird. ABEs für Scheinwerfer- oder Leuchteneinheiten beziehen sich auf das Gehäuse, die Elektrik und die Anordnung der einzelnen Leuchten. Sie verweisen aber immer auf die eigene Bauartgenehmigung der einzelnen Leuchten.
Durch Veränderungen (z.B. durch Übersprühen) erlischt diese Bauartgenehmigung und kann nicht durch eine ABE "gerettet" werden, sondern nur durch eine neue Bauartgenehmigung.
Es gibt auch Einzelbauartgenehmigungen, die die technische Prüfstelle, sprich der TÜV erteilen kann. Dazu sind aber aufwendige Gutachten notwendig. Danach bekommt das Teil ein eigenes Genehmigungszeichen (z.B. eingraviert)
Mit derselben Begründung ist z.B. auch das Scheibenfluten verboten.
naklar is es verboten...aber die Karre fährt ja och nich zugelassen auf der Strasse...von daher..."alles easy"...und de Lichter sind nur von innen schwarz gelackt...mehr nich....
Greetz
ma neue Bildas....
Wenn ich dann in 4 Monaten wieder heeme bin, kommts neue Retro/OldschoolerProjekt dranne....
Der von TOOM-76 ist richtig geil.Der Radsturz hinten ist porno...
@Panama...danke
@Oldschool....ich seh keene Bildas hier....