Arges Übergewicht Qek gebremst

  • Also ich bin grad etwas ratlos...


    meine neues Schätzchen wiegt LEER 440 kg es handelt sich um einen HP 500.83.2 also gebremst und ich verstehe grade nur noch Bahnhof... normal wären 360 kg... ok ein bischen was wurde gebastelt aber 80 kg??


    nicht original sind: Gaskasten
    und ein kleiner Holzschrank...


    Ich versteh die Welt nicht mehr... bin grad ein bischen verzweifelt, wenn jemand ne Idee hat, wo die restlichen kg sein könnten, er möge posten...

  • und deshalb wiege ich mein Wohnwagen nie, sosnt würd ich umkippen :grinsi:
    Hast du alles rausgeräumt? Polster, Tisch, Gadinen, Gasflasche, Herd, Geschirr, etc. So ein Gaskasten wiegt nicht mehr als 10kg, aber ein Holzschrank könnte da schon mehr auf die Waage bringen, wenn er aus richtigen Holz ist.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


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  • ein Gaskasten wiegt leer nicht mal 6kg, das weiß ich genau, weil ich heute einen verschickt habe :zwinkerer:. Mit Gestell und Armaturen kommt er auf 10kg, außer einer hat Doppel-T Träger zum befestigen benutzt :grinsi:.


    Ein Holzschrank kann schon einiges wiegen, da sind schnell mal 50kg erreicht. der Rest sind meist Kleinigkeiten, die sich aber summieren, Kühlschrank, Kocher, Geschirr etc. :zwinkerer:, da sind auch mal schnell 50kg zuasmmen

  • Mmh,


    also der Schrank ist aus ganz ganz ganz leichtem Holz gearbeitet... selbst wenn wir alles auf dem Qek rausreissen würden, sind das maximal und mit viel Hoffnung 10kg - aber keine 80!... alles andere ist leer ... ich versteh die Welt nicht mehr


    Aprospros zum Thema Anhänelast... die sind 400kg gebremst...


    Heisst das nun


    A) der Anhänger darf maximal 400 kg auf die Waage bringen


    oder


    B) der Anhänger - die Stützlast (50kg) darf maximal 400kg wiegen



    Bitte sagt B!!


    ????

  • In pkw-papieren steht du darfst 400kg gebremst anhängen, das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger beträgt auch 400kg also darfst du es anhängen. Im schlimmsten Falle hat holt die Polizei die Wiegeplatten raus und du musst umladen.

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  • In der Anhängelast ist die Stützlast bereits berücksichtigt.
    Die Stützlast wird dem Fahrzeug angelastet.
    Das Gesamtgewicht des Anhängers darf also durchaus 450 KG betragen.
    Nicht Gesamtgewicht des Anhängers mit der Anhängelast verwechseln.

  • Hab grad mal meine Papiere rausgesucht. Ich habe einen HP 500.83/31, EZ 04/87 und der hat ein Leergewicht von 400kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 500kg, zulässige Achslast 50kg.
    Also würde ich jetzt behaupten, das deiner genau die selber Gewichtsangaben hat und demzufolge hast du nur 40kg zu viel und das könnte der Gaskasten und der Schrank sein.
    Aber mach das mal wirklich und räume alles raus was nicht festgeschraubt ist. Wie heißt es so schön "Kleinvieh macht och Mist."

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  • guckt mal bitte hier:





    http://www.caravaning.de/stuet…aehltalszuladung.8708.htm


    asso bei mir steht im schein keine angabe zur tatsächlichen leermasse, sondern nur das zGG mit 500 kg -- wie gesagt, ich mach gern fotos... da is nix zu holen... also auf 420 kg vieleicht, aber auf 360 komm ich nie und nimmer...


    und das obwohl weder erstzrad, noch gaskoch noch kissen gewogen wurden :zornig:


    Die Quintesenz ist wie sich die Anhängelast berechnet und zwar amtlich... ich google mal weiter ...


    Weil die andere Überlegung wäre, wenn die 300kg ungebremst das letzte Wort sind dann dürften einige von euch ja nichtmal eine decke - einen schuh - eine briefmarke in den ungebremsten Qek laden???

  • Ich weiß nicht was du mit deinen 360 kg hast..
    der ist doch gebremst. Und dein Link erklärt es dir genau nicht anders, wie ich es schon gemacht habe.
    Und ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem auch nicht. Deine Gewichte sind alle im grünen Bereich.

    Einmal editiert, zuletzt von heckman ()

  • jup ihr habt scheinbar recht: http://www.swr.de/ratgeber-aut…iv/2005/06/25/index4.html


    also mein Wissensstand


    Mein Hänger wiegt leer 440 kg oder sagen wir mal "reisefertig"


    Die Anhängelast beträgt 400 kg


    Die Stützlast 50 kg


    Die tätsächliche Stützlast, also 50 kg (Idialwert) von der Last des Hängers abgezogen würde 390 Kilo Anhängelast bedeuten... und ist damit Ok... ich darf als noch 10 kg Zuladen -- also Bettwäsche...


    richtig?

  • räusper, ich hab grad bei der Polizei angerufen und die wissen es nicht ... man wird sich drum kümmern :hä:


    und ich war vorhin bei den jungs von der decra... der eine so, der andere so... naja mal gucken - mehr kann man dazu wohl nicht sagen :top:

  • So Jungs (und Mädels) ich habs amtlich: http://www.tuev-sued.de/upload…059234427861896/1_133.PDF


    lesen und freuen... die Stützlast wird von der tatsächlichen Last abgezogen - damit bleiben mir S A G E U N D S C H R E I B E 10 (in Worten: zehn) KILO Zualdung *vor Freude hüpf*...


    IHR HATTET RECHT!!! -- meine Herren - man kann sich aber auch echt nen Wolf suchen nach dem Thema... nu mal gucken was die Herren in grün morgen zu berichten wissen :grinsi:

  • Also ich hab grad wieder bei der Polizeidirektion Leipzig angerufen und auch hier wird uns allen beruhigend Recht gegeben, denn nach §34 StVO :dududu:, sowie nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes - welches ich gleich suchen werde, steht:



    (Auszug §34 StvO)
    (7) Das nach Absatz 6 zulässige Gesamtgewicht errechnet sich


    1. bei Zügen aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Anhängers,
    2. bei Zügen mit Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Starrdeichselanhängers, vermindert um den jeweils höheren Wert

    1. der zulässigen Stützlast des ziehenden Fahrzeugs oder :top:


    bei Sattelkraftfahrzeugen aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Sattelzugmaschine und des Sattelanhängers, vermindert um den jeweils höheren Wert
    1. der zulässigen Sattellast der Sattelzugmaschine oder
    2. der zulässigen Aufliegelast des Sattelanhängers, bei gleichen Werten um diesen Wert.


    ...und man hat mir noch den Hinweis gegeben.... bei einer Kontrolle darf und sollte man darauf bestehen, dass DAS GESPANN gewogen wird (max 1000 + 400 = 1400 kg - da hier die Stützlast quasi mitgewogen wird - ist dann wieder alles im Lot -- blöd wirds dann eben wenn man tatsächlich auch über den 1450 kg liegen würde...)


    So, alles endgültig geklärt ... und damit könnte die Sache hier geschlossen werden :grinsi:

  • Man kann es auch andersherum aufziehen.


    Auf der Autobahn messen die Polizisten mit der Wage deine Anhängerachslast.


    Mehr nicht.


    Und Das Gesamtgewicht verteilt sich nunmal auf alle Achsen und das Zugrohr und somit kann man die Stützlast von GG abziehen

  • Naja, wenn Du die Diskussion/ meinen Monolog verfolgt hast wirst du feststellen, dass das Problem eben das ist, dass keiner so richtig weiss was nun mit "Anhängelast" gemeint ist...


    Ich mach nochmal ein Beispiel für mein Gespann:


    Zugahrzeug Trabant 601S
    - Leergewicht (70kg Fahrer + 90% Tank + Gewicht des Fahrzeuges)
    - Zulässiges Gesamtgewicht 1000kg
    mit Anhängekupplung (original DDR - Blattfedern)
    - maximale Stützlast 50kg
    - maximale Anhängelast 400kg gebremst
    - maximale Anhängelast 300kg ungebremst


    Der Wonwagen (Qek Junior gebremst mit mechanischer Bremse)
    - Zulässiges Gesamtgewicht 500kg
    - Leergewicht: - keine Angabe
    - Gewicht auf der Wage - allein 440 kg



    so...


    Da es sich bei einer Anhängekupplung um einen Hebel handelt ist das tatsächliche Anhängegewicht das tatsächliche Gewicht des Wagens gemindert um die tatsächliche Stützlast.


    Also 440kg minus 50kg (idial)


    Also ziehen hinten 390 kg - und es drücken auf den Wagen 50kg, die dem Zugfahrzeug zuzurechnen sind.


    Also


    Trabant nun 665kg Leergewicht (615 + 50)
    Hänger nun 390kg -- man beachte das so die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge nicht überschritten werden, sowie das maximale Gewicht das Gespanns unter den zulässigen 1400kg liegt und damit im Rahmen liegt, also zulässig ist.


    Das gilt ber nicht für sogn. Tandemzüge, also solche, die zwei Achsen am Hänger haben, weil dort die Stützlast quasi "nicht" existiert... das Achsgewicht wirkt ja zu "100%" auf beide Achsen.


    Kleines Gedankenexperiment zur Verständlichkeit.


    Wenn eine Person die 75kg wiegt sich ohne festzuhalten auf die Kugel der Anhängekupplung stellt - wäre die Zuglasst 0kg - aber die Stützlast 75kg - die Gewichtskraft wirkt nur nach unten...


    Stellt die Person ein Bein nach unten bzw. verlagert sich nach hinten - weg vom Zugfahrzeug, so würde idialerweise die Stützkraft 0 sein, aber die Zuglast die wirkt 75kg sein...


    (Kräfteparallelogramm)...


    Man beachte das sich in beiden Fällen das Gewicht der Person nie verändert nur die Gewichtskraft bzw. deren Wirkung verändert sich...


    Stellen wir die 75kg Person nun auf ein Skateboard (2 Achsen) ... kann sie sich verlagern wie sie will (ideales Skateboard - nicht kippend)... so hat man eine konstante Stützlast von 0kg und eine ebenso konstante Anhängelast von 75kg... womit sich erklärt, dass wie oben hier die Stützlast nicht abzuziehen ist bzw. es findet keine Reduzierung der Anängelast statt...


    So, ich glaube nun ist das Thema aber wirklich durch... oder?