WICHTIG! Luftreinhaltepläne gefährden unser Hobby!

  • Ich habe gerade gelesen, dass im Ruhrgebiet städteübergreifende Umweltzone entstehen sollen. Also nix mit "nur Innenstadt".


    Ich bin gespannt, wie sich das alles weiterentwickelt.


    Bzgl. der Umsetzung bzw. der Ausnahmereglungen liegt ja noch vieles im Dunkeln. Aber das Abstrafen hat man wohl schon konkretisiert. Wer gegen die neuen Regeln verstößt und von der Polizei oder der Politesse erwischt wird, ist um 40 Euro ärmer und einen Punkt in Flensburg reicher. Da nützt Dir auch keine Steuerzahlung byZibbo. :zwinkerer:

  • Vielleicht ist es ja mal wieder ein Versuch, die "alten Dreckschleudern" von der Straße zu bekommen und gleichzeitig die Wirtschaft/Automobilindustrie anzukurbeln. Wie bei der Kfz-Steueranpassung.


    Immerhin wird mit 19% MWSt weniger gekauft, also muss man die Leute regelrecht zwingen ihr nicht vorhandenes Geld auszugeben. z.B. für ein neues Auto.


    Das Gute an der städteübergreifenden Umweltzone ist auf jeden Fall, dass es einfach Außnahmeregelungen geben muß!


    z.B. für Anwohner


    - Es kann sich ja nicht jeder ne Garage aufm Land mieten für seinen Oldtimer oder für sein Harz4-Gefährt oder umziehen.




    Die Ausnahmeregelungs-Plakette kostet dann bestimmt 50 €.
    Im Jahr versteht sich!!! :roteaugen:

  • Nochwas,


    in der ADAC-Motorwelt Ausgabe: Nr.1/2007 Seite: Nr.38 steht


    von Fahrverbot in Umweltzonen betroffen sind Fahrzeuge mit der Schlüsselnummer (alter Schein: Feld "zu 1", neuer Schein: Feld "14.1") am Ende:


    - 00 bis 13
    - 15
    - 17


    In meinem neuen 2-T-Trabi-Fahrzeugschein steht im Feld 14.1 nur ein " - ".


    Also keine der oben genannten Nummern. Also darf ich fahren oder was? :bäh:
    Das ist für mich genauso von irgendwelchen praxisunberührten Armleu***** durchdacht wie das nur eine Feld für die Fahrzeug-Bereifung.



    Achso,


    Ich wünsche euch allen dennoch ein schönes Weihnachtsfest, und bitte brennt zum vierten Advent nur eine Kerze an!
    Wir wollen doch unsere Umwelt nicht übermäßig mit Feinstaub belasten. :dududu:


    Oder verwendet lieber Elektro-Kerzen, die ihre Energie aus den sauberen Atomkraftwerken beziehen!!! :top: :augendreh:

  • Bzgl. der Anwohnerfrage kam von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (Dr. Manfred Breitenkamp) die klare Ansage:


    "Die Fahrverbote sollen auch für Innenstadt-Bewohner gelten..."


    "....Spezielle Ausnahmeregelungen für Oldtimerfahrzeuge sind in der Verordnung nicht vorgesehen. Es wäre aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch nicht gerechtfertigt, diese Fahrzeuggruppe auszunehmen und andere Fahrzeuggruppen, beispielsweise die Gruppe der Lieferfahrzeuge von kleinen Einzelhändlern oder die Gruppe der Fahrzeuge von kleinen Handwerksbetrieben nicht...."


    Der identisch formulierte Text kam auch aus der Senatskanzlei (der regierende Bürgermeister von Berlin, Wowereit)


    Man hat also schon Standardformtexte entwickelt um die Anfragen gaaaaaanz individuell beantworten zu können. :augendreh:

  • ...dann wird´s wohl mal wieder Zeit für zivilen Ungehorsam als Staatsbürger, like 1989!! :roteaugen: :roteaugen: :roteaugen:
    Alle Auto´s die nicht fahren "dürfen" auf die Strassen schieben und daneben stehen bleiben. :bäh: :bäh: :bäh: :bäh: :bäh:
    Aber KFZ - Steuern soll man zahlen, nur eben nich fahren!!!! :staun: :staun: :staun:
    "Der Schwachsinn dieser Welt kennt keine Grenzen"


    Feinstaub?????


    Ich wohn´ in `ner Landeshauptstadt OHNE "grüne Welle"


    Fast immer jede Ampel rot! Egal wie schnell und welche Tages oder Nachtzeit. Anfahrn, bremsen, anfahrn, bremsen.
    (Mein Sprit, mein Verschleiß)


    Aber fett frech Feinstaub messen und meckern. :doof: :doof: :doof:


    Politik - Idiotie!!


