wegen stuttgart.
hab heut beim amt angerufen. Der herr sagte mir das erst etwa mitte januar neue Informationen vorliegen und ich dann nochmal anrufen sollte (bzw. das die I-Net seite immer aktuell sei mehr wie da steht wissen die wohl auch nicht)
so, ich habe heute endlich meine Bescheinigung gemäß § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV (Kennzeichnungsverordnung) bekommen ... bin ich der erste?
"Es wird bestätigt, dass für das o. g. Kraftfahrzeug derzeit technisch kein geeignetes Nachrüstsystem verfügbar ist."
wende ich mich nun für die beantragung der ausnahmegenehmigung ans umweltministerium BaWü (landeshptst. stuttgart) oder zuständige zulassungsstelle (mannheim)? mein sachverständiger tippte auf die zulassungsstelle ...
und im hinblick auf diese veröffentlichung des umweltministerium BaWü vom dez. 2007: http://www.um.baden-wuerttembe…Ausnahmen_Fahrverbote.pdf
eine der allgemeinen voraussetzungen wäre demnach erfüllt, aber eine generelle oder einzelfall-ausnahme hängt demnach noch vom vorliegen einer der gründe unter II 1 oder II 2 ab. was hat da eurer meinung nach am ehesten aussicht auf erfolg? eine gewerbliche nutzung könnte ich anführen - in der mannheimer umweltzone sind sowohl zu beliefernde kunden als auch lieferanten ansässig, aber halt nix lebensnotwendiges mit wochenmärkten, apotheken o.ä.
ist das vorliegen der bescheinigung der nicht-nachrüstbarkeit nur die eintrittskarte zum scheitern an der nächsten hürde?