• Hallo,


    es gibt jetzt ja von Osram zugelassene H4 LED für bestimmten Scheinwerfertypen u.a. auch für Landrover:

    bei ebay habe ich scheinwerfer gefunden, die m.E. auch in den Trabant passen müsseten und die €11 0035 Kenzeichnung haben.


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    auch die Halterungen sehen ähnlich aus.

    Baulänge der H4 (nach hintenraus) ca. 4cm.

    Müsste also baulich passen.


    Weiss jemand wie es mit der rechtlichen Seite aussieht , wenn genehmigte Scheinwerfer verwendet werden- das Fahrzeug aber nicht explizit aufgeführt wird ?

    Man könnte das "normale" Aussehen beibehalten, hätte aber besseres Licht- interressant wäre das schon....

    Universal Bj '68 + HP400 '85 +Limousine Bj '89

  • Ist aber rechtlich nicht möglich.

    Die Fzg, die aufgeführt worden, sind idR auch ge. bzw. überprüft worden und entsprechend tauglich.

  • Frag den Prüfer deines Vertrauens, der wird Dir sagen was er davon hält.


    Grundlegend sind Bauteile mit einer ABE oder EWG-Zulassung auch immer für ein bestimmtes Fahrzeug geprüft. Bei Veränderungen am Bauteil oder Einsatz selbiger an anderen Fahrzeugen ist diese wiederum hinfällig.


    Mit anderen Worten, baust Du die Teile ein erlischt deine Eetriebserlaubnis.

  • Richtig, die Auffassung würde ich auch vertreten. Dieses LED Lampen sind auf einen Fahrzeugtyp geprüft nicht auf einen Scheinwerfer von einem Fahrzeug.


    Bis man legal solche LED Lampen einbauen darf, muss man warten bis der Hersteller den Trabant geprüft hat oder man lässt bei einer Prüforganisation mit entsprechender Berechtigung eine Einzelabnahme machen.

  • Das stimmt so nicht.

    Die Zulassung bezieht sich ausdrücklich auf die Prüfnummer des Scheinwerfers. Der wird auf seine Eignung für die LED-Lampen geprüft. Das Fahrzeug wird natürlich trotzdem angegeben.

  • Und die Scheinwerfer wiederum gehören zu einem geprüften Fahrzeug. Alles andere ist eine Einzelabnahme.

  • Nicht zwingend, alle Zubehörscheinwerfer die in einem Fahrzeug verbaut sind, sind aus der Nachrüstung raus.

    Es lohnt sich also, genau hin zu schauen.

  • Die ABE ist normalerweise Fahrzeug und Scheinwerferbezogen.

  • Und gleiches gilt für die berühmten E-Nummern, wenn sie denn echt sind...

  • Weiss jemand wie es mit der rechtlichen Seite aussieht , wenn genehmigte Scheinwerfer verwendet werden- das Fahrzeug aber nicht explizit aufgeführt wird ?

    Die H4-LED haben eine Allgemeine Bauartgenehmigung. In dieser steht ein Verwendungsbereich, d.h. die Fahrzeuge, die damit ausgestattet werden dürfen. Und da steht der Trabant nicht drin. Damit ist dieser Weg ausgeschlossen bis der Trabant geprüft wird.


    Wie oben schon erwähnt wäre eine Einzelabnahme wohl der einzig machbare Weg.

    Der Scheinwerfer und die Lichtquelle müssen bauartgenehmigt sein. Das Fahrzeug muss vorschriftsmäßig sein, also die Anzahl der Lampen und die Anbaulage und die Schaltung müssen stimmen.

    Je nach Lichtstrom sind auch noch eine Scheinwerferreinigungsanlage oder eine automatische Leuchtweitenregelung nötig. Wie 1/10V8 geschrieben hat, sollte das Vorhaben immer mit einem Prüfer vorab geklärt werden.

  • @ Uwe, die Scheinwerfer habe ich eben entdeckt. Vielleicht ist das ja was für dich.

    Ob die Teile auch für den Trabi zugelassen sind, kann ich nicht sagen.

