Mal ne bescheidene Frage muss man eine Anhängerkupplung (original Trabant) die schon einmal verbaut war, beim TÜV abnehmen lassen wenn ich die an meinen Trabi baue?
AHK am 601
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ja, wenn sie in deinen Papieren nicht eingetragen ist ja, sonst natürlich nicht, weil sie ja schon eingetragen ist
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steht das auch in den Neuen Papieren drin?
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guck am besten in deinen fahrzeugschein, da muß was von Anhängerkupplung stehen!
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Die AHK braucht nicht zum TÜV.
Es reicht aus, die ABE mitzuführen.
Das Typenschild sollte sichtbar sein
und für eine Fahrt in die Schweiz
muss die Stützlast groß daneben stehen.
Sonst nichts - ich glaube, dein Käufer
sollte dann mal zur Zulassung, um das
in seine Papiere einzutragen, aber wenn
du das jetzt dranschraubst musst du nicht
zum TÜV/Dekra - die große grüne
Landesbehörde läßt es sich unter Umständen
aber nicht nehmen, die richtige Verkabelung
deines Elektrosatz demonstriert zu bekommen.Wo du jetzt allerdings die ABE herbekommst ...
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m.greiling,
du darfst das nicht mit den westautos verwechseln.bei denen ist der mausehaken schon in der eg-betriebserlaubniss enthalten,so das du keine abnahme mehr brauchst.ist es ein etwas ällteres fzg wo du eine abe dazu bekommst wuss sie abgenommen und in die pappiere eingetragen werden.bei unseren gelieben ost kfzs ist es genau so.da es ja da keine pappiere dazu gibt.es gibt da ja nur dit kta nummer und da ist hinterlegt für welches fzg das ist.
also wenn da schon mal eine drann war und sie steht in den pappieren dann ist es ja gut. -
ich habe auch ne ahk...
- marcel -
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Zitat
Original von Mazze
Mal ne bescheidene Frage muss man eine Anhängerkupplung (original Trabant) die schon einmal verbaut war, beim TÜV abnehmen lassen wenn ich die an meinen Trabi baue?Hai
Es ist schon besser wenn du sie vom Tüv abnehmen läßt, solltest du in eine Kontrolle kommen ( Grüne)
haste ein Prpblem?? Ohne Eintragen mußte eine ABE haben nach den neuesten Europ.... Richtlinen!
Gruß
Dieter
P.S Das ist doch eine Hürte beim TüV. -
Zitat
Original von Pemsel
P.S Das ist doch eine Hürte beim TüV.Mazze möchte sich eine gebrauchte AHK an seinen
Trabanten schrauben, ob in seinen Fahrzeugpapieren
irgendetwas zu seiner vielleicht früher an dem KFZ
montiertem AHK drinsteht, hat er (noch) nicht gepostet.Eine EG/EU -ABE habe ich allerdings auch noch nie gesehen-
vielleicht lag das daran, dass an meinen Trabis immer eine
AHZV dran war - und eingetragen. Mein Wissen bezog ich
aus der Montage einer AHK an einem Golf II.Was für Schreiben braucht denn Mazze, wenn er keine
Eintragung in seinen Papieren zum jetzigen Zeitpunkt hat?
Wo kann er die herbekommen? Reicht die Kopie der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 von holle? -
Beim Trabser / Warti etc muß man eigentlich immer die AHK eintragen lassen beim TÜV. Wichtig ist vor allem, dass die kleinen Schildchen noch an selbiger dran und lesbar sind
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Generell gilt:
Hat die AHK eine EG Zulassung (Zu erkennen am Typenschild wo dann ein eNummer a la E-XXXXX steht) so muß man nur die Einbauanleitung mitführen aber spätestens beim Halterwechsel diese der Zulassungsbehörde vorlegen damit die AHK in die Papiere aufnehmen kann.
Alles andere muß von TÜV abgenommen und eingetragen werden.
Das ist der aktuelle Stand.
Da aber die Trabikupplungen wohl keine E-Zulassungen haben heißt es ab zum TÜV.
Da soll erzum TÜV fahren und selber fragen. Imho steht bestimmt aufm Typenschild ne KTA Nr. Das ist dann die ABE Nr in der DDR die der Prüfer bei Bedarf im PC nachschlagen kann.
Oder ihr holt sie euch in Flensburg für 20 € ab.
