Ist ein rechter Außenspiegel HU - relevant?

  • Hallo ist der rechte Außenspiegel TÜV relevant? Will heute evtl zum TÜV fahren bin mir aber unsicher ob der rechte Außenspiegel TÜV relevant ist und hab auch keinen zweiten Spiegel Zuhause den ich dran bauen könnte !

    Mein Trabant ist BJ 85 !


    Bin um jede antwort dankbar

  • Nein, braucht nicht.

  • Wo steht das? Ich fahre seit 27 Jahren mit Trabis ohne rechten Spiegel und mit Anhänger. Das hat noch nie einer beanstandet.

  • Die StVO sagt, dass der Fahrer eines Anhängers den Bereich links und rechts des Anhängers einsehen können muss, der nicht einsehbare Bereich hinter dem Anhänger darf nicht >15m sein.


    Bei flachen Anhängern ist diese Aussage hinfällig, zu DDR-Zeiten gab es bis auf wenige Ausnahmen keinen rechten Seitenspiegel ab Werk, aber eine Menge Anhänger, über die man hinwegsehen konnte.

  • Wir reden hier glaub ich von serienmäßigen Autos, zu gemachte Scheiben gehören da nicht dazu.

    Trabant Lieferwagen mal außen vor. Ob der einen rechten Spiegel Serienmäßig hat weiß ich nicht.

  • So laut Prüfer gerade nach gefragt . Ist ein Spiegel eingetragen ist er Pflicht . Eine Anhängerkupplung verpflichtet noch nicht wird die Sicht nach hinten auch mit dem Innenspiegel verdeckt kostet es ganz schnell Geld . Ich habe keine Autos im Gebrauch ohne rechten Außenspiegel würde ich aus Gewohnheit nicht wollen . Ich fahre immer auf Spiegel durch das fahren mit dem LKW .

  • Ich drehe lieber den Kopf um. Nicht, dass ich nicht nach Spiegel fahren kann, aber bei mir ist es andersrum, Gewohnheit vom Fahrrad. Mag altmodisch klingen, aber auch der Schulterblick ist mir nicht fremd.

    Am Trabant ist der HP 401 stets präsent, am Opel optisch beim fahren komplett verschwunden. Nur die Kontrolllampe beim blinken verrät noch die Anwesenheit.

  • Auch an den frühen Lieferwagen war der rechte Außenspiegel nicht Serienmäßig.

    Bei den Lieferwagen der 80er Jahre müsste ich selbst erst mich schlau machen ob da der rechte Spiegel ab Werk dran war.

  • Selbst der Wartburg hatte keinen, insofern...


    Wenn keiner dran war, kommt auch keiner ran.


    Auch einer der Vorteile von flach ausfallenden Wohnwagen

  • Zu der Zeit hat der niederländische Importeur bei den Kombis eine rechte Kotflügelspiegel nachgerüstet.

    Die Betonung liegt auf nachgerüstet!

    Es geht hier denke ich mal um deutsches Zulassungsrecht.

    Und nebenbei bemerkt ist der originale Außenspiegel vom P50/60 auch eher nur Dekoration, denn wirklich viel sehen tut man in dem eher nicht. Ich komme aber trotzdem damit klar.

  • Es ging hier auch nicht darum wie man damit klar kommt sondern um die Zulässigkeit. Was am Ende eventuell die Versicherung sagt steht auf einem anderen Blatt. Aber jeder muß am Ende selbst entscheiden was er will oder nicht.

  • Bei mir ist die Kugel tatsächlich auch das einzige Auto ohne re Aussenspiegel (die hat dafür aber wenigstens einen kleinen Zusatzspiegel mit Saugnapf oben re an der Frontscheibe - ganz ohne re Spiegel fahre ich äußerst ungerne, irgendwie fühlt sich das unvollständig und auch n bisschen unsicher an. Gewohnheitssache wohl... :zwinkerer: ).

    Insofern kann ich weder bestätigen noch dementieren, ob bei der HU mit AHZV am Auto tatsächluch ein Hahn danach kräht (zumindest in den 90ern war dem im Werkstattbetrieb/bei den dort stattfindenden HUs der Dekra aber nicht so...).

  • Nicht vergessen, dass das auch immer vom Prüfer abhängig ist, ob er was “übersieht“ oder auch nicht.

    Wenn es hier bei zwei, drei Leuten noch keiner beanstandet hat, heißt das nicht automatisch, dass es so richtig ist.


    Wollte es nur erwähnt haben, da die rechtliche Seite anscheinend nicht sauber geklärt worden ist.


    VG

    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*