Hi Leute, ich will hinter meinen "Kühlergrill" eine Zusatzbeleuchtung anbringen (weiß), die zwar zu sehen ist, aber von der Helligkeit keinen zweck erfüllt (daraus folgt: keine Blendgefahr).
Nun weis ich nicht was die "bullen" bzw. der TÜV davon halten werden.
Ich kenn die StVzO leider nicht auswendig!
Kann mir da jemand behilflich sein? Kann ich das einfach anbringen?
Die großen Brummis haben doch auch tonnenweise zusatzlampen, die keinen großen Sinn haben.
Ich möcht mich aber halt, wenn ich angehalten werde auf irgend nen Paragraphen berufen können.
Wär Nett wenn mir da jemand helfen könnte!
Schon mal DANKE!!!