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Zitat
Original von Rainman
Wichtig ist vor allem, dass die kleinen Schildchen noch an selbiger dran und lesbar sindNicht unbedingt! Bei mir steht z.B. Ziff.27 AZV vorhanden oder Ziff. 27 W1.3 (beim Warti)
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Zitat
Original von Shadowrun
Generell gilt:Hat die AHK eine EG Zulassung (Zu erkennen am Typenschild wo dann ein eNummer a la E-XXXXX steht) so muß man nur die Einbauanleitung mitführen aber spätestens beim Halterwechsel diese der Zulassungsbehörde vorlegen damit die AHK in die Papiere aufnehmen kann.
Alles andere muß von TÜV abgenommen und eingetragen werden.
Das ist der aktuelle Stand.
Da aber die Trabikupplungen wohl keine E-Zulassungen haben heißt es ab zum TÜV.
Da soll erzum TÜV fahren und selber fragen. Imho steht bestimmt aufm Typenschild ne KTA Nr. Das ist dann die ABE Nr in der DDR die der Prüfer bei Bedarf im PC nachschlagen kann.
Oder ihr holt sie euch in Flensburg für 20 € ab.
Hai
Bei Eintragungen von Gebrauchten Teilen Guckt der TüV immer BÖÖse
Die wollen immer Zettel sehen.
Gruß
Dieter -
Das interessiert doch den TüVer nicht ob die AHK gebraucht ist oder nicht
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Zitat
Original von Danny76
Das interessiert doch den TüVer nicht ob die AHK gebraucht ist oder nichtHai
Dann fahr mal hinn mit einer Gebrauchten AHK ohne ABE u. ohne Anbauanleidung??
Oder mit anderen Gebrauchten Zubehör was eingetragen werden muß,
und ohne Zettel ( ABE)??
Bei einer AHK müssen die Schrauben eine gewisse Festigkeit besitzen
dieses stehen in der Anbauanleidung und wie sie Angebracht werden müssen steht auch trinn. Das Prüft der Mann im Kittel??
Und da Schauen sie schon komisch wenn du so nee alte klamote vom Schrott brigst.??Und willste och noch Eingetragen haben.
Viel Spaß.
Gruß
Dieter -
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mal so gefragt,war schonmal eine AHK an DEINEM Trabi dran,oder musste erst alle Löcher bohren ?
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Zitat
Original von Pemsel
Hai
Dann fahr mal hinn mit einer Gebrauchten AHK ohne ABE u. ohne Anbauanleidung??
Oder mit anderen Gebrauchten Zubehör was eingetragen werden muß,
und ohne Zettel ( ABE)??
Bei einer AHK müssen die Schrauben eine gewisse Festigkeit besitzen
dieses stehen in der Anbauanleidung und wie sie Angebracht werden müssen steht auch trinn. Das Prüft der Mann im Kittel??
Und da Schauen sie schon komisch wenn du so nee alte klamote vom Schrott brigst.??Und willste och noch Eingetragen haben.
Viel Spaß.
Gruß
DieterNö solche Festigkeiten stehen nicht in den Anleitungen. Da stehen nur die mitgelieferten Größen.
Und wie gesagt wenn die ABE Nummer bekannt ist (KTA Nummer draufsteht) dann ists egal. Da schaut er im PC berechnet dir für die 5 Min PC Schauen 20 € mehr und weiter gehts.
Muß man vorher nur abklären bzw Termin machen und fragen obs nen Problem ist bzw man die ABE selber besorgen muß. (Hatte hier noch nie Probleme. Er greift dann Abends aufs TÜV / KBA Archiv zu und zieht sich die ABE)
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Braucht man ja auch nicht.
Eingetragen im Fahrzeugschein ist alles i.O.
Wenn nicht ABE ( oder bei den neuen mit E-Zulassung Anbauanleitung mitnehmen die als ABE gilt)
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Zitat
Original von Danny76
Pemsel! Also mein FZ Schein hat 2 Seiten und für alles was dort eingetragen ist hatte ich weder ein Gutachten noch ABE oder AnbauanleitungenHai
ja mein FZ sind auch zwei Seiten Ich habe eine Tramp da ist viel Umgebaut worden!!Ja dann bist du was besonderes !!Am besten gibste allen hier die Adresse von deinem TüV und alle werden Grücklich sein die Probleme haben oder Hatten.
Gruß
Dieter -
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