    Eigentlich ist ja ein E-Zeichen drauf.

    Ich würde in jedem Fall einen Prüfer vorher fragen.


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    Liebe Grüße

  • Nochmal, es gibt keine Universalteile mit E-Zulassung. Es steht eindeutig da, dass die Scheinwerfer für den LR sind. Die E-Nummer bezieht sich auf die Zulassung im selbigen Fahrzeug.


    Bei einer ABE, EWG-Zulassung oder E-Nummer gibt es keinen Interpretationsspielraum. Es wurde immer auf auf ein bestimmtes Fahrzeug und meist nur im Serienzustand geprüft.


    Soll heißen, wenn andere Änderungen vorliegen erlischt dennoch die Betriebserlaubnis bis die Änderung durch einen Prüfer bestätigt wurde.

  • Entschuldige , der straffe Ton sollte nicht gegen Dich gehen.


    Aber es gibt zu viele die sich alles zu einfach vorstellen.

  • Alles gut. Hab es nicht als straffen Ton aufgefasst.

    Nur als „Erleuchtend“ . :laempchen:

    Und es ist doch gut, wenn die Erfahrenen die Unwissenden aufklären. Wenn es auch manchmal mühsam erscheint. :thumbup: ;)

  • Nochmal, es gibt keine Universalteile mit E-Zulassung. Es steht eindeutig da, dass die Scheinwerfer für den LR sind. Die E-Nummer bezieht sich auf die Zulassung im selbigen Fahrzeug.


    Bei einer ABE, EWG-Zulassung oder E-Nummer gibt es keinen Interpretationsspielraum. Es wurde immer auf auf ein bestimmtes Fahrzeug und meist nur im Serienzustand geprüft.


    Soll heißen, wenn andere Änderungen vorliegen erlischt dennoch die Betriebserlaubnis bis die Änderung durch einen Prüfer bestätigt wurde.

    Doch, es gibt Universalteile mit E-Zulassung. Das ist eigentlich der Sinn dahinter. Die Nummer hinter dem Buchstaben gibt an, in welchem Land das Bauteil genehmigt wurde, in diesem Fall UK. Die Genehmigung gilt dann auch bei uns. Der Scheinwerfer darf aber nur als Scheinwerfer eingesetzt werden, nicht als Blinker oder Rücklicht.


    Das ganze Thema ist sehr komplex und verwirrend. Es gibt verschiedene Prüfzeichen an unseren Fahrzeugen:

    Link mit den Genehmigungszeichen


    Ich versuche das mal etwas aufzudröseln.


    ABG-Prüfzeichen:

    Fahrzeugteile mit Bauartgenehmigung nach §22a StVZO (nationales Recht) sind an der Wellenlinie zu erkennen. Sie findet man z.B. auf den Scheiben.


    ABE-Prüfzeichen:

    Fahrzeugteile mit Betriebserlaubnis nach §22 StVZO (nationales Recht) haben eine KBA-Nummer. Sie findet man z.B. auf Zubehörfelgen.


    In der DDR gab es noch KTA Nummer. Findet man z.B. auf vielen Anhängern im vorderen Bereich.


    Bisher war das alles nach nationalem Recht, nachzulesen in der Straßenverkehrszulassungsordnung. Jetzt wird das ganze komplizierter, denn es kommen internationale Regelungen hinzu.


    EWG-Richtlinien:

    Das EU-Typgenehmigungszeichen für Bauteile besteht aus einem kleine e in einem Rechteck und ist z. B. auf den Sicherheitsgurten zu finden. Anhand der Nummer hinter dem e erkennt man, welches Land dieses Bauteil genehmigt hat.


    ECE-Regelungen:

    Nach der EU kommen jetzt die vereinten Nationen. Der Kreis der Länder, die genehmigen dürfen, wird noch größer. Dieses Genehmigungszeichen besteht aus einem großen E im Kreis. Anhand der Nummer hinter dem e erkennt man, welches Land dieses Bauteil genehmigt hat.

