Sonnenblend für Kübel Pflicht ?

  • ist eine Sonnenblende für Kübel Pflicht.
    in meinem TÜV Bericht steht folgendes:
    Ihr Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Begutachtung- mit Ausnahme folgender Mängel- den geltenden Vorschriften:
    Sonnenblende fehlt/beschädigt, für Fahrerseite erforderlich.
    Auf meine Frage, warum das? -erklärte mir der Gute Mann, das alle Cabrios eine Sonnenblende auf der Fahrerseite bräuchten, es sei denn: die Frontscheibe ist klappbar
    :hä:Muß ich mir nun etwa so ein Teil reinzwirbeln :hä:

  • Nein, mußt du nicht. Da hat der gute Mann den Bestandschutz für Fahrzeuge vor 1991 ausser acht gelassen. Frühe P50 haben auch keine und sind regulär zugelassen.

  • musst du nicht, außer: du hast die Befestigungslöcher drin... dann musst eine reinbauen :zwinkerer:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • Das Zauberwort heist. :hä: :hä: :hä: :hä: :hä:



    na """"Einigungsvertrag"""""mit dieser Begründung hast du fast Gewonnen. Laut vertrag dürfen die West Bestimmungen nur bedingt angewendet werden.Wenn das nicht org. im Auto verbaut ist brauchst du dieses auch nicht nachrüsten.


    MfG Motte :winker: :winker:

  • Wenn dort Gewindeplatten vorhanden sind, bau se dran. Wenn nicht, mach die Löcher zu.;-) oder sag, die waren für den Suchscheinwerfer :grinser:

    Einmal editiert, zuletzt von heckman ()

  • "Müssen" muß man nicht...Die Sache mit dem "Gewindelöcher vorhanden = Einbaupflicht" bezieht sich nur auf Sicherheitsgurte. Zumindest Armeekübel (P601A) hatten serienmäßig meines Wissens KEINE Sonnenblenden, ergo muß man dort rein rechtlich auch keine nachrüsten. Andererseits ist so´ne Sonnenblende nicht ganz unpraktisch... :zwinkerer:

  • im Kübel gab`s keine Sonnenblenden. Welch Luxus für Armeeangegörige. Demzufolge muss bewertet werden wie bereits beschrieben.

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • Ohne Warnblinkanlage geht, wenn eine oder 2 gelb blinkende Standsockel- Blinkgeräte im Fahrzeug mitgeführt werden......

  • Zitat

    Original von PlasteCarJoe
    Ohne Warnblinkanlage geht, wenn eine oder 2 gelb blinkende Standsockel- Blinkgeräte im Fahrzeug mitgeführt werden......


    :dududu: aber nicht nach deutscher STVZO :winker:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger, Winker alleine gelten nicht!) und die Warnblinkanlage sind die einzigen beiden Dinge ohne Bestandschutz, heißt die müssen nachgerüstet werden, und zwar am Kübel so wie an der Benz Motorkutsche von 1885. Alles andere braucht nur dem Auslieferungsstand zu entsprechen.

  • Mein Kübel Bj. 83 hatte Serienmässige Elektrik. Also auch Warnblinken und sogar Parklicht. Schaltung de luxe Ausführung.

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -