WICHTIG! Luftreinhaltepläne gefährden unser Hobby!

  • jo weiß ich aber über sowas kann man nicht genug Themen machen...


    den link net vergessen.


    Trotzdem dank :winker:

    wer langsam fährt wird länger gesehen :lach:

  • Hab es mit diesem Thema verbunden....

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • Danke Anne, bin begeistert.. :winker:


    Sorry...

    wer langsam fährt wird länger gesehen :lach:

  • Irgendwie werden bei mir die letzten Einträge zum Thema nicht mehr angezeigt. Erst nach Anklicken von "Antwort". Liegt wohl an der Einfügung des Thread´s von Jenson601.


    Daher:

    Zitat

    Hallo Icke,
    Na das klingt doch schonmal recht positiv! Wäre doch eine Gelegenheit, nicht nur die Bedürfnisse von Trabant- sondern auch von allen anderen Ostmobilfahrern abzudecken! Jetzt wäre natürlich zu klären, woran der ADAC seinen "Bedarf" festmacht. Anzahl zugelassener Fahrzeuge der entspr. Typen? Unterschriftenaktion? Oder prüfen die sowas selbst? Und wie schnell muss es jetzt gehen bzw. wie viel Zeit haben wir, um ggf. etwas auf die Beine stellen zu können?
    Gruß,
    Freddy


    Freddy, ich habe den ADAC noch einmal angeschrieben und insbesondere auch Deine gestellten Fragen aufgenommen. Gruß, Icke

  • Aktueller Stand:
    Zurzeit stehe ich mit der Anwaltssocietät Wegener & Wittkowski in Verbindung, die u. a. für den ADAC beim Vorgehen gegen die Umweltzone tätig sind.


    Vorab werde ich mich nun mit meiner Rechtsschutzversicherung (DEBEKA) bzgl. der Deckungszusage in Verbindung setzen.


    Falls jemand Erfahrungen mit Wegener & Wittkowski hat und/ oder Fragen zu dieser Thematik hat, selbst in einem Verfahren steckt etc..... meldet euch hier.


    Alternativ könnt Ihr mich auch unter umweltzone@nickname.berlin.de kontaktieren.


    FREDDY:

    Zitat

    Wäre doch eine Gelegenheit, nicht nur die Bedürfnisse von Trabant- sondern auch von allen anderen Ostmobilfahrern abzudecken!


    Leider geht es jetzt primär nur über Einzelfälle, da mein Antrag abgelehnt wurde, kann nun im Klageverfahren primär nur mein Interesse durchgesetzt bzw. vertreten werden. Insofern ist es mir nicht möglich, für alle Ostmobile zu sprechen, da es vor Gericht keine Relevanz hat. Daher ist es ja wünschenswert, wenn sich weitere Betroffene (Barkas- und Wartburgfahrer zum Beispiel) finden, um das "Ding" evtl. im Rahmen einer Sammelklage etc. globaler anpacken zu können. Ob und wie im Nachhinein dennoch mein Urteil für alle etwas bringt, bleibt so erstmal überwiegend ungewiss. Sollte ich Recht bekommen, so stehen die Chancen für [Trabant]fahrer sicherlich nicht schlecht, denke ich.

  • IFA-Fahrzeuge haben natürlich einen geschichtlichen Aspekt im Sinne von "schützenswertes Kulturgut", betroffen sind aber alle Fahrer älterer Fahrzeuge, die sich eben kein neues leisten können.
    (gestern fiel mir fast die Gabel in die Schüssel, als ich hörte, dass der für "unter 9000EURo" angebotene Dacia Logan mit Gas-Antrieb und ein paar Extras knappe 15000EURo kosten soll...)
    'ne Bekannte hat vor 15 Jahren das Fahrschulauto gekauft, auf dem sie ihre Fahrstunden gemacht hat (damit sie sich nicht umgewöhnen muss)... ;)
    - OK, in dieser Zeit ist sie vielleicht 30000km weit gefahren, das Auto steht meistens in der Tiefgarage... ;)
    somit ist die Frage erlaubt, inwieweit sie tatsächlich betroffen ist... ;)


    wie ist denn die Umfahrung der "Umwelt"-Zone beschildert?
    - viellleicht sollten die Stadtväter auch daran denken, dass die Fahrzeuge, die sie aussperren wollen, üblicherweise eben auch nicht über ein Navigationssystem verfügen... ;)


    "Umwelt-Zone"...
    da bekommt der Begriff "Umwelt" eine ganz neue Bedeutung: die Welt, in der alle fahren dürfen, liegt drumherum... :augendreh:
    die sog. "Umwelt-Zone" wird somit für uns zur Unwelt erklärt... :verwirrter:


    (ich glaub', ich bin noch nicht richtig wach... ;))

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

  • Es war bestimmt so etwas wie Verbandklage, Streitgenossenschaft, Prozessverbindung oder auch Massenklage gemeint ;)


    Immer diese Kleinkrämer :grinsi::lach::winker:

  • Ja richtig, Sammelklage gibt es nicht in D. Ich wollte es jedoch verständlicher ausdrücken (Prozessverbindung nach § 147 ZPO). Mit Sammelklage weiß eine Vielzahl, in welche Richtung gedacht wird. :zwinkerer:


    An die Stuttgarter: Auf der I-Netseite der Stadt steht aktuell "Für darüber hinaus gehende berechtigte Einzelinteressen an einer Ausnahmegenehmigung wird das Land noch einen Verfahrenskatalog erlassen."