    Dieses Zeichen finden wir hier auf dem Scheinwerfer. Ein Bauteil, das mit einem ECE-Prüfzeichen versehen ist besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Das ist also eine Art Universalzulassung. Leider bezieht sich dieses Prüfzeichen nur auf Scheinwerfer, nicht auf die Leuchtquelle. Damit ist der Einsatz nur im Land Rover möglich.

  • Der Scheinwerfer wurde für spezielle Fahrzeuge geprüft und hat für die Geprüften Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis und darf somit eintragungsfrei nur in diese Fahrzeuge eingebaut werden. Alle anderen Fahrzeuge, auch wenn der Scheinwerfer 1:1 Passen würden, benötigen eine Einzelabnahme.

  • Einzelabnahme klingt für mich nach 'ner s.g. Par. 21- Abnahme. So würde ich das selber auch einschätzen und somit für machbar halten. Ich befrage morgen beim Besammensein mal meinen TÜVer. Nüchtern betrachtet erfüllt der Scheinwerfer ja in dem und in dem Fahrzeug den gleichen Zweck unter gleichen Bedingungen. Man könnte als Kriterium evtl. noch die Einbaulage (Höhe) in Betracht ziehen.

  • Moin Alex,


    ja, gib mal eine Info, was dein TÜVer sagt. Ich war gestern mal bei der Dekra und hatte nachgefragt. Er war wohl nicht ganz bei der Sache. Mal sagte er, kein Problem, wenn E-Nummer und die anderen Zahlen auf dem Scheinwerfer stehen, kann ich das Teil einfach einbauen. Dann sagte er auf einmal was von Einzelabnahme und danach sagte er, das es egal wäre. :gruebel:  :hä:

    Ich glaube, ich muss nochmal hin und ihn vollends verwirren. :lach:


    Und nein, ich werde die Scheinwerfer nicht kaufen und einbauen. ;)

  • Da kann man Prüfer fragen wie man will, da kommen leider auf 10 Prüfer 10 Meinungen, weil auch die im Bereich "Information" die "persönliche Auslegung" drauf packen.


    Die Regelwerke sind so umfangreich, dass ganz am Ende oft nur ein Richter über Recht oder Unrecht entscheidet.


    Der Prüfer sagt, bau an, es ist ja die und die Nummer drauf.....

    Der Polizist sagt, nö die und die Nummer gilt nicht ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere...


    Am Ende ist man (vorerst) immer in einer besseren Position wenn es in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In der Regel ist das bei einer Kontrolle standfester als die Erklärung und anschließende Diskussion, dass man bei Nr. XY keine Eintragung benötigt.


    Und es kommt auch darauf an was da wie strahlt am Auto. Der Scheinwerfer mit Streuscheibe, der optisch wie das original aussieht und ein Licht durch eine Glühlampe welcher Art auch immer abstrahlt, wird kaum das Interesse der Kontrollorgane erregen. Strahlt da etwas aus einem wie auch immer geartetem Klarglasscheinwerfer, womöglich mit Standlichtring und/oder DE-Linse und in erkennbarer LED-Lichtstärke/Ausleuchtung......wird das wohl eher die Aufmerksamkeit des Polizisten auf sich ziehen.


    Insofern ist die Diskussion dazu seit Jahrzehnten schier endlos. Wer sich auf was auch immer für welche Nummern auf Teilen verlässt, muss ggf. damit rechnen in einen Prozess von Diskussionen, Rennereien, Erklärungen, Kosten, Zeit usw. verwickelt zu werden.

    Und wer etwas eintragen lässt, kann sich meist entspannt zurücklehnen. Nicht immer, aber öfter als ohne den Eintrag.


    Ich mache ja ab und an Fahrzeugbewertungen im Bereich Tuning und da sind auch oft Scheinwerfer in allen möglichen Variationen dabei. Und dazu hört man dann oft das Prüfer A sagt, brauchste nicht eintragen hat ja ne Nr., Prüfer B sagt, muss man auf jeden Fall eintragen unabhängig davon ob da ne Nr. drauf ist oder nicht.

    Und wer dann bei Prüfer B war und einen kleinen feinen Eintrag im Schein hat, braucht sich erstmal weniger Sorgen machen.