Dekra Vollabnahme

  • Hallo , muss ne Vollabnahme machen bei meinem Kombi..
    Nun die Frage: Viele behaupten das ich zur Dekra ohne Zulassung fahren darf aber ich kann mir das nicht vorstellen?? Ohne Haftpflicht darf man doch kein Auto bewegen??
    Gruß Joahnn

  • Unser TÜV Mann meinte mal es geht, vorher Doppelkarte holen und das Kreuz bei "anderes Datum" oder so setzen und das Datum vom jeweiligen Tag eintragen. Haben wir schon merfach praktiziert aber noch keine Erfahrungen mit der Polente gemacht. Also gebe ich keine Garantie...

  • Ich habe das gleiche Problem.
    Ich deswegen bei der Straßenverkehrsbehörde (bei uns der Landkreis) angerufen. Dort ist mir folgende Auskunft erteilte worden:


    Insofern noch alte Kennzeichen vorhanden sein und auch die dazugehörigen Papiere, so sei angeblich eine Fahrt auf direktem Wege zur HU oder Vollabnahme möglich.


    Ich würde hier auch bei der Straßenverkehrsbehörde anrufen und mich versichern, am Besten schriftlich.


    Wenn nicht Kurzzeitkennzeichen (gelbe) oder rote.


    Ich möchte aber auf folgendes hinweisen:


    Die Auskunft die ich fernmündlich erhalten habe, beruhigt mich nicht wirklich. Denn, was ist, wenn etwas passiert? Es besteht dann kein Versicherungsschutz. Ich selbst würde das also ehrlich gesagt nicht machen.


    Entweder also Kurzzeitkennzeichen - kosten bei uns 20 € die Kennzeichen, 10,50 € Gebühren und die teure Versicherung, diese kostet 70 € (wer weiss wo es die preiswerter gibt?)


    Oder jemanden fragen, der einen Trailer hat und den Wagen zum Abnahme bringt und wieder abholt, dass kann auch nicht teurer sein als die Kurzzeitkennzeichen (zusammen ca. 100 €)

  • Hab mal meine abmeldebescheinigung rausgesucht(der grüne zettel) Darauf steht auf der Rückseite wortwörtlich:Fahrten,die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen-Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten fahrzeugen-oder mit fahrzeugen,denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kenzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeugversicherung erfasst sind.
    Insbesondere folgende Fahrten stehen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren:Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens durch die Zulassungsstelle und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels(hier auch mit endgültig abgemeldten Fahrzeugen) sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung,Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung zwecks Zulassung des Fahrzeugs.


    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen..

  • Zauberwort Suchfunktion hier



    und deshalb
    :closed:

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


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