• Aus dem Ganzen spricht so richtig schön die Bürokratie. <X

  • Gerade die Golfscheinwerfer sind im Bezug auf das hiesige Thema ein Paradebeispiel. Sämtliche am Markt befindlichen Scheinwerfer sind auf Golf 2 geprüft und egal welche Freigabe drauf ist, sie gehört nicht zum Trabant, damit ist die Abnahme nötig.


    Mich haben in meiner Jugend auch nicht alle Kleinigkeiten interessiert, aber heute wird genauer hingesehen und vom Versicherungsschutz ganz zu schweigen. Nein, ich baue nur noch mit Abnahme um, im Alltag wir auch beim Hobby.

  • Der Scheinwerfer wurde für spezielle Fahrzeuge geprüft und hat für die Geprüften Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis und darf somit eintragungsfrei nur in diese Fahrzeuge eingebaut werden. Alle anderen Fahrzeuge, auch wenn der Scheinwerfer 1:1 Passen würden, benötigen eine Einzelabnahme.

    Ich glaube du hast du dich etwas ungünstig ausgedrückt. Der Scheinwerfer selbst hat ein E-Prüfzeichen, ist damit Bauartgenehmigt und darf universell eingesetzt werden, sofern Art, Anzahl und Anbaulage des Fahrzeugs den Vorschriften entsprechen. Es wird aber bei den Scheinwerfern zwischen Rechts- und Linkslenker unterschieden damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Gerade bei Scheinwerfern aus England kommt es zu Problemen wenn man Rechtslenkerscheinwerfer in Deutschland nutzen möchte.


    Das eigentliche Problem liegt hier lediglich in der LED-Leuchtquelle. Diese hat eine Allgemeine Bauartgenehmigung. In dieser ist die Zulassung im Scheinwerfer E11 0035 festgelegt, also passt das zum Scheinwerfer aus Post 1. Würde der Trabant im Verwendungsbereich der Genehmigung stehen, bräuchte man für den Umbau gar keine Abnahme. Jetzt wird vermutlich eine Abnahme nach §19 Abs 2 StVZO fällig. Dann steht es auch in den Papieren und alles ist gut.

  • S. sagt, bei den LED-Nachrüstungen würde grundsätzlich der SW geprüft und mit dem LED-Leuchtmittel freigegeben. Es könnte somit z.B. sein, das an einem Fzg der HELLA-SW freigegeben ist und der VALEO-SW nicht. Dann kann man eben dieses Fzg nur bei Verbau von HELLA i.V.m. LED betreiben. Somit wäre der Einsatz eines LR-SW im Trabant oder Lada, Robur, Barkas etc. kein Problem (die gibt es auch für Rechtsverkehr). Er würde es aber grundsätzlich mit Verweis auf die Genehmigung im LR eintragen, um genau den o.g. Diskussion mit der Rennleitung aus dem Weg zu gehen. Er meint, absolut kein Problem aber eben mit Abnahme. Rechtlich nicht erforderlich, weil diese 7-Zoll-SW prinzipiell Universalteile sind, sinnvoll dennoch. Deswegen können auch die fertigen LED-SW von Trucklite usw. prinzipiell überall eingesetzt werden.


    Edit: in seinem Barkas sind die Trucklite nicht eingetragen, bei mir auf meinen Wunsch hin schon.

  • Auch das musst du den Prüfer fragen, denn der Aufwand den der Einzelne betreibt ist auch nicht immer gleich. Das kann von der einfachen Gebühr, die um die 50€ beträgt, bis zu mehreren hundert € bedeuten.

  • Der Preis sollte nicht all zu hoch sein, der Prüfer prüft ja nur den korrekten Einbau und die Einstellung, ggf. noch die Funktion der Höhenverstellung, sofern vorhanden. Einen festen Preis wird es sicher nicht geben. Wie #Tim schon schreibt - fragen.

  • Inzwischen sind die Osram H4 LED offiziell für den 601 gelistet, s. Screenshot aus der Kompatiblitätsliste.