    Logisch is deren denke jedenfalls nich!!!

    :top:>>Trabant fahren ist Kult........nicht Armut!<<< :lach:

    Einmal editiert, zuletzt von Kübelman ()

  • "....Spezielle Ausnahmeregelungen für Oldtimerfahrzeuge sind in der Verordnung nicht vorgesehen. Es wäre aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch nicht gerechtfertigt, diese Fahrzeuggruppe auszunehmen und andere Fahrzeuggruppen, beispielsweise die Gruppe der Lieferfahrzeuge von kleinen Einzelhändlern oder die Gruppe der Fahrzeuge von kleinen Handwerksbetrieben nicht...."


    Das ist doch genauso auf den Luftreinhalteplan selbst anwendbar: Wie ich ja schon ausgeführt habe, sind Motorräder ausgenommen, weil sie mit ihrer geringen Fahrleistung sowieso kaum zur Luftbelastung beitragen. Im Sinne der Gleichbehandlung müssten Oldtimer demnach auch ausgenommen werden....


    Noch etwas zur Initiative Kulturgut Mobilität: Diese Initiative wurde von Oldtimerfahrern ins Leben gerufen, die genauso betroffen sind wie jeder hier. Um evtl. eine Klage anstrengen zu können, braucht man aber vor allem eines: Geld.
    Siehe dazu hier: Kulturgut-mobilitaet.de



    Gruß,
    Freddy

  • Wie ich es bereits vorher mal erwähnt hab, habe ich kontakt mit der Initiative aufgenommen um ein eventuelles Hand in Hand gehen mit dieser (Achtung) meiner meinung nach auf jeden Fall sinnvollen und zu unterstützenden Initiative zu erfragen.
    Hier nun ihre von mir nicht weiter komentierte Antwort die ich mit genehmigung hier veröffentliche:



    Sehr geehrter Herr Karg,

    ich danke Ihnen für Ihre anerkennenden Worte. Dies spornt uns immer wieder an, am Ball zu bleiben um unser Anliegen, der Anerkennung des Oldtimers als Kulturgut, der Politik nahe zu bringen.

    Sie sprechen eine sehr sensible Sache an, mit den Fahrzeugen nach 1976. Daß die allgemein DDR-Fahrzeuge zur deutschen Automobilgeschichte gehören und ihren gebührenden Platz dafür einnehmen müssen, ist unstrittig und erfährt meine vollste Unterstützung. Etwas differenzierter muß allerdings der Automobilbestand nach 1976, bzw. generell die Fahrzeuge unter 30 Jahre betreffend, betrachtet werden.

    Auf die Gefahr hin, bei Ihnen nicht auf Gegenliebe zu stoßen, möchte ich Ihnen trotzdem meine Meinung hierzu darlegen.

    Die Initiative hat sich von Anfang an auf die Fahnen geschrieben, wenigstens Ausnahmeregelungen für Oldtimer zu erwirken, bzw. als langfristiges Ziel, diese als Kulturgut von der Regierung anerkennen zu lassen. Diese sind nunmal per Definitionem Fahrzeuge älter 30 Jahre und (leider!!!) mit einem entsprechendem Gutachten. Ich bin schon heilfroh, wenn wir es zu schaffen ist, der Regierung klarzumachen, daß sich der Oldtimer nicht nur über das H-Kennzeichen definiert, sondern daß es auch 07er (diese sogar mit eingetragenen Fahrzeugen unter 30 Jahren!!!) und Oldtimer mit Originalkennzeichen gibt. Von den Kleinwagenfahrern, bei denen sich das "H" nicht lohnt, ganz zu schweigen. Das alles zusammengenommen ist eine Gruppe, die recht umfangreich und sehr schwer gegenüber der Politik zu vertreten ist. Was meinen Sie, was los ist, wenn wir jetzt noch kommen, den Finger heben und behaupten: "Ähm, es gibt da noch die Gruppe der 20-30-jährigen, die Youngtimer, die müssen auch noch in die Verordnung mit rein, da besonders schützenswert". Das gibt einen Aufschrei! Das habe ich selbst bei einer Podiumsdiskussion in Nürnberg erlebt, als der hiesige Umweltbürgermeister klipp und klar aussagte, entweder Oldtimer oder keiner. Wir waren anschliessend erleichtert, daß er wenigstens die 07er-Nummer mit in seine Überlegungen genommen hat. Das war leider nicht selbstverständlich. Wenn wir jetzt zu massiv auftreten und Forderungen stellen, welche von vornherein keine Aussicht auf Erfolg haben, gefährden wir alles bislang Erreichte. Dies ist mir, salopp gesagt, im Interesse aller Oldtimerfahrer zu heiß und möchte ich auch nicht verantworten. Der Youngtimer fällt für die Politik nicht in die Kategorie "Oldtimer" und kann somit, bis er 30 ist, nicht in die Umweltzone einfahren. Das Fahren an sich wird ihm ja nicht verwehrt.

    Lieber Herr Karg, ich hoffe, Sie können meine Ansicht nachvollziehen und auch etwas Verständnis dafür aufbringen.

    Viele Grüße,
    Mario De Rosa
    Initiative "Kulturgut Mobilität"

    Am Ende des Westens qualmt eine kleine trabifahne :raser:

  • Habe mal nachgeschaut; auch bei mir steht im (neuen) Fahrzeugschein steht sowohl unter 14.1 als auch unter V.9 nur ein "-". Soll das nun Schadstoffklasse 0 bedeuten oder, was ich stark hoffe, dass der Trabi keiner Emissionsklasse zugeordnet ist? Sollte dem so sein, hätten wir evtl. einen Hoffnungsschimmer....
    Gruß,
    Freddy

  • Calle: Könntest Du vielleicht den Artikel auch ins Trabantforum einstellen?


    Trabantforum


    Leider ist dem so. Daher sind wir selbst gefordert und müssen uns an deren Fersen heften.


    Ich denke, jetzt kann sich auch Intertrab e.V. beweisen und sich für die Belange und zum Schutz unseres Kulturguts, was sie sich ja hoch auf die Fahnen geschrieben haben, einsetzen. Insbesondere auf politischer Ebene. Finanzielle Mittel müssten ja durch die Einnahmen der Markeneintragung vorhanden sein.


    Nur leider habe ich bislang von Intertrab keine Stellungnahme lesen können, wie sie sich nun konkret in der Sache einbringen wollen. Lediglich das Motto "Wir müssen was tun" war aus den Beiträgen von Florian im Trabantforum zur Rubrik "50 Jahre Trabant" herauszulesen. Aber was? Was will Intertrab genau tun? Und in der aktuellen Supertrabi hat sich der Verein bzgl. Maßnahmen auch nicht positioniert.


    Aber auch alle Trabi-Clubs und Einzelpersonen sollten sich einbringen, sonst ist der Trabi und auch unsere Leidenschaft, unser Hobby bald nur noch Geschichte.


    Und glaubt mir, Berlin, München, Dortmund, Stuttgard, Düsseldorf, Köln, Dresden sind nur der Anfang. Googelt einfach zu Feinstaub und eurer Region. Auch hier wird über Luftreinhaltepläne diskutiert.


    In Berlin werden fast 100 km2 gesperrt. Was würde das für euch bedeuten, wenn Ihr selbst mittendrin, statt nur dabei? Daher hoffe ich einfach auf eure Solidarität. Noch seid Ihr selbst nicht betroffen. Aber auch wenn Ihr nie betroffen sein werdet, was ist mit der "verdammten scheiß" Solidarität?


    Umweltschutz ja, aber nicht so. Die wesentlichen Ursachen für die Grenzwertüberschreitungen liegen woanders und nicht bei jemandem der noch ein DDR-Fahrzeug oder Oldtimer führt.


    Schorsch601 und Freddy: Wer eine Plakette erhält und somit in die Umweltzonen fahren kann, ist anhand der bezeichneten Schlüssel bestimmt. Nicht umgekehrt. Daher, was alles nicht die Schlüsselnummer zur Erlaubnis trägt, egal ob "--" oder "00", ist hiervon ausgeschlossen und wird vom Fahrverbot erfasst.

  • Icke: Ist mir schon klar, aber schau mal hier


    Wenn ich da sehe wer mit "KEINE Plakette" definiert ist, sehe ich mich von der ganzen Sache irgendwie nicht erfasst!? Im gesamten Fahrzeugschein ist nirgendwo ein Hinweis auf eine Emissionsklasse, egal ob gut oder schlecht, zu finden. Wie bei einem Elektroauto :verwirrter:
    Ist jetzt nur eine Spinnerei, bitte nicht falsch verstehen. Vielleicht liest ja ein Verwaltungsjurist oder so mit, der dazu mal was konkretes feststellen kann....Schlafende Hunde (hehe, wie passend) soll man ja nicht wecken, deswegen werd' ich mich hüten auf einer der zuständigen Strellen anzurufen und nachzufragen!
    Gruß,
    Freddy


    P.S.: Wo kann man denn die Plakettenverordnung komplett runterladen?

  • Die "Plakettenverordnung" findest Du hier:


    Plakettenverordnung


    Und jetzt führe Dir dort den Anhang 2 zu §2 Abs. 2 (Bl. 2221) vor Augen. Darin ist beschrieben, wer zur Schadstoffklasse 2 bis 4 gehört. Die übrigen Fahrzeuge sind somit automatisch Schadstoffklasse 1. Egal, ob nun "00" oder "--" im Fahrzeugschein steht. Mit diesen Angaben kannst Du nicht unter die Schadstoffklasse 2 bis 4 subsumiert werden. Damit bis Du Schadstoffklasse 1.


    Die Tabelle ist eine vereinfachte Ausführung des Gesetztestextes. Der Gesetztestext besagt aber, wie schon beschrieben, Folgendes:


    Mit "--" bist Du weder zur Schadstoffklasse 2, 3 noch 4 zuzuordnen. Somit fällst Du in die 1 und raus. Soll heißen, die 2 bis 4 sind genau definiert. Alles andere ist 1 und darf nicht fahren.


    PS: Ich bin Verwaltungs-"Jurist". :winker:

  • Juhu, endlich "outet" sich ein Jurist :zwinkerer:



    Wie sieht es denn juristisch damit aus das man Steuern zahlt für eine Leistung (benutzung von öffentlichen Straßen), und diese Leistung einem verweigert wird?

    Am Ende des Westens qualmt eine kleine trabifahne :raser:

  • FREDDY: Schau im Anhang und dann unter Absatz 2. Dort sind die Fremdzündungsmotoren beschrieben (hinter Absatz 1 und Schadstoffklasse 4 - Bl. 2223). Die Elektromotoren findest Du in Absatz 3 - Bl. 2224.


    Calle: Als Innenstadtbewohner darfst Du dann ja Deinen Trabi abmelden und brauchst keine Steuern zu bezahlen. :zwinkerer: Und wenn Du ihn angemeldest lässt und Steuern abdrückst, selbst schuld! :bäh::zwinkerer:

  • Aber wo bleibt denn da der Gleichbehandlungsgrundsatz??? :verwirrt:


    Ist in diesem Kreuzworträtsel namens "Plakettenverordnung" auch beschrieben, ob ein Fahrzeug ohne Plakette durch/in eine Umweltzone geschleppt werden darf? Also auf eigenen Rädern ohne laufendem Motor?


    Darf ich dieses Fahrzeug ohne Plakette in der Umweltzone Parken, wenn ich es dort hin geschleppt habe?


    Was ist wenn ich mein Trabi in der Garage (in einer Umweltzone) anwerfe? Muss ich dann die Abgase in Mülltüten leiten und diese dann ordnungsgemäß vor dem Umweltzonen-Schild "entsorgen"?


    Und was ist wenn ich Blähungen habe? Muss ich mich dann jedesmal selbst anzeigen oder sogar umziehen?



    Es ist wirklich traurig. Wenn das so weiter geht bezahlen wir in 20 Jahren die Luft, die wir atmen. Aber dann möchte ich doch bitte feinstabfreie!

  • Jetzt gibt es in der Politik die Diskussion, Geschwindigkeitsreduktion, zur Reduktion des CO 2. Ein heisses Thema in Deutschland welches als letztes in Europa noch kein Limit hat. Es hat ja noch viele andere ( Positive) Nebeneffekte.
    Ich bin dafür. :top:

  • Tja, die BAB`s sollen auf 120 beschränkt werden (woran ich im Grunde -fast- nichts auszusetzen hätte, auch den 1.1er fahr ich seltenst schneller :grinser:).
    Dann sollte man aber auf gut ausgebauten Bundesstrassen 120 zulassen, da sind 100 manchmal echt ermüdend (zumindest im Westblech).


    Grund: man spart sich auch die zukünftige PKW-Maut :bäh:...naja, nur son dummer Gedanke..

    Einmal editiert, zuletzt von heckman ()

  • Vorschlag wie zum Beispiel in Frankreich.
    Autobahn max. 130 Km/h bei Regen max. 110 Km/h
    Andere Strassen max. 90 Km/h
    Dies sollte im ganzen EU-Bereich/Europa angestrebt werden.

    Zitat

    man spart sich auch die zukünftige PKW-Maut


    100% dagegen da im Sprit, der ab Januar noch teurer wird genug Steuern enthalten sind.

  • hai :winker:
    Da wäre ich aber gut drann mit meiner Pappe ,die schaft
    geate 118 km/h :top:
    Gruß
    Dieter

    Am 01.06 bis 02.06 .2024 findet das, 28. Trabi Treffen Weimar (ehm.Süssenborn bei REAL) nun in Hottelstedt am Museum Statt!

    Infos auf: Trabi-Team-Thueringen.de oder Telf. 01775156600 :thumbup:



    Dieser Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen von mir erstellt und auf Rechtschreibefehler überprüft, sollten dennoch Fehler enthalten sein, Entschuldigung.

    Einmal editiert, zuletzt von Pemsel ()