WICHTIG! Luftreinhaltepläne gefährden unser Hobby!

  • wegen stuttgart.


    hab heut beim amt angerufen. Der herr sagte mir das erst etwa mitte januar neue Informationen vorliegen und ich dann nochmal anrufen sollte (bzw. das die I-Net seite immer aktuell sei mehr wie da steht wissen die wohl auch nicht)

    so, ich habe heute endlich meine Bescheinigung gemäß § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV (Kennzeichnungsverordnung) bekommen ... bin ich der erste? :)


    "Es wird bestätigt, dass für das o. g. Kraftfahrzeug derzeit technisch kein geeignetes Nachrüstsystem verfügbar ist."


    wende ich mich nun für die beantragung der ausnahmegenehmigung ans umweltministerium BaWü (landeshptst. stuttgart) oder zuständige zulassungsstelle (mannheim)? mein sachverständiger tippte auf die zulassungsstelle ...


    und im hinblick auf diese veröffentlichung des umweltministerium BaWü vom dez. 2007: http://www.um.baden-wuerttembe…Ausnahmen_Fahrverbote.pdf
    eine der allgemeinen voraussetzungen wäre demnach erfüllt, aber eine generelle oder einzelfall-ausnahme hängt demnach noch vom vorliegen einer der gründe unter II 1 oder II 2 ab. was hat da eurer meinung nach am ehesten aussicht auf erfolg? eine gewerbliche nutzung könnte ich anführen - in der mannheimer umweltzone sind sowohl zu beliefernde kunden als auch lieferanten ansässig, aber halt nix lebensnotwendiges mit wochenmärkten, apotheken o.ä.


    ist das vorliegen der bescheinigung der nicht-nachrüstbarkeit nur die eintrittskarte zum scheitern an der nächsten hürde? :hä:

  • ist das vorliegen der bescheinigung der nicht-nachrüstbarkeit nur die eintrittskarte zum scheitern an der nächsten hürde? :hä:

    scheint ganz so. hier stehen seit letzter Woche die neuesten infos: http://www.stuttgart.de/sde/item/gen/189136.htm. da gibts auch den antrag und die allgemeinverfügung. bin leider noch nicht weitergekommen.

  • Hi!


    hab heute meinen Antrag abgeschickt. werde hier dann weiter drüber berichten.

    hi blue,


    du hast (entsprechend deinem beitrag von 31.12.) auch die bescheinigung über die nicht-nachrüstbarkeit bekommen, und jetzt auch dem antrag beigefügt? hast du auch gründe für die ausnahmegenehmigung genannt? wenn ja - welche?


    gruß, pit

  • ja die bescheinigung über die nicht-nachrüstbarkeit hab ich natürlich mitgeschickt. die "vorgefertigten" Gründe für eine Ausnahmeregelung auf den Antragblättern kannste ja wegtun. ich hab halt drauf geschrieben wo meine Arbeitsstelle ist und das ich da von Montag bis Samstag hinkommen muß. Ansonsten hab ich noch ein Anschreiben mitgeschickt wo ich (teilweise bei Icke gespickt, sofern man es auch auf Stuttgart beziehen konnte) auf die unverhältnismäßigkeit und blabla eingehe. Jetzt heißt es abwarten, wobei ich mir kaum vorstellen kann das die das ohne weiteres genemigen.

  • Was mir bei dieser "Nicht-Nachrüstbarkeit" immer im Kopf rumgeistert: es gibt ja bekanntlich zumindest die Option, den - natürlich ungeregelten - Oettinger-Kat nachzurüsten. Man mag zu dem Teil nun stehn, wie man will - irgendwie denke ich aber doch, daß man sich damit doch irgendwie in eine zumindest "moralisch bessere Ausgangsposition" bringen könnte? - Frei nach dem Motto: "Ich habe alles getan, was nur möglich ist, um dieses Auto umweltfreundlicher zu machen!" Ich hoffe es ist verständlich, was ich damit meine... :zwinkerer:
    Mit runden 70 €uronen ist das ja noch nicht mal ´ne Großinvestition - nach meiner bisherigen, rund 3500km - ErFAHRung (mit übrigens hohem Kurzstreckenanteil!) bringt das Teil sogar etwas, gerade in Sachen Qualm und Gestank. :top:

  • ich verstehe voll, was du meinst. de jure NEIN, aber wenn in den entscheidungsprozessen jemand eine good-will-entscheidung treffen muss, dann wird er vielleicht zugunsten dessen entscheiden, der den oettinger-kat drin hat. bei der auslegung der richtlinien ist keine abfrage drin, die den ungeregelten kat ggüb. dem kat-losen fahrzeug einen vorteil einräumt. "du hast alles getan, was nur möglich ist, aber bleibst trotzdem in der gruppe derer, die eine ausnahmegenehmigung beantragen müssen, und keine plakette bekommen."


    aber vielleicht doch möglich, dass ein beamter bei der beurteilung der gründe für die ausnahmegenehmigung etwas freundlicher entscheiden würde ...