    Liegt der Katalog nun schon vor? Wenn nicht, so kann ja eigentlich noch nicht entschieden werden. Falls doch, wo finde ich diesen Katalog? Hat jemand von euch die Richtlinien und kann mir diese per E-Mail zusenden? Danke!


    Trabbischubser: Eine Umfahrung ist nicht ausgeschildert. Geht auch nicht. An welchen Zielen will man sich auch orientieren?


    Eine Zufahrt habe ich gefunden, wo doch glatt kein Umweltzonenschild steht.

  • Also ich würde mich daran beteiligen an der Sammelklage.. hier in Dresden ist ja auch die Unweltzone in planung


    Mfg

    wer langsam fährt wird länger gesehen :lach:

  • wegen stuttgart.


    hab heut beim amt angerufen. Der herr sagte mir das erst etwa mitte januar neue Informationen vorliegen und ich dann nochmal anrufen sollte (bzw. das die I-Net seite immer aktuell sei mehr wie da steht wissen die wohl auch nicht)

  • @blue: Danke Dir! Wenn´s was gibt, wäre schön, wenn Du es posten könntest.


    Jenson: Erstmal brauchst Du ein Einzelverfahren. Da Dresden noch keine Umweltzone hat, kannst Du diesbezüglich noch nicht klagen.


    Theoretisch könntest Du aber eine Ausnahmegenehmigung in Berlin für Berlin beantragen. Aber ohne kostenzusagener Rechtsschutzversicherung solltest Du dies nicht tun. Es wäre schön, aber...
    Dann eher, wenn Dresden ´ne Umweltzone hat und Du so betroffener Betroffener bist.

  • ...Darmstadt will eine einrichten. Ich werde dann eine beantragen. Aber....bekommen die eigentlich raus, dass ich mehrere Autos habe? Hat das Auswirkungen? Können die mir dann sagen, du kannst doch mit dem Auto deiner Frau ..oder Tochter....usw...? Dummerweise sind die alle auf mich als Halter zugelassen...ist halt günstiger..


    olaf

  • @ Jenson601


    Ich glaube ich hatte es hier in diesem Thema schon geschrieben, die "Umweltzone" für Dresden wird vorerst (!) nicht verwirklicht. Zwar hat das Regierungspräsidium Dresden mir auf meinen Einwand (vierseitig) nicht geantwortet, aber das RP hat wohl begriffen, das die für Dresden geplante "Umweltzone" nichts bringt. Vermutlich tritt irgendwann im Frühjahr der restliche Teil des "Luftreinhalte- und Aktionsplanes" in Kraft, was ja auch vernünftig und sinnvoll ist.


    Sollte es aber wirklich so weit kommen, das das RP Dresden in Sachen "Umweltzone" noch "Ernst" macht, können wir uns gern mal unterhalten. Vielleicht wäre es dann doch endlich mal möglich, zumindest einen Großteil der Betroffenen anzusprechen, um Widerstand - ggf. auch mit rechtlichen Mitteln - zu organisieren.

    Trabant.... man gönnt sich ja sonst nichts!

  • Zitat eines Interviews von Stephan Schwarz, Präsident der Handwerkskammer Berlin mit AUTO-BILD ( Nr1, 04.01.08)


    Frage: Was raten Sie Betroffenen?
    Antw.: Wir empfehlen eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und sich bei Ablehnung auch einen entsprechenden Bescheid geben zu lassen. Viele Bezirksämter versuchen, die Bürger zu überreden, ihre Anträge von sich aus zurückzuziehen. Das würde zwar Gebühren sparen. Doch nur mit einer amtlichen Ablehnung können Betroffene klagen.
    Das zentrale Argument ist, dass die Fahrverbote unverhältnismäßig sind, da nur ein geringer Anteil der Feinstaubbelastung von Kraftfahrzeugen ausgeht. Mit den ersten Urteilen rechnen wir aber erst in zwei Jahren.


    Frage: Und bis dahin?
    Antw.: Bis dahin sollte der Kläger einstweiligen Rechtschutz beantragen, um weiterhin in die Umweltzone fahren zu dürfen.