Ich wuerde mein Geld definitiv zurueckverlangen. Begruendung:
Bei dem Auftrag zum Messen handelt es sich lt BGB um einen sog. "Werkvertrag". D.h., Du bezahlst nicht fuer die dafuer erforderliche Zeit sondern dafuer, dass Du am Ende einen Zettel mit ordentlich erfassten Werten bekommst (und wenn alles i.O. auch eine AU-Plakette).
Ueber CO wuerde ich mich nicht aufregen. ABER: Da steht was mit Schlieswswinkel 128 Grad. Das kann nicht sein!!! Dein Fahrzeug besitzt eine EBZA, und dort ist der Schliesswinkel definitiv immer ziemlich genau 180 Grad (bauartbedingt). Der kann sich auch nicht verstellen - lass Dir da ja keinen Baeren aufbinden!
Folglich ist das Dir uebergebene Protokoll mangelhaft. Der Pruefer hat also sein Werk nicht maengelfrei verrichtet, demzufolgfe muss er nachbessern oder Dir Dein Geld zurueckgeben. So einfach isses...