  • wenn ich diese öffentliche bekanntmachung der stadt mannheim
    http://www.mannheim.de/io2/dow…30.pdf?disposition=inline
    durchlese, dann haben auch oldtimer nicht einfach so freie fahrt.


    ich verstehe das so, dass auch oldtimer nur eine bis zum 31.12.2009 befristete ausnahmegenehmigung zum befahren der umweltzone haben (# 1.3 b in verbindung mit # 2). mag sein dass das danach immer wieder neu beantragt werden kann und erteilt wird, aber das bedeutet kosten und bürokratieaufwand.


    außerdem muss man eine bescheinigung über die nichtnachrüstbarkeit "kaufen", wenn die EZ nach dem 1.1.71 erfolgte (# 2.1).

  • ja, man hat sich sehr intensiv mit deinem fall beschäftigt. wie teuer war denn für dich dieser antrag (also nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung / ausnahmeantrag)?

  • die nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung hat mich nichts gekostet, kostet aber beim TÜV ca. 10euro. Der rechtsbehelfsfähige Bescheid den ich jetzt noch anfordern werde kann bis zu 74euro kosten. also ganz schön viel geld dafür das ich dann nur noch 8tage auf Arbeit fahren kann.

  • Meldung aus Stuttgart:


    vergangenen Mittwoch hab ich nun auch meinen rechtsbehelffähigen Ablehnungsbescheid bekommen, nachdem ich nochmal angerufen wurde ob ich ihn denn wirklich will. Den Bearbeiter der mich angerufen hatte hab ich dann auch gleich noch ein paar Fragen gestellt unter anderen wie ich jetzt auf Arbeit kommen soll, sagt der zu mir ich solle P+R nutzen, mal ganz davon abgesehen dass das sauteuer ist steht doch am Mittwoch Nachmittag das umweltzonenschild reichlich 500m VORM P+R. Ich dachte ja ich guck nicht richtig und bin nochmal rumgedreht, is aber so .


    Morgen gehts hier ja los und angeblich soll es keine Schonfrist geben.


    Mittwoch hab ich nun nen Termin beim Anwalt um über die weitere Vorgehensweise zu beraten.


    Gibt es eigentlich irgendwelche Neuigkeiten aus Berlin?

  • ähnliche fehlplanung auch in mannheim: der P+R-parkplatz und seit jahrzehnten eingebürgerte treffpunkt für auswärtige, reisebusse usw. ist der ADAC-parkplatz am autobahnende ... und liegt haarscharf innerhalb der umweltzone.


    wie teuer war denn dein bescheid nun?

  • auf RTLII läuft gerade eine Reportage zum Feinstaub...
    - der Großteil ist also natürlicher Herkunft, teilweise sogar Sand aus der Sahara... :augendreh:

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

  • Den Münchner Feinstaub haben sie jetzt auch mal genauer untersucht. Ergebnis: der größte Verursacher ist der Winterdienst, es war jede menge Salz im Feinstaub. Den Saharasand hatten wir hier auch schon.


    Das absurdeste an dem Theater ist ja, das die "Umwelt"zone wegen so extrem belasteten Straßen wie der Landshuter Allee eingerichtet wird, der mittlere Ring liegt aber noch außerhalb der "Umwelt"zone. Und wozu gehört die Landshuter Allee? Richtig, zum Ring! Was die Leute geraucht haben als sie DAS beschlossen haben möchte ich mal wissen...

  • Wie sieht's denn nun aus in Mannheim? Ab zum TÜV, Bescheinigung holen und ab dafür? Ich bin ja in LU fein raus, aber "leider" kann ich jetzt nicht mehr nach MA einkaufen fahren.... :augendreh:

  • Wie sieht's denn nun aus in Mannheim? Ab zum TÜV, Bescheinigung holen und ab dafür? Ich bin ja in LU fein raus, aber "leider" kann ich jetzt nicht mehr nach MA einkaufen fahren.... :augendreh:


    hmmm ... ich bin noch am überlegen, ob ich denen die gebühren in den rachen schmeißen soll, wenn die erfolgsaussichten so gering sind :verwirrter: