bald keine §21 vor ablauf von 7 Jahren??

  • hab heut in der Auto Zeitung gelesen, es gibt neuregelungen zum thema endgültige Stillegung und wiederinbetriebnahme??


    man sagt man habe jetzt 7 jahre Zeit??


    wer weiß da was?


    Gruß Klause

  • Hallo :winker:


    Das tritt glaub ich ein Februar 2007, wenn ich mich nicht irre :hä:.
    Hatte das Thema schon mal mit meinem Dekra Prüfer

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
    (A. Einstein)


    Niveau ist keine Handcreme und wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten! :zungeaus:


    Trabant 1.1U (1.3 fant :top: )
    Trabant 601
    Honda Fireblade 954 RR2 :grinsi:
    Hanomag R442-50 Brilliant
    Same Minitauro 60
    W50 LA :grinsi:
    T157 :top:

  • ääääääähhhhhhh dann muss ich doch nochmal tüv auf meinen machen und den für nen paar tage anmelden, damit der brief nicht verfällt . . .

  • Wie? Heißt das wenn man ne Karre hat die länger als sieben Jahre abgemeldet war kann man sie nie wieder zu lassen?

    Am Ende des Westens qualmt eine kleine trabifahne :raser:

  • Hallo :winker:


    Klar kannst du es zulassen du brauchst bloß keine Vollabnahme mehr :top:

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
    (A. Einstein)


    Niveau ist keine Handcreme und wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten! :zungeaus:


    Trabant 1.1U (1.3 fant :top: )
    Trabant 601
    Honda Fireblade 954 RR2 :grinsi:
    Hanomag R442-50 Brilliant
    Same Minitauro 60
    W50 LA :grinsi:
    T157 :top:

  • nun also geplannt ist:


    ab april 2007 gibt es keinen §21 mehr, dh man brauch bei wiederzulassung nur ganz normal TÜV


    Was allerdings mit Fahrzeugen passiert die jetzt schon seit Jahren abgemeldet sind und erst nach April wieder zugelassen werden sollen kann noch keiner so genau sagen, den da gibt es noch keine Regelung-da es ja aber keine Vollabnahme mehr gibt wird sicherlich normaler TÜV reichen


    ABER
    der §21 soll wahrscheinlich nicht komplett wegfallen dh vollabnahmen für bestimmt eintragungen usw sollen wohl erhalten bleiben, aber das ganze ist noch nicht zu 100% entschieden und ausgereift


    es wird sicherlich noch einges geändert und bekannt gegeben, sollte ich was neues wissen geb ich euch bescheid :zwinkerer:

  • Hallo, habe es noch nicht gerafft. Was heist § 21 und 7 Jahre abgemeldet. Habe einen Manta den ich nach 5Jahren Stillegung einfach beim TÜF wieder zugelassen, obwohl jeder sagte ich muss zum Insch.
    Es wurde ein neuer Brief ausgestellt und es war teurer, ist jetzt cirka
    4 Jahre her. Habe mir einen Kübel zugelegt Bj. 84 stillgelegt ab 91 ca.15 Jahre, muss ihn erst aufbauen sehr schlechter Zustand, dachte fährst nach Aufbau wieder zum TÜF und fertig?


    aller anfang :verwirrter: :hä: :schnarchnase: :top: :lach:

  • :zornig: einfach mal googeln
    http://www.tuev-sued.de/auto_t…llgutachten_gem._21_stvzo



    ab 04/07 fällts weg, hat mir der dekra freundliche gesagt, dafür wird nächstes jahr die HU teurer :top:


    also kann theoretisch der am april 2000 stillgelegte wagen ne normale hu im april 07 bekommen zur wiederzulassung


    alles abgemeldete davor brauch dann ne vollabnahne

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • -U.a. darum (schon wiedermal teurere HU) werde ich wohl bei den Oldies nächstes Jahr auf ein 07er umsteigen - mit dem Geld für 2x HU (beide Autos wären fällig) hab ich die Kosten dafür schon beinahe raus... Bei den paar Jahres-km lohnt sich der finanzielle Aufwand Saisonzulassung + HU alle 2 Jahre einfach nicht mehr, die meiste Zeit stehn die Autos ja (leider) doch nur in der Warteschleife...:zwinkerer:

  • Zitat

    Original von Kübel
    Hallo, was ist nun wieder ein 07 und TÜf und so weiter


    aller anfang :verwirrter: :hä: :schnarchnase: :top: :lach:



    :scratchchin:

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • Tüf ( :grinser:) ist TÜV - der Konkurenzverein zur Dekra (die machen beide die HUs, ggf. AUs).
    Ein "07er" ist ein rotes Kennzeichen für den privaten Gebrauch - mit dem man bis zu 10 Autos oder Motorräder bewegen kann. Es wird nur eine (pauschale) KFZ-Steuer erhoben und nur eine (aber spezielle) Versicherung benötigt. Man muß allerdings ein Fahrtenbuch führen und darf die Fahrzeuge nicht im Alltagsbetrieb nutzen. Dafür entfällt die Pflicht zur HU. Das Procedere zur Erlangung des Kennzeiches ist etwas umständlich und an diverse Rahmenbedingungen gebunden.
    Derzeit liegt die Altersgrenze noch bei 20 Jahren Fzg.-Mindestalter, dank zahlreicher "Zweckentfremder" wird diese ab 3/07 auf 30 Jahre steigen.

  • Wie in Calle seinem Link steht ist §21 für die Erstellung eines neuen Briefes.


    In Zukunft also ab nächstes Jahr braucht man das erst nach sieben Jahren, was damit zusammenhängt, das in Flensburg nach 7 jahren die zum Fahrzeug gespeicherten Daten gelöscht werden.


    Und eine Vollabnahme wird es nach wie vor geben. die fällt nicht weg.


    Hier zum lesen steht alles schon fest.


    http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf