WICHTIG! Luftreinhaltepläne gefährden unser Hobby!

  • Wohl wahr... :verwirrter:


    Jedenfalls ist die EU mangels schneller Umsetzbarkeit in Sachen "Feinstaubgrenzwerteinhaltung in den Kommunen" wohl erstmal ein Stück weit zurückgerudert - Terminverschiebung auf 2011. Bloß gut, daß man in der Hauptstadt und anderswo so vorauseilend gehorsam war... :augendreh:
    Daß es auch anders geht, beweisen in unserer Region (vorerst zumindest...) die Städte Brandenburg und Potsdam, wo man u.a. auf geänderte Verkehrsführung und nicht zuletzt auf optimierte Ampelphasen (oh Wunder! :zwinkerer: ) setzt, um die Belastungen zu reduzieren. :top:


    Betreffs der ganzen Klima- und Umwelt-Hysterie hier mal eine wohltuend abweichende Wortmeldung: http://www.maerkischeallgemein…_bezweifelt_dass_der.html
    :zwinkerer:


    (Mehrfach-edit wegen spinnender Tastatur...)

  • ...und die Senatorin Katrin Lompscher (die Linke), der Staatssekretär Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (die Linke) und die zust. Abteilungsleiter Herr Schmahl, Herr Bergfelder, Herr Dr. Breitenkamp führen den, in meinen Augen, Schwachsinn weiter. Wissentlich!


    Quelle: OLDTIMER-MARKT 5/2006


    Artikelsammlung der Oldtimer-Markt zum Thema: Artikel

  • Ich bekam gerade einen Anruf von der Straßenverkehrsbehörde wegen meinem Widerspruch.


    Im Vorfeld wolle man mir mitteilen, dass bei Aufrechterhaltung des Widerspruches Kosten zwischen 300 und 500 Euro anfallen.


    Wenn ich den Widerspruch beibehalte, so werde man mir einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erteilen. Es gäbe auf Ebene der Straßenverkehrsbehörde keine Möglichkeit, "weil die Gesetze so bestehen".


    Meinen Einwand, dass in der Bundes- Immissionsschutzverordnung die Kriterien Berufspendler und Schwerbehinderte als Voraussetzung für Ausnahmen bei Privatfahrten nicht erfasst sind, sondern lediglich von der Senatsverwaltung Berlin als Richtlinie bezeichnet wurden, also auch andere Möglichkeiten somit lt. überstehender Rechtsnorm nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, wurde mit „jooohh das sehen Sie so“ beantwortet.


    „Sie bekommen dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid, mit dem Sie dann vor Gericht gehen können.“


    Jetzt die Härte an Formulierung und Sachlichkeit:


    „Es gilt dann auszuloten, wer der Stärkere ist.“

  • ...für mich geht es hier nur darum, ( den antragsteller) mundtot zu machen. " ...und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt!" mich kotzt die ignoranz und arroganz gegenüber dem mündigen bürger an! es wird strafe angedroht um einen berechtigten antrag, ohne sachliche und gesetzlich korrekte prüfung vom tisch zu bekommen. das ist der einfache weg...."mach ich den mundtot, brauche ich nichts arbeiten...und wenn ich arbeiten muss, dann wenigstens so, dass ich meinen "arbeitsplatz" ( eher schlafplatz) weiterhin sicher ist, ich also so viel wie möglich ungemach produziere" und der bürger zahlt die zeche....


