ist eine Sonnenblende für Kübel Pflicht.
in meinem TÜV Bericht steht folgendes:
Ihr Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Begutachtung- mit Ausnahme folgender Mängel- den geltenden Vorschriften:
Sonnenblende fehlt/beschädigt, für Fahrerseite erforderlich.
Auf meine Frage, warum das? -erklärte mir der Gute Mann, das alle Cabrios eine Sonnenblende auf der Fahrerseite bräuchten, es sei denn: die Frontscheibe ist klappbar
Muß ich mir nun etwa so ein Teil reinzwirbeln
Sonnenblend für Kübel Pflicht ?
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Nein, mußt du nicht. Da hat der gute Mann den Bestandschutz für Fahrzeuge vor 1991 ausser acht gelassen. Frühe P50 haben auch keine und sind regulär zugelassen.
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musst du nicht, außer: du hast die Befestigungslöcher drin... dann musst eine reinbauen
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Das Zauberwort heist.
na """"Einigungsvertrag"""""mit dieser Begründung hast du fast Gewonnen. Laut vertrag dürfen die West Bestimmungen nur bedingt angewendet werden.Wenn das nicht org. im Auto verbaut ist brauchst du dieses auch nicht nachrüsten.
MfG Motte
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neben der A-Säule sind Löcher, ich denke mal die sind für eine Sonnenblende
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Wenn dort Gewindeplatten vorhanden sind, bau se dran. Wenn nicht, mach die Löcher zu.;-) oder sag, die waren für den Suchscheinwerfer
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"Müssen" muß man nicht...Die Sache mit dem "Gewindelöcher vorhanden = Einbaupflicht" bezieht sich nur auf Sicherheitsgurte. Zumindest Armeekübel (P601A) hatten serienmäßig meines Wissens KEINE Sonnenblenden, ergo muß man dort rein rechtlich auch keine nachrüsten. Andererseits ist so´ne Sonnenblende nicht ganz unpraktisch...
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im Kübel gab`s keine Sonnenblenden. Welch Luxus für Armeeangegörige. Demzufolge muss bewertet werden wie bereits beschrieben.
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Im Kübel gab es bestimmt auch keine Warnblinkanlage und trotzdem darf man nicht ohne fahren
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Ohne Warnblinkanlage geht, wenn eine oder 2 gelb blinkende Standsockel- Blinkgeräte im Fahrzeug mitgeführt werden......
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Zitat
Original von PlasteCarJoe
Ohne Warnblinkanlage geht, wenn eine oder 2 gelb blinkende Standsockel- Blinkgeräte im Fahrzeug mitgeführt werden......aber nicht nach deutscher STVZO
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Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger, Winker alleine gelten nicht!) und die Warnblinkanlage sind die einzigen beiden Dinge ohne Bestandschutz, heißt die müssen nachgerüstet werden, und zwar am Kübel so wie an der Benz Motorkutsche von 1885. Alles andere braucht nur dem Auslieferungsstand zu entsprechen.
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Mein Kübel Bj. 83 hatte Serienmässige Elektrik. Also auch Warnblinken und sogar Parklicht. Schaltung de luxe Ausführung.