hallo Leute
wolte meinen alten trabi neu anmelden er stand länger als 18 monate in der garage was glaubt ihr kostet eine Vollabnahme beim Tüv ?
hoffe auf antwort
Mfg
gotrabigo89
hallo Leute
wolte meinen alten trabi neu anmelden er stand länger als 18 monate in der garage was glaubt ihr kostet eine Vollabnahme beim Tüv ?
hoffe auf antwort
Mfg
gotrabigo89
Soweit ich weiß so um die 100 €.
Hallo
Also ich hab für ein Vollgutachten vor
1 1/2 Jahren 80€ bezahlt bei der DEKRA.
Und die AU musste ich nicht bezahlen
da ich Betriebsangehöriger bin.
MfG Böhser Trabi
...kommen allerdings noch die Zulassungsgebühren für die neuen Papiere--Fahrzeugschein 1und2 - bei der Zulassung dazu....
Erstzulassung eines Importautos sowie Vollabnahme als Oldtimer (Trabant 1972) in der Schweiz. 5 Einheiten a Sfr. 50.- gleich Sfr. 250.- (Kanton Solothurn).
Weitere Kosten sind die Fahrzeugpapiere Sfr. 60.-
Eines Alltagsautos: MFK (Motor-Fahrzeug-Kontrolle) Sfr. 60.-
Eines Oldtimers: MFK Sfr.120.- plus jeweils Fahrzeugpapiere Sfr. 60.-
Diese Kosten können in den verschiedenen Kantonen leicht unterschiedlich sein. Ist ein Fahrzeug nicht in Ordnung so ist eine Nachkontrolle nötig, jedoch zu einem reduzierten Preis von ca. Sfr. 20.-
Zur Info: 1 Sfr. gleich ca. 0,65 Euro.
Ein Fahrzeug wird in der Schweiz nicht Ab und An-gemeldet. Es wird ausser und wieder in Verkehr gesetzt. Wird ein Fahrzeug vorübergehend ausser Verkehr gesetzt so ist das Nummernschild bei dem MFK zu hinterlegen. Beim wieder in Verkehr setzten ist ein Versicherungsbeleg zu bringen und die gleiche Nummer kann gegen eine Gebühr von ca. Sfr. 20.- wieder bezogen werden. Die Fahrzeugpapiere bleiben dieselben. Ändert das Fahrzeug seinen Besitzer so sind neue Fahrzeugpapiere erforderlich. Wohnt ein Fahrer im gleichen Kanton und hat er keinen längeren Unterbruch im Besitz und Fahren eines Fahrzeuges so hat er sein Leben lang dasselbe Nummernschild.
Es kann also vorkommen dass ein Fahrzeug über 20 Jahre ausser Verkehr gesetzt wurde, so sind nur eine MFK (TÜV) Prüfung sowie neue Fahrzeugpapiere erforderlich. Gesamtkosten ca. Sfr. 120.-
Ich war am 26.04.06 mit meinem Trabi bei der Dekra, Wiederinbetriebnahme nach §21 und der stand 4 Jahre in der Garage.Je länger er stand um so teurer wirds.
Also: Widerinbetriebnahme §21: 51,-EURO
Zusatzaufwand je nach Lage
pro angefangene 15 min. : 22,-Euro
Und dann eben noch die Mehrwertsteuer.
§21 kostet meines Wissens immer gleich, der "Zusatzaufwand" dürfte die Begutachung und Übertragung früherer Zusatzeintragungen darstellen?????
Ich hasse es, wenn ich keine Quellen nennen kann u ungenaue Antworten gebe, aber ich dächte mich erinnern zu können, dass ab 01.05.06 nur noch ne normale TÜV-Untersuchung zu den normalen Konditionen erfolgt - fertig. Dann wärste also mit etwas über 40 € dabei. Ich hab im März noch 73 € gelöhnt.
Gruss
Mutschy,
der mittlerweile recht stolz auf sein Trabitagebuch unter mutschys-p601.de.vu ist
PS: Sollte ich mich geirrt haben, bitte PN oder Mail
Moin!
Also, mein Kombi stand ca 5 Jahre in der Garage, dann bin ich zur werkstatt meines vertrauens und da haben sie mir die sogenannte Vollabnahme für den normalen TÜV-tarif gemacht...hat mich selbst gewundert, aber es war so. Frag ma in irgendeiner Werkstatt, müsste klappen.. Gruss, der phil
ich klinke mich hier mal ein hab grad erfahren das meiner wohl auch ne vollabnahme braucht.hat da jemand erfahrungen mit?geht ja leider nur beim tüv son mist.
ich war heute mit meinem trabi zur vollabnahme der war seit 1998 abgemeldet hatte aber alle fahrzeugpapiere habe für die abnahme in norderstedt 132 euro bezaht beim tüv nord mit au und alles ohne mängel bestanden
Bin der Meinung, das bei 18 Monaten eine normale HU ausreichen sollte.
inne Vollabnahme nach 7 Jahren ? meiner ist seit ca. 2003 abgemeldet wolte im aber dieses Jadr wieder zulassen mein TÜVer meinte TüV mache und gut , oder habe ich da was falsch verstanden ? Papiere sind auch alle vorhanden .
Hallo,
mein Trabser stand seit 1998 abgemeldet in der Garage herum.
Einzige Dokumente waren ein Ersatz-Fahrzeugbrief mit Abmeldebescheinigung drin. Damit war ein normaler TÜV + Anmeldung kein Problem.
Die Vollabnahme hat man wohl nicht gebraucht, da das Fahrzeug anhand der vollständigen Schlüsselnummern im Brief eindeutig gelistet war. Hab mich vorher allerdings telefonisch bei meiner zuständigen Zulassungsstelle deswegen erkundigt. Dort hat man mich mehrmals drauf hingewiesen, dass der Brief (natürlich) und die Abmeldebescheinigung sehr wichtige Dokumente für eine erfolgreiche Wieder-Zulassung sind.
Den Fahrzeugschein hatte ich nicht, da der zu der Zeit, als das Fahrzeug abgemeldet wurde, stets bei der Abmeldung eingezogen worden ist. Mittlerweile bekommt man den Schein entwertet aber ausgehändigt und muss ihn beim Anmelden dann auch mit vorzeigen!
Gruß
Benjamin
bei den meisten Zulassungsstellen reicht jetzt immer einer normale HU, solange die alten Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind.
gruß
Andreas
sollange alle papiere vorhanden sind reicht nur eine normale HU aus auch wenn der länger als 7 jahre abgemeldet war das meinte der prüfer zu mir auch vollte trotzdem eine vollabnahme haben
Was macht man eigendlich wenn kein Brief und keine Fin Nummer vorhanden ist ? Das würde mich echt mal interesieren.
wenn er nicht länger als 7 jahre stand, dann nur tüv und au! 85 euro und zur zulassungsstelle.
mfg
Also ich habe im Nov 12 für Abnahme nach § 21 90€ bezahlt und dann noch mal 45€ für §23 Abnahme.