    :hmm:


    olaf

  • Zu messen, wer der Stärkere ist, ist letztendlich nur eine Frage von Geld und Nerven. Dass es letztere in der ganzen Angelegenheit brauchen würde, war ja von vornherein klar. Das Geld sollte per Spendenaufruf in der Trabiszene aufzutreiben sein (Was ist mit Intertrab?). Wichtig und nötig wäre evtl. auch ein Artikel in unserem allseits geliebten Szeneblatt...
    Oder noch besser: Melde dich bei der Oldtimer Markt und schildere deine Geschichte, ist doch geradezu prädestiniert für dern "Dicken Hund"!
    Eine Anfrage beim Deuvet könnte man auch noch machen. Ist Intertrab im Deuvet?
    Gruß,
    Freddy

  • Zu messen, wer der Stärkere ist, ist letztendlich nur eine Frage von Geld und Nerven. Dass es letztere in der ganzen Angelegenheit brauchen würde, war ja von vornherein klar. Das Geld sollte per Spendenaufruf in der Trabiszene aufzutreiben sein


    ..genau, sag ich doch.... :top:


    olaf

  • Also ich muß ganz ehrlich sagen, das mit der Feinstaubgeschichte ist der Absolute blödsinn, zumal einige von uns erst in 20Jahren anrecht auf ein H-Kennzeichen haben, da veränderungen am Fahrzeug das anrecht verschieben...
    Aber gibt es denn nicht die Möglichkeit über eine Bescheinigung, dass eine Nachrüstung mit Kat o.ä. nicht möglich ist ne Sondergenehmigung zu erwirken?

  • hab jetzt mal versucht so ne Bescheinigung zu bekommen. da schickt dich der eine zum anderen und andersrum und am ende heißts immer gibts nur beim Fahrzeughersteller. Bin also auf deutsch gesagt kein Stück weiter.

  • hab grad was gefunden (für stuttgart):


    Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist also stets die
    Bescheinigung, dass für das Kfz derzeit kein geeignetes
    Nachrüstungssystem verfügbar ist. Diese wird von einer AU-Werkstätte
    ausgestellt, einem Prüfingenieur oder einer technischen
    Überwachungsorganisation. Sie gilt ein Jahr. (
    das ist natürlich n fettes Ding das die einen dann wieder wegschicken)

    Fragen kann das Amt für öffentliche Ordnung erst dann verbindlich
    beantworten, wenn alle dazu angekündigten landeseinheitlichen
    Regelungen vorliegen (voraussichtlich im Januar 2008 )
    .


    und hier noch ein Vordruck für die Bescheinigung der Nicht-Nachrüstbarkeit


    http://www.stuttgart.de/sde/gl…mdb/item/189136/20541.pdf

  • Aber selbst wenn Ihr die Bescheinigung habt, so wird es euch nicht weiterbringen.


    Wenn ein Auto nach der sog. PlakettenVO als sog. ungenügendes Fahrzeug einzustufen ist, so ist es mit einem Fahrverbot belegt.


    Für private Ausnahmen gilt dann §1 (2) der 35. BImSchV. Danach ist das private Interesse an der Nutzung des ungenügenden Fahrzeuges mit dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der NOx und PM10-Grenzwerte abzuwägen.


    In Berlin hat die Senatsverwaltung neben der Notwendigkeit der KAT-Bescheinigung als genehmigungsfähiges Privatinteresse "Berufspendler" (Bsp. Wenn die Arbeitszeit die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zulässt, Schichtarbeit etc.) und "Schwerbehinderte" als Richtlinie bezeichnet.


    Die Straßenverkehrsbehörden lassen andere Kriterien nicht zu.


    Es ist also im Vorfeld zu ermitteln, welche Richtlinien Stuttgart beschlossen hat.


    PS. Eine Ausnahme kann max. für 18 Monate erteilt werden. Danach ist defintiv schluss und ein erneuter Antrag ist auch nicht zulässig.


    ABER:Die Härteklauseln (Schwerbehinderte, Berufspendler) sind in das von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erstellte Eckpunktepapier für Ausnahmegenehmigungen eingeflochten worden, um das sog. Individualinteresse an der Nutzung eines ungenügenden Fahrzeuges mit dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der NOx und PM10-Grenzwerte, zu der die Umweltzone geschaffen wurde, abzuwägen.


    Es gibt aber hier nichts abzuwägen, da der Trabant nachweislich NOx entsprechend EURO-3-Norm grenzwerttechnisch einhält und PM10 abgastechnisch nicht verursacht.


    Der Bezug der Regelungen zur Umweltzone, die NOx- und PM10-Grenzwerte einregulieren will, zur sog. Kennzeichenverordnung ist als rechtsfehlerhaft zu bezeichnen, da die sog. Plakettenverordnung viel zu grob rastert und gerade die Besonderheit beim Trabant außer Acht lässt.


    Aus diesem bestehenden Unrecht begründet sich unser individuelles und unaufschiebbares Interesse.


    Wenn man aufgrund der in jetzigem Umfang (noch) bestehenden Regelungen der Umweltzone und der fehlerhaften Bezugnahme dieser zur Kennzeichenverordnung weiterführend den Trabant als ungenügendes Fahrzeug im Sinne der 35. BImSchV dennoch erklären und den vorliegenden Sachverhalt unter § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV subsumieren, also einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stellen muss, so bleibt gleichwohl unser vorhandenes individuelle Interesse bei der Ermessensfindung/ -beurteilung/ -entscheidung allein bestehen, da nach tatsächlich vorliegendem Sachverhalt der Trabant technisch die Anforderungen der NOx- und PM10-Werte erfüllt und den Zielen der Umweltzone gerecht wird. Unser überwiegendes und unaufschiebbares Interesse bleibt allein bestehen. Ein öffentliches Interesse an der Einhaltung der PM10- bzw. NO2-Grenzwerte kann rechtlich nicht als Argument für die Nichterteilung einer Genehmigung herangeführt werden, weil, wie bereits im Antragsverfahren und nochmals hier dargelegt, das Befahren der Umweltzone mit dem Trabant das öffentliche Interesse an der Einhaltung der PM10- und NOx-Grenzwerte (Grund der Schaffung der Umweltzone) nicht beeinflusst oder stört. Eine Abwägung und das Heranziehen etwaiger Härteklauseln ist nicht durchzuführen.


    Die Tatbestände „Berufspendler“ und „Schwerbehinderte“ sind nicht im § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV normiert, sondern, wie bereits erläutert, im Eckpunktepapier der SenGesUmV als Arbeitshilfe zum Verständnis der Norm aufgeführt. Sie sind aber nicht alleiniges Kriterium bei der Entscheidung und können es auch nicht sein, da § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV „Berufspendler“ und „Schwerbehinderte“ gar nicht tatbestandlich benennt. Somit können auch andere überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner bestehen, die eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen können.


    In jedem Fall hat die Straßenverkehrsbehörde jedenfalls eine eigene Ermessenentscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu treffen.


    Aufgrund der Berücksichtigung des derzeit bestehenden Unrechtes aufgrund der fehlerhaften PlakettenVO, KennzeichenVO oder auch als 35. BImSchV bezeichnet, ist eine befristete Ausnahme nicht begründet. Insofern ist eine unbefristete Ausnahmegenehmigung, solange die 35. BImSchV die Besonderheiten nicht erfasst, zu erteilen.


    So im Groben streite ich mich gerade. Weil eine KAT-Bescheinigung einfach nicht reicht. ;)

  • Obacht: Die o.g. Bescheinigung nützt nur was in der Verbindung mit einem Gutachten, wie es bei der H-Abnahme erstellt wird (d.h. wenn ein Zustand festgestellt wird, der den zugrundeliegenden Richtlinien zur Erteilung eines H-Kennzeichens entspricht) und hat natürlich nur Sinn für Trabis ab 30, die kein H-Kennzeichen brauchen oder haben wollen. Desweiteren ist das bislang nur in BW so geregelt, wie das im Rest Deutschlands aussehen wird, muss sich noch zeigen!
    Gruß,
    Freddy

  • @blue: Ja genau den Paragraphen von Stuttgart meinte ich...ob es jedoch was bringt bleibt dahin gestellt, aber ein Versuch ist es wert, erst recht wenn man Verwandte in der Zone hat und somit nicht drum rum fahren kann... ;) Naja wir werden sehen...

  • ja, nur die Bescheinigung bringt dir nichts ohne stehste aber auch nich grad besser da. Aber da ich ja in Stuttgart arbeite werd ichs wohl über die Pendler Geschichte versuchen. Mal schauen was Wolfgang sagt der wohnt ja drin.

  • Jere, blue601: Ich wünsche euch beiden Erfolg! Vielleicht hat man in Stuttgart noch nicht die Scheuklappen aufgesetzt. Wäre schön, wenn Ihr uns hier über das Ergebnis Eurer Bemühungen hier informieren würdet.


    FREDDY: Das was Du schilderst, dürfte nicht mehr up to date sein. H- und 07er-Kennzeichenträger sind doch jetzt nach der geänderten Plakttenverordnung (35. BImSchV) von Fahrverboten generell ausgenommen. Eine KAT-Bescheinigung, Gutachten etc. ist doch bzgl. Ausnahme somit nicht mehr erforderlich. Die geänderte KennzeichenVO bezeichnet diese Fahrzeuge generell nicht mehr als ungenügen. Somit entfallen weitergehende Anforderungen, die bei Einzelausnahmeantrag beschrieben sind. Oder?? :hä:

  • hast du schonmal versucht an den adac zuschreiben? vielleicht haben die intresse uns zu helfen. is doch besser als wenn es nur ein paar leute alleine versuchen.


    aber ich muss sagen :respekt: dafür was du alles so unternimmst :top::top::top:

  • Denke nicht das der ADAC uns da hilft. Ich habe dieses Jahr 3 mal den Abschleppdienst gerufen. Durch Leihwagen und Heimtransport des Autos habe ich also meinen Jahresbeitrag schon mehrmals rein! :top: Mit anderen Worten....die verdienen an uns nix! :zwinkerer:
    Aber ADAC ist ne geile Sache und ich muss sagen, gerade bei unsrem Autos ist es ein beruhigendes Gefühl die PLUS Karte dabei zuhaben!


    Ich habe denen damals geschrieben, als der ganze Schei** mit den Plaketen aufkam und die haben auch sofort geantwortet, aber eigentlich nur viel Papier wo genau erklärt wurde welche Autos fahen dürfen und welche nicht! Wenn man jetzt die aktuellen Hefte vom ADAC anschaut ist es auch ruhiger um dieses Thema geworden. Die Versuchen schon ziemli viel, aber die wollen mehr Ausnahme regelungen und das ist ja nun auch nicht die Lösung.


    PS: unser Autos sind auch für die nix wert! Wollte damals den PickUp Service nutzen, ging aber nicht, weil ein Trabi Baujahr 89 "keinen Wert hätte"....egal was am Ende drin steckt! Blieb nur noch der Sammeltransport!


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • BO601
    was ist der PickUp Service?


    aber findest du nich das wenn viele leute zum adac schreiben vielleicht doch was wird? (die hoffnung stirbt zuletzt)
    wir mussen doch alles mögliche versuchen, d.h. an alle großen vereine einen brief/email zuschreiben und auf unterstützung zu hoffen. versuchen kann mans doch mal. is doch besser als alles 2-3 leuten im forum zuüberlassen.


    und mit der hilfe von Icke (der doch die ganzen gesetze kennt) kann man doch eien allgemeinen brief schreiben, den dann alle die wolln verschicken können.
    das is doch besser, als zu hofffen das es ein paar leute schon durschsetzen können, oder?

  • Icke: Was ich geschildert habe bezieht sich auf Fahrzeuge, die kein H oder 07er- Kennzeichen haben, jedoch 30 Jahre alt sind, Oldtimerbedingungen erfüllen, und einen so niedrigen Hubraum haben, dass sich nur konventionelles Anmelden lohnt (wie bei allen Trabant entspr. Bj.). H und 07 gelten als "Freibrief" zum Befahren der Umweltzone, da hast du in der Tat recht!
    Gruß;
